Ergänzung: Quellen und (Edit:) Auszüge aus dem Entwurf

Zooschauer, Donnerstag, 22.06.2017, 14:29 (vor 2494 Tagen) @ Zooschauer3778 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 22.06.2017, 14:46

Nicht ganz leicht, in den Tagesordnungspunkten die Gesetzesvorlage zu finden, um die es geht. Aber jetzt hab ich sie.

Es geht um den neuen StGB-Paragraphen 100b "Online Durchsuchung".

Der Punkt ist versteckt in der Bundestagsvorlage 18/12785. Das Thema wird ab 17.40 unter dem TOP "Effektivere und praxistauglichere Strafverfahren" abgehandelt: http://www.bundestag.de/tagesordnung Dort findet ihr das PDF-Dokument mit dem Gesetzestext unter "Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz" mit dem Link zur Drucksache 18/12785.

(Ich wollte es direkt verlinken, hab's nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen aber aufgegeben.)

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A u s z ü g e :
Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden, wenn, [...]

[...] bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat.

[...] die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten. Ein Eingriff in das informationstechnische System anderer Personen ist nur zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass...

[...] die Durchführung des Eingriffs in informationstechnische Systeme des Beschuldigten allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten führen wird."
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Also, alles ziemlich weich verpackt, damit man am Ende recht oft davon Gebrauch machen darf ("bestimmte Tatsachen", die einen "Verdacht begründen" etc.).


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