In eigener Sache - Bitte an die Juristen im Forum

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 13.11.2023, 12:11 vor 257 Tagen 5148 Views

Oder doch nicht in eigener Sache? Wenn ich mir im Net die Rubrik "Reklamationen" anklicke, da sind die Beschwerden über die Deutsche Post voll davon.

Was ist passiert, worum gehts:

Ein Paket wird von Österreich nach Deutschland geschickt, kommt dort über den Sammeltransport im Frachtzentrum Regensburg gut an, und ab dort beginnt die Sauerei. Das Paket, dass (von meiner Frau "geschnürt") so mit Klebeband bestückt ist, dass es auch bei mehrmaligem Hinfallen nicht auseinanderbrechen kann, wurde aufgeschnitten resp. aufgerissen, ein Teil des Inhalts davon entwendet, danach umverpackt, eine falsche Adresse von DHL draufgeklebt, die natürlich zur Unzustellbarkeit geführt hat, und wieder an den Absender zurückgeschickt.

Schön, sowas passiert vielen, - und man wird bei der Post höflich gebeten, eine Schadensmeldung auszufüllen, man wäre ja versichert, und der Verlust würde finanziell ersetzt. Da habe ich keinen Zweifel, dass das so abläuft.

Nur, ich bin da etwas anders gestrickt. Man sagte mir, dass sowas kaum im Frachtzentrum passieren könne, da sind alle Ecken mit Kameras abgedeckt.Das passiert im Lieferwagen des Zustellers. Nun weiß ich nicht, welche Zuchtrussen die DHL da beschäftigt haben, aber ich will das nicht akzeptieren. Es gibt nun zwei Momente, den zivilen, und den strafrechtlichen.

Der zivile ist in dem Moment nicht mehr relevant, wenn der Schaden ersetzt wird. Davon gehe ich aus. Aber mir gehts um den strafrechtlichen Aspekt. Ich will bei der Polizei in Regensburg eine Anzeige erstatten, damit hier ermittelt und das Ergebnis dem Staatsanwalt vorgelegt wird. Warum ich hier schreibe und um Hilfe bitte, liegt daran, dass ich mir mit dem Heraussuchen der richtigen Paragraphen etwas schwer tue.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es einen § für "böswillge Sachbeschädigung", und natürlich einen für "Diebstahl".

Diese beiden § möchte ich zur Anzeige bringen, und vielleicht kann mir jemand die richtigen § nennen. Oder gibts da noch zusätzlich einen anderen §, den ich nicht kenne?

Danke im Voraus!

Ich bin auch kein Jurist, ...

Weiner, Montag, 13.11.2023, 12:48 vor 257 Tagen @ helmut-1 3398 Views

... aber würde mir über die heranzuziehdenden Paragraphen keinen Kopf zerbrechen. Das ist Aufgabe der Polizei, wenn Du die Anzeige aufgibst.

Neben dem Diebstahl könnte auch eine Unterschlagung mit hereinspielen. Die Sachbeschädigung - an der Verpackung eine Bagatelle - käme erst in Betracht, wenn der Inhalt beschädigt wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_(Deutschland)

(nächste Stufe, mit Nötigung, wäre der Raub ...)

https://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

Was Du erlebt hast, kommt sehr häufig vor (hier Beispiel von Februar 2023)

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/paket-zusteller-die...

Du solltest die Sache aber mit dem Post- bzw. Transportunternehmen absprechen, ggfs. auch mit deren Versicherung. Denn sie sind eigentlich die primär 'Zuständigen'. Wenn das beschädigte Gut Dir komplett ersetzt wurde, gehört das gestohlene Gut theoretisch der Versicherungsgesellschaft. Aber auch das erklärt Dir ggfs. die Polizei bei der Anzeige. Weitere Frage, die mir kommt: was muss jemand beachten, der seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, aber hier eine Anzeige stellen will.

Das Leben wird erst dann interessant, wenn man ins Detail gehen muss.

Wünsche Dir viel Erfolg, und habe immer warme Füße und einen kühlen Kopf!

Grüße, Weiner

Wieso zur Polizei? Straftaten verfolgen in Deutschland die Staatsanwaltschaften.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Montag, 13.11.2023, 18:09 vor 257 Tagen @ Weiner 2174 Views

Dort stellte man Strafanzeige und Strafantrag zu § X, Y und/oder Z. Die Polizei reicht das auch nur weiter.

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Ich kenne das anders

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 13.11.2023, 19:49 vor 257 Tagen @ FOX-NEWS 2070 Views

Man macht eine Anzeige bei der Polizei, schildert den Sachverhalt, die Polizei mit der Kriminalabteilung ermittelt, prüft den Sachverhalt, ob da ein Straftatbestand vorliegt und übergibt das dann, zusammen mit den Ermittlungsergebnissen, dem Staatsanwalt.

