Durchgriffshaftung

Falkenauge, Mittwoch, 15.02.2017, 08:55 (vor 2599 Tagen) @ Olivia3547 Views

Wagenknecht halte ich für eine sehr engagierte und mutige Frau, die den
Finger in viele "Wunden" unserer Gesellschaft hält.

Sie als "Wirtschaftsministerin" würde das Land jedoch komplett in die
Pleite treiben. Man merkt, dass sie nie in einem kleinen oder mittleren
Betrieb gearbeitet und vor allen Dingen niemals in einem solchen Betrieb
Verantwortung übernommen hat. Leider. Das hätte vielleicht eine wirklich
gute Politikerin aus ihr gemacht. So aber gehört sie zu dem großen Pool
der politisch aktiven Menschen, die ihre "Erfahrungen" Büchern entnehmen
und den internen Machtkämpfen ihrer Parteien. Sie haben bedauerlicherweise
keine wirkliche Verantwortung! DAS ist der Knackpunkt! Sie sind für gar
nichts haftbar zu machen und ihre "Rente" u.ä. ist ihnen immer sicher.

Übrigens sogar im Gegensatz zu AG-Geschäftsführern, für die auch die
Durchgriffshaftung gilt.

Es geht nicht um Frau Wagenknecht, sondern um das, was sie in ihrem Buch als kapitalistische Entwicklung der Unternehmen begründet dargestellt hat. Dafür ist nicht erforderlich, dass sie einmal Geschäftsführerin eines Unternehmens war.

Die Durchgriffshaftung ist im Grunde eine Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers bei bewusster Gläubigerschädigung und Verletzung der Treuepflicht. Es ist eine Ausnahme, welche die geschilderte Regel bestätigt.


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