Zu Deiner Frage...
Hallo Waldläufer,
Ich kann die Frage noch ganz anders formulieren:
Angenommen, wenn jeder von 10 Listenplätzen jeweils 90 Prozent der
nötigen Stimmen hat (also keiner genug) geht dann keiner davon ins
Parlament oder nur 9 von ihnen (weil die vom 10. anteilmäßig die Stimmen
bekommen haben?)
bei der Europawahl kannst Du keine einzelen Personen wählen. Du kannst nur Parteien (und deren Listenvorschläge) wählen.
Vereinfacht: Wenn 100 Sitze im Parlament zu vergeben sind, dann bekommt eine Partei, die 12 % der Stimmen erhält, auch 12 Sitze, und es sind die ersten 12 Personen dieser Liste gewählt.
Wenn es eine 5%-Hürde gibt (bei der Europawahl ist das nicht der Fall) und wegen des Auszählungsverfahrens (D'Hont oder andere) ist es durchaus etwas komplexer, aber das erkläre ich Dir gerne ein anderes 'mal.
Anders (z.B.) bei der Kommunalwahl in Bayern: Hier gibst Du Deine Stimme/n einer/mehreren konkreten Person/en. Zunächst werden alle Stimmen zusammengezählt und die Parteien-Anteile an der Gesamtzahl der Stimmen bestimmen die Anzahl der Sitze (also bei 12% wieder 12 von 100 Sitzen). Deine Stimme für einen hinteren Listenkandidaten kann diesen innerhalb der Liste nach vorne wählen. D.h. ein auf Platz 15 stehender Kandidat kann - wenn er mehr Stimmen erhält als die vor ihm platzierten Kandidaten - durchaus innerhalb seiner Liste nach vorne auf Platz 8 rücken und damit bei 12 Sitzen gewählt sein (während er bei fixer Liste als 15ter von 12 nicht gewählt wäre).
Alles klar?
Viele Grüße, Ciliegia.