Wenn es Bedenken hinsichtlich der demokratischen Legitimität gibt, können diese in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen zur Sprache kommen!

Mirko2 @, Mittwoch, 27.12.2023, 17:58 vor 127 Tagen 2643 Views

bearbeitet von Mirko2, Mittwoch, 27.12.2023, 18:16

Die politische Entscheidung für den Atomausstieg wurde vor allem in den Jahren nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 getroffen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel beschloss damals, die Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke zu verkürzen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Diese Entscheidung wurde im Jahr 2011 im Atomgesetz verankert.

Bild: War das AKW-Aus verfassungswidrig?

Jura-Professor Michael Kotulla (63, Uni Bielefeld) „verklagt“ die Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde, die BILD vorliegt. Nach Auffassung der Beschwerdeführer „verstößt die Bundesregierung gegen ihre Pflicht zum Klimaschutz und zum Schutz der Freiheit künftiger Generationen“.

Quelle: bild.de
Merkel und der Filz (CDU) gehören vor Gericht gestellt! Die schwarze "null" hat sich schon mal verdünnisiert.

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