Da müsste man genau hinschauen

Martin, Montag, 11.06.2018, 20:00 (vor 2144 Tagen) @ Sundevil2845 Views

Das Telekommunikationsgesetz (Briefgeheimnis) gilt tatsächlich nur für den Übertragungsweg, d.h. von Sender zu Empfänger. Nun speichert der Provider wohl in der Regel (weiß nicht ob man das einstellen kann), und ob der Speicher im Übertragungsweg inklusive ist, weiß ich nicht. Immerhin werden die mails auch nach Spamverdacht selektiert (Funktion kann man abschalten), aber das kann google natürlich nach Kriterien wie Adresse, was kein Inhalt ist.

Darüberhinaus kann es natürlich auch sein, dass man google mit den AGB einen Freibrief gegeben hat.


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