Oder liege ich da falsch?

Du liegst richtig, ...

Weiner, Montag, 13.11.2023, 21:55 vor 257 Tagen @ helmut-1 1882 Views

... aber Du kannst natürlich auch zur Staatsanwaltschaft gehen (die alles an die Polizei weiterleitet). Die Staatsanwaltschaft hat allerdings nur von 9.30 - 15.30 Uhr Sprechstunde, die Polizei dagegen rund um die Uhr. Und Du musst gar nicht zur Polizei in Regenburg gehen, sondern kannst jede beliebige Polizeidienststelle ansprechen.

Haben wir nicht einen feinen Staat?

Fragt, mit freundlichen Grüßen, der Weiner, ... *)


*) ... der mal bei einer Hausdurchsuchung hinzugezogen wurde: Die Polizei hatte keinen Durchsuchungsbefehl; der vermeintliche Täter war bereits festgenommen (also keine Verzugsgefahr); die Vermieter hatten einen Schlüssel, wollten aber nicht öffnen; es wurde mit Aufbrechen gedroht. Gegen das Versprechen der Polizeibeamten, den Durchsuchungsbefehl am nächsten Morgen nachzureichen, öffneten die Vermieter (die sich selbst absichern wollten wg. dem bekannten Vandalismus der Poizei bei Durchsuchungen). Der Durchsuchungsbefehl wurde nie gebracht.

Merke 1: Der feine Staat ist nur so gut wie seine Beamten und Politiker.

Merke 2: Lobbyisten wissen das am besten.

Und was daraus folgt, heißt Crony-Kapitalismus:

https://en.wikipedia.org/wiki/Crony_capitalism

(den Artikel gibt's in 31 Sprachen, aber nicht auf Deutsch ...)

Genaus so läuft das ab. Polizei ist repressiv gesehen Hilfsorgan d. Staatsanwaltschaft, macht aber in dem beschriebenen Kriminalitätsbereich die "Ermittlungs- u. Entscheidungsvorbereitungsarbeit"(oT)

Wayne Schlegel @, Montag, 13.11.2023, 21:58 vor 257 Tagen @ helmut-1 1416 Views

(oT)

Die Grundlagen sind eigentlich klar

D-Marker @, Dienstag, 14.11.2023, 03:19 vor 256 Tagen @ helmut-1 1553 Views

bearbeitet von D-Marker, Dienstag, 14.11.2023, 03:31

Regelt das GVG.

141 bis 152 durchblättern.

Eine Bemerkung kann ich mir natürlich nicht verkneifen.

GVG §15 ist weggefallen.

War wohl nicht so wichtig.

Wen es interessiert, darin stand: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”.

Zufall.

LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

"prüft den Sachverhalt, ob da ein Straftatbestand vorliegt "

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 15.11.2023, 08:57 vor 255 Tagen @ helmut-1 1034 Views

Wenn ich mal mit der blauen Trachtengruppe zu tun habe, drängt sich mir nicht der Eindruck auf, das wären Volljuristen. Ob ein Straftatbestand vorliegt, das entscheiden Gerichte, auch wenn der Umstand, daß die Strafzettel verteilen, einen anderen Eindruck vermitteln könnte ... :-P

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Interessante Aspekte

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 13.11.2023, 20:12 vor 257 Tagen @ Weiner 2024 Views

Du solltest die Sache aber mit dem Post- bzw. Transportunternehmen absprechen, ggfs. auch mit deren Versicherung.

Hab ich ja, dafür sind 5 Kalendertage Zeit, innerhalb dieser Frist muss man die Schadensmeldung an dem Postamt machen, wo das Paket angekommen ist, in diesem Falle beim Absender. Auch mit Beweisen, das beschädigte alte Paket (das war noch in der Umverpackung drinnen), und andere Beweise.Die Reklamation wurde angenommen und man bekommt dann eine Bearbeitungsnummer.

Wenn das beschädigte Gut Dir komplett ersetzt wurde, gehört das gestohlene Gut theoretisch der Versicherungsgesellschaft.

Die Beschädigung der Waren im alten Paket hält sich in Grenzen, - gewisse Verpackungen z.B. von Medikamenten wurden aufgerissen, vermutlich aus Neugier. Das Paket ist in umverpackten Zustand wieder an den Absender gegangen, aber nicht mehr komplett, gewisse Dinge fehlten, z.B. eine Flasche Hennessy. Wenn das, was nicht mehr da ist, der Versicherung gehört, dann ist es ja gut.

was muss jemand beachten, der seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, aber hier eine Anzeige stellen will.

Ich denke mir, dass ich doch auch per E-mail eine Anzeige machen kann, von einem ausländischen Standort aus, wenn das mein Wohnsitz ist. Schließlich bekommen die Kerle bei der Polizei ja den ganzen Sachverhalt schriftlich, dazu mehrere