Der Ehegatte haftet auch schon vor der Scheidung für die Eskapaden seiner Frau ;-)

Literaturhinweis, Mittwoch, 11.01.2017, 13:50 (vor 2891 Tagen) @ Ötzi9467 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.02.2017, 21:33

Ja, wir haben mehrere Festsetzungsbescheide bekommen, und jeweils dagegen Widerspruch eingelegt und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Die Verjährung dürfte damit unterbrochen sein. Auf die Widersprüche kamen lediglich informelle Einschüchterungsschreiben zurück, bisher keine Widerspruchsbescheide.

Mit anderen Worten: es gäbe die Möglichkeit, Untätigkeitsklage einzureichen, Anwaltszwang gibt es in der ersten instanz Verwaltungsgericht nicht, erst in den Folgeinstanzen, aber: ob man das ohne Anwalt als Laie gescheit alles hinbekommt, hängt sehr am Einzelfall. Offiziell abraten muß man.

Wenn aber der Anwalt mit seinen Kosten hinzukommt, dann ... ist der Rundfunkbeitrag kostenmäßig irgendwann das kleinere Übel, es sei denn, man erhofft sich wider alle Rechtslage eine daraus erwachsende lebenslange Befreiung.

Damit nicht doch während des Untätigkeitsklageverfahrens vollstreckt wird, müßte man auch noch einstweiligen Rechtschutz beantragen, denn die Bescheide dürften sofortig vollziehbar sein und somit nur dann nicht vollstreckbar, wenn das Verwaltungsgericht diese sofortige Vollziehung aussetzt. Ich habe aber mir aus Desinteresse, weil ich dieses ganze GEZ-Gehubere ehrlich gesagt für ein Protestwindchen derer halte, die sich an eigentliche politische Arbeit nicht herantrauen, das nicht genau angeschaut (steht im Bescheid und dieser wiederum fußt auf besagten Landesrundfunkgesetzen), d.h. evtl. hat der Bescheid auch keine sofortige Vollziehung und dann hätte die Klage sofort aufschiebende Wirkung und das hat dann auch schon der Widerspruch und vielleicht ist deshalb noch keine Pfändung versucht worden. Ich könnte das nachlesen, aber da das Betroffene ebenso können, habe ich grad keine Lust.

Also:

1) Ist der Bescheid sofortig vollstreckbar und wird dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht zugestimmt bzw. im Klageverfahren kein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gestellt oder dieser abgelehnt, so kann auch während der Rechtsmittelphase munter vollstreckt werden.

2) Ist der Bescheid nicht sofortig vollziehbar oder seine Vollstreckung ausgesetzt, passiert erst mal nichts, in der Regel bis zum rechtskräftigen Abschluß des Widerspruchs- und Klageverfahrens, wobei ich auf Feinheiten, ob nach Festsetzungsbescheid auch noch ein Vollstreckungsbescheid ergehen muß, hier auch nicht eingehen muß, das müßte sich eigentlich im Internet an konkreten Fallschilderungen ablesen lassen, die zu eruieren ich auch deshalb keine Lust habe, weil man bei Suchen mittlerweile derart vielen unqualifizierten marktschreierischen Müll findet bis hin zu 'Rundfunkanstalt ist eine Firma', daß man die echten Vorgänge kaum findet.

Das GENAUE Einlesen dauert halt eine oder mehrere Stunden, evtl. muß man noch einen Kommentar oder aktuelle Rechtsprechung bemühen und, das verzeihe man mir, das sehe ich nicht als meine Aufgabe an. Das ist auch der Unterschied zwischen einem spezialisierten Anwalt, der das aus vorheriger Praxis auswendig weiß und einem Juristen, der das sehr wohl zweifelsfrei -in solch einfach gelagerten Fällen- eruieren kann, aber eben u.U. mehrere Stunden dazu benötigt. Danach ist auch er Spezialist, mit der Einschränkung, daß die wahren Spezialkanzleien auch noch über nicht veröffentlichte Gerichtsentscheidungen unterer Gerichte verfügen (die sie oder mit ihnen vernetzte befreundete Kanzleien erstritten haben) und diese in Verfahren anziehen können, was auch bei penibelstem Studium einem Juristen, selbst einem Richter, so nicht auf Anhieb gelingt. Das betrifft aber i.d.R. meist nur Amtsgerichtsentscheidungen in Mietsachen, die Verwaltungsgerichte publizieren mittlerweile fast alles, wenn auch dies örtlich im Einzelnen zu hinterfragen wäre (siehe auch unten, Saarlandproblematik).

dass auch gegen mich vollstreckt werden kann, ohne einen vollstreckbaren Titel, der auf meinen Namen lautet? Nur weil ich im gleichen Haushalt mit meiner Frau lebe?

