Hat sich das bestätigt?

mabraton, Freitag, 10.03.2017, 17:14 (vor 2576 Tagen) @ siggi2482 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 10.03.2017, 17:21

Hallo siggi,

"Da Wendt als Hauptkommissar beim Land beschäftigt ist und dort Beamtensold erhält, hätte er sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen und auch die Einkünfte daraus angeben müssen. So steht es im Landesbeamtengesetz NRW (Abkürzung LBG NRW, Service für @Meph <img src=" />). Nach WDR-Informationen wurden aber weder die Tätigkeit noch die Bezüge angezeigt oder genehmigt."

eigentlich traue ich ihm nicht zu, dass er so doof ist. Hätte er nicht schon selbst Konsequenzen gezogen, wenn das stimmen würde?
Hat ein Disziplinarverfahren Vorteile gegenüber einem Rücktritt?
Es ist wohl eher das Gegenteil der Fall.

Beste Grüße
mabraton


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