Ich muss gestehen, ich habe es nicht recherchiert und riskiere also

Mephistopheles, Dienstag, 31.01.2017, 19:16 (vor 2641 Tagen) @ Literaturhinweis2999 Views

dass du mir wieder einmal die Rübe runterreißt, aber ich könnte mir vorstellen, dass so mancher Selbständige, den die Beiträge von 6-700 € im Monat für die private Krankenversicherung oder höher, wenn noch Familienangehörige mitzuversichern sind, allmählich erdrücken, froh wäre, wenn er eine Möglichkeit fände, sich als Nebenerwerbslandwirt mit einem monatlichen Beitrag nach Flächenbemessung von 200 DM zu versichern.

Finanziert wird die landwirtschaftliche Unfallversicherung durch Beiträge der landwirtschaftlichen Unternehmer in Form einer jährlichen Umlage für das abgelaufene Kalenderjahr sowie durch Bundesmittel aus dem Agrarhaushalt des Bundes.
https://de.wikipedia.org/wiki/Landwirtschaftliche_Berufsgenossenschaft

Die jeweils neueste Satzung gibt es hier:

http://www.svlfg.de/60-service/serv03_satzung/index.html

In der derzeit gültigen Fassung Nr. 11 vom 10.11.2016 ergibt sich der
Versichertenumfang aus § 2 "Zweck, Aufgaben":

"(1) 1 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau ist Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der
Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung. 2 In dem jeweiligen Zweig
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung führt sie die Bezeichnung
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche Alterskasse,
landwirtschaftliche Krankenkasse
und landwirtschaftliche Pflegekasse."

Das ist eine Besonderheit des landwirtschaftlichen Erwerbszweiges, in
anderen Gewerben sind das i.W. getrennte Institutionen, siehe frühere
Satzungen
der Berufsgenossenschaften
.

Da hilft nur, die
Sozialkasse
unter Angabe aller relevanten Umstände, am besten schriftlich, anzufragen
und sich 'beraten' zu lassen. Was auch immer man mündlich/telefonisch
erfahren hat, gießt man in eigenen Worten in einen Brief und schickt es
mit Einschreiben dorthin. Nur, wenn daraufhin keine Korrektur kommt ("so
ham' wa das nich' jemeint"
), ist man anschließend rechtlich
halbwegs auf der sicheren Seite. Alle anderen erleben u.U.
unliebsame Überraschungen, nur redet nicht jeder drüber.

Durch die Bundeszuschüsse dürfte - neben der Künstlerkrankenkasse (aber nicht jeder eignet sich zum freischaffenden Künstler [[sauer]] ) - die günstigste Möglichkeit sein, sich zu versichern, wenn Hartz IV ausscheidet. Hartz IV scheidet immer dann aus, wenn noch Vermögenswerte vorhanden sind. Diese müssen erst bis auf einen kläglichen Rest aufgebraucht sein.

Eine Idee wäre das auf jeden Fall mal. Vielleicht redet ja hier der eine oder andere doch darüber. [[zwinker]] [[zwinker]]


Gruß Mephistopheles


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung