Geltende Gesetze

Falkenauge, Donnerstag, 08.02.2018, 11:19 (vor 2290 Tagen) @ Albrecht2034 Views

Das stimmt schon. Aber man kann wegen des Bundesstaates beim Bundesverfassungsgericht klagen, das über sein Lissabon-Urteil nicht einfach hinweggehen kann. Da ist schon eine Rechtfertigung nötig, der die Altparteien-Clique zur Massenmigration einfach ausweichen kann.


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