Wie schon erläutert, haftet Ihr, meiner nicht ganz unmaßgeblichen Meinung nach, als Gesamtschuldner. Ob nun, weil die Bescheide nur auf die Frau und nicht auf "Eheleute ..." lauten, erst gegen den Mann eine Drittschuldnererklärung 'erlassen' werden muß, weiß ich nicht auswendig, weil man auch hierzu die Landesrundfunkgesetze im Zusammenhang mit dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz studieren müßte, es im Ergebnis aber keine Rolle spielt: die Haushaltsmitglieder (mindestens die Erwachsenen) haften alle gemeinsam für den Rundfunkbeitrag, die Durchführung der Einzelvollstreckung bietet keine rechtsdogmatischen Probleme.

die müssten mir doch erstmal einen Festsetzungsbescheid auf meinen Namen schicken, oder nicht?

Vermutlich nicht, denn, s.o. der Haushalt ist ausschlaggebend. Fragen gibt es, s.o., nur noch hinsichtlich der unmittelbaren Durchsetzung, d.h. ist ein Ehegatte oder zumindest ein unverheiratetes, nicht verwandtes und verschwägertes Haushaltsmitglied (vgl. Studenten-WG) formal als 'Drittschuldner' zu behandeln, oder nicht? Ich tendiere zumindest bei Ehegatten in Zugewinngemeinschaft dazu, daß es keine Vollstreckungshindernisse gibt, oder, anders herum: der Gerichtsvollzieher wird es versuchen und der aus seiner eigenen Sicht zu Unrecht vollstreckte kann eine 'Erinnerung' oder 'Beschwerde' zum Vollstreckungsgericht erheben. Aber mehr als eine Atempause gibt das nicht her, und es dürfte weitere Kostenfolgen zeitigen.

aber um aus diesem Grund gegen mich zu vollstrecken, bedürfte es doch sicher eines gesonderten Gerichtsverfahrens

Genau das ist in der Regel eben nicht so, auch wenn das nicht immer pauschal zu beantworten ist, wenn es um 'höchstpersönliche' Dinge geht; nehmen wir an, die Frau geht fremd, kauft dafür Kondome - muß der gehörnte Ehegatte die gesamtschuldnerisch bezahlen? Hm. Muß er für die Kirchensteuer seiner Frau als Atheist geradestehen? Hm. Könnte man anders sehen. Juristerei ist eine große Spielwiese, seit den siebziger Jahren hat sich die Zahl niedergelassener Anwälte versechs- oder -achtfacht, die Gesamtbevölkerung ist nicht in dem Maße gestiegen, selbst nicht mit Zuwanderung.

Aber, ich wiederhole mich, da es hier um eine Haushaltsabgabe geht, sehe ich keine unüberwindlichen Vollstreckungshindernisse, jedenfalls muß keinesfalls ein eigenes 'Gerichtsverfahren' dafür durchgeführt werden.

Vollstreckung einfach auszusitzen. Auf das Konto meiner Frau kommt nur das Kindergeld, ehemals auch Elterngeld, sonst nur privates.

Was auch immer drauf ist, wird gepfändet, es sei denn, es ist ein P-Konto. Ist man der Pfändung zuvorgekommen, so dann halt ab nächsten Monat/nächstem Geldeingang, denn dann gibt es eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung und der Drittschuldner (Bank) macht sich strafbar und schadenersatzpflichtig, wenn er weiter an die Kontoinhaberin auszahlt. Es sei denn, es ist ein neues P-Konto, dann wird's etwas komplizierter, aber dann gäbe es vermutlich u.U. auch Gebührenbefreiung.

Und da der Ehegatte unterhaltspflichtig ist, muß er die Frau, die nun keine öffentlichen Gelder mehr abheben kann, eben unterhalten, solange der Staat die anderen Zahlungen abhebt, es sei denn (P-Konto oder ähnliches), ein Sockelbetrag ist pfändungsfrei gestellt.

wenn die Rundfunkanstalt nicht bei der Familienkasse oder Elterngeldkassen nachfragt, werden sie die Bankverbindung nicht herausfinden.

