Das ist richtig. Also schauen wir uns das mal bisschen genauer an

Mephistopheles, Samstag, 20.04.2019, 19:17 (vor 1824 Tagen) @ Athen1972 Views

als die MwSt/USt eingeführt wurde, wurde noch auf
jeder
Stufe
voll die Steuer erhoben. Je länger die Kette, desto höher
die Steuer. Heute kann man die Vorsteuer abziehen... Es entsteht idR also
eine höhere Belastung, als nur 0,5%. Bei der EU-Finanztransaktionssteuer
wollte man auch nicht 10% (sondern 0,1-0,01%) einführen, weil sie bei
jedem Trade angefallen wäre. 0,5% zu 19% ist also kein geeigneter
Vergleichswert, weil schon damals eine höhere Steuer effektiv angefallen
sein wird.

Die Umsatzsteuer betrug zuletzt 4% und wurde abgelöst von einer Mehrwertsteuer von 10%
Arbeiten können sowohl von Maschinen als auch von Mnschen erledigt werden.

Wenn ein Unternehmer die Arbeit für 100 Euro von Menschen erledigen ließ, also Arbeiter beschäftigte, dann hatte er die Umsatzsteuer von 4% draufzuschlagen. Er hatte also Kosten von 104 Euro, was er auch mindestens verlangen musste.
Wenn nun der Unternehmer die Arbeit von Maschinen erledigen ließ, ebenso für 100 Euro, dann musste er dem Maschinenbauer natürlich die Umsatzsteuer draufzahlen, also 4 Euro, und die 104 Euro waren noch mal umsatzsteuerpflichtig, nämlich 4,16 Euro. Der Unternehmer hatte somit Kosten von 108,16.

==> Folge: Wann immer es ging, beschäftigte der Unternehmer natürlich lieber Arbeiter als Maschinen.

Ganz Anders bei der Mehrwertsteuer.
Wenn der Unternehmer einen Arbeiter für 100 Euro arbeiten ließ, dann fallen natürlich 10% Mehrwertsteuer an.
Stellte er dagengen Maschinen ein, dann fallen natürlich auch 10% Mehrwertsteuer an, die kann er aber prima als Vorsteuer absetzen. Das kann er bei einem Arbeiter nicht.

==> Merkste was? der Unternehmer beschäftigte natürlich , wo immer es ging, viel lieber Maschinen als Arbeiter.

Die Umstellung von Umsatzsteuer auf Mehrwertsteuer hatte aber noch eine weitere Folge. Die 4% Umsatzsteuer fallen bei Arbeitern sowieso an. Wenn der Unternehmer nun auf die Idee kam, Leiharbeiter damit zu beschäftigen, dann musste natürlich die Leiharbeiterfirma die Umsatzsteuer bezahlen und der Unternehmer noch einmal.

==> Folge: Leiharbeit war so gut wie unbekannt, weil sie brachte nur zusätzliche Kosten. Ganz anders aber bei der Mehrwertsteuer. wie im obigen Beispiel, die Mehrwertsteuer der Leiharbeiterfirma kann man prima als Vorsteuer absetzen.

Das mit der unendlich langen Kette ist natürlich Unsinn, machte keiner. Arbeit fällt überall an. Es ist also sinnvoll, möglichst viel vonder Arbeit im eigenen Betrieb zu machen bei Umsatzsteuer, bei Mehrwertsteuer ist es dagegen sinnvoll, möglichst viel auszulagern. Am besten nach China oder Vietnam.

Das ganze hatte also eine eminent politische Dimension, die aber von den Wirtschaftsökonomen schlauerweise am liebsten unterschlagen wird.

Die Kette hatte eine durchschnittliche Länge, die sich berechnen ließ. Da gibt es einen Umrechenfaktor. $%Umsatzsteuer entsprechen etwa 5,8&% Mehrwertsteuer. Bei der Umstellung von Umsatzsteuer auf Mehrwertsteuer ging es also um eine ganz massive Steuererhöhung. War auch notwendig 1967, weil Deutschland seit 1961 von Millionen Zuwanderern bereichert wurde.

Gruß Mephistopheles


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