Ihre Interpretation ist falsch!

Das Alte Periskop, Donnerstag, 30.03.2017, 15:10 (vor 2587 Tagen) @ Gaby2548 Views

wie sich ja weiter unten entsponnen hat, gilt das Gesetz ausdrücklich
nicht für Tiere der Land- und Forstwirtschaft.

Von den Nutztier-Anbietern auf dem o.a. Internet-Marktplatz sind weit über 95 % Leute, die über einen großen Garten verfügen, das sind KEINE Land- und Forstwirte!

Die Rechtslage in AT – und die sollte man kennen – bedingt für diesen Status eine Zwangsmitgliedschaft in der sog. Bauernkammer, da kann man auch nicht freiwillig rein! Hier handelt es sich aber um Leute, die nach EIN WENIG Autarkie streben! Hühner, Hasen, ….. vielleicht eine Ziege (die Eisenbahner-Kuh!), …. diesen wird ein Bein gestellt und die sind per Definition eben KEINE Land- und Forstwirte!

Ich habe vor Jahren hier schon geschrieben, wie ein benachbarter Bergbauer, der seine Heuballen an falscher Stelle gelagert hat, Förderung abgezogen bekam. „Tu Felix Austria“ war einmal, da können Sie sich in Griechenland, mit Ihren lobenswerten (offensichtlich nicht reglementierten) Autarkieanstrengungen
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=427364
natürlich glücklich schätzen.

Aber mit GOOGELN oder FACEBOOKEN wird man – wie Sie selbst vermuten – nicht einmal ein Auszubildender i.S. Selbstversorgung. [[zwinker]]


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