Was aufgrund der grundgesetzlich geregelten Amtshilfe einerseits, und weil Gerichtsvollzieher seit neuestem auf die Zentrale Kontendatei beim Bundesamt für Finanzen Zugriff haben (habe ich gelesen), ein Kinderspiel ist.

ob so einfach auch mein Konto gepfändet werden kann.

Ob nun 'einfach' oder nicht (Drittschuldnererklärung), gepfändet werden kann beim Gesamtschuldner auf jeden Fall.

Erzwingungshaft ist ein stumpfes Schwert, da unsere Gesellschaft zu verweichlicht ist, um das zu tolerieren

Da fehlt ein 'nicht': "... unsere Gesellschaft zu verweichlicht ist, um das nicht zu tolerieren ..." - oder soll ich mir das so vorstellen, wie bei Sylvester Stallone, wo dann die Mutter mit dem MG kommt und Euch 'raushaut?

Schon daß es nur gegen 'GEZ', nicht aber gegen wahre Mißstände Protest gibt, zeigt doch, wie verweichlicht, bis ins Mark korrupt, 'unsere' (meine nicht) Gesellschaft ist.

Die Pfändung ins bewegliche Vermögen wird für den GV bei uns eher unangenehm

Gerichtsvollzieher haben eine andere Unannehmlichkeitsschwelle, als die wohlerzogene Normalbevölkerung. Da muß es schon eine Messi-Wohnung mit 300 kotenden Ratten sein, bis der leises Mißbehagen empfindet. Bis zur Morddrohung ist da alles dabei. Sein Geld kriegt er ohnehin, auch bei fruchtloser Pfändung. Wer sich in der Badgarnitur versteckt, den lassen sie mit der Hundestaffel aufspüren, und dann gibt's da noch die Taschenpfändung. Zudem sieht er dann auf dem Wege, indem er sich bei Euch zuhause genauer in den Akten umsieht, alle Konten, wenn er wollte. Meist machen sie sich nur die Arbeit nicht und verlassen sich auf die (spärlichen) Angaben des Vollstreckungsgläubigers.

der ganze schlecht verwertbare Kram

Kann ich nicht beurteilen, aber ein Pfandsiegel ist schnell aufgepappt, auch auf

Massivholzmöbel

Ob er es dann abtransportieren (Pfandkammer) und versteigern läßt, das hängt wieder davon ab, ob der Gläubiger die Kosten für den Umzugsspediteur vorschießen will.

Die kriegt der GV ohne enormen Aufwand nicht aus der Wohnung heraus.

Was rein ging, kriegt ein Umzugsunternehmen auch wieder 'raus, oder habt Ihr die Türen zugemauert?

kein einziger Bericht aus dem Saarland

Ja, die Saarländer, deren Frau "Es" heißt, sind ein eigen' Völkchen. Generell, das gilt auch für Irland, Liechtenstein, Singapur und andre Kleinstaaten, muß es pro Kopf eine kritische Masse an Juristen geben, damit zum Beispiel das örtliche Forstgesetz kommentiert wird, ansonsten gibt es halt keinen Kommentar oder, wie die Spanier an deutschen Strafrechtskommentaren und die Iren an englischen, man bedient sich der Analogieschlüsse. Insofern hängt es natürlich u.a. von der Kopfzahl ab, wieviele Menschen z.B. ein höchstrichterliches Urteil auf eine Transgendertoilette erwirken und die New Yorker Rechtsprechung dazu ist dann reichhaltiger. Aber daß das Saarland grundsätzlich anders verfährt, glaube ich nicht, zumal ich annehme, daß die anderen Bundesländer kaum, wie beim Länderfinanzausgleich, den Saarländern dann, bloß weil sie sich nicht zu vollstrecken wagen, deren Rundfunk- und Fernsehjournalisten und deren Pensionen bezahlen. Da geben sie die Sarre doch lieber den Franzosen zurück.

Andererseits, wie wäre es mit diesem Erklärungsansatz: im Saarland sind die meisten brav und zahlen und drum gibt es

a) keine Berichte

und

b) die wenigen Verweigerer, mit denen läßt man sich Zeit, weil die 'den Kohl' nicht fett machen, der ist es in Oggersheim ja schon.

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