Wegen Russland forderte die Regierung die Internetprovider auf, dass Sputnik und Co zu blockieren sind. Illegal, meinte das Gericht in Prag.

Mirko2 @, Montag, 11.03.2024, 14:47 vor 47 Tagen 1839 Views

Das Gericht ha nun entschieden, dass der Internetverbindungsanbieter (T-Mobile) gegen das Informationsfreiheitsgesetz verstoßen hat, als er auf Antrag der Regierung und Kabinett bestimmte Internetseite nicht mehr verfügbar zu machen hat (blockieren).


Im Antrag heißt es wörtlich: „Informationen sind eine der wirksamsten Waffen und wir können nicht mit Resignation zusehen, wie diese Waffen gegen unsere Bürger eingesetzt werden.“ (…) Die Regierung der Tschechischen Republik fordert autorisierte Personen mit technischen Fähigkeiten auf, die Verbreitung gezielter Lügen und Desinformationen zu blockieren. Dies ist ein Informationskrieg, in dem wir mutig sein und konsequent alle Optionen nutzen müssen, um ihn nicht zu verlieren.“

Ende Februar entschied das Gericht, dass der Internetprovider T-Mobile die Seite rechtswidrig gesperrt habe. Und er wies das Bezirksgericht an, sich mit der Berechnung des Schadensersatzes zu befassen.

Ach ja, der Geheimdienst der Tschechei war auch im Spiel:

Am selben Tag begann auch der Militärgeheimdienst, privat zu agieren. Dass der Militärgeheimdienst an dem Tag, an dem die Regierung ihre nicht adressierte Resolution herausgab, einen Brief an die Betreiber der tschechischen Internetinfrastruktur schrieb. In diesem Brief listete ein Vertreter des National Center for Cyber ​​​​Operations (NCKO) 22 bestimmte Websites auf, darunter AC24, Sputnik News oder Protiproud, und forderte deren Deaktivierung.
Quelle: https://www.seznamzpravy.cz/clanek/domaci-politika-kvuli-rusku-vyzvala-vlada-k-vypnuti-...

T-Mobile CZ gehört zu Anteilen der deutschen Telekom, diese wiederum äußerte sich bis jetzt nicht. Anzumerken ist, dass viele Internetprovider auch in Deutschland bestimmt Webseiten aus Russland blockieren und das ohne rechtliche Grundlage, was wiederum heißt, dass die Bundesregierung gegen das Recht der Informationsfreiheit und damit dem Grundgesetz verstößt.


Ps: Meine Internetprovider macht es nicht, er ist auch Autobauer :-)

Mein 0,50 Kronen dazu, M2

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Danke! Könnte man in Deutschland auch dagegen klagen...?

Andudu, Montag, 11.03.2024, 15:00 vor 47 Tagen @ Mirko2 1303 Views

bearbeitet von Andudu, Montag, 11.03.2024, 15:14

...ich habe keine Ahnung, ob wir eine vergleichbare Gesetzeslage haben. Kennt sich da jemand vom gelben Forum aus?

Ich persönlich könnte es sowieso nicht, dazu fehlt mir einfach der Kampfgeist, zumal man die DNS-Sperre ja leicht umgehen kann, aber es stinkt mir trotzdem gewaltig, dass die verdammten Transatlantik-Kriegstreiber hier tun und lassen können, was sie wollen.

Meine Freundin hat keine deutsche Anwaltszulassung ...

Mirko2 @, Montag, 11.03.2024, 15:14 vor 47 Tagen @ Andudu 1504 Views

Sie meinte, dass es nach ihrer Rechtsauffassung möglich wäre, gegen die Sperre zu klagen. Kostet aber Geld und von d.h. macht es keiner! Verstoß gegen Informationsrecht und der daraus entstandene Schaden muss in DE nachgewiesen werden. Das können nur die Webseitenbetreiber selber, dass ihnen dadurch Werbeeinnahmen weggefallen sind.

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"Transatlantik-Kriegstreiber"

Mirko2 @, Montag, 11.03.2024, 16:32 vor 47 Tagen @ Andudu 1777 Views

Herausschmeißen und dafür sorgen, das in Deutschland, gerechte Wahlen abgehalten werden. Das die EU kein Recht mehr hat, in das nationale Recht eines einzelnen Landes einzugreifen (Vorgaben).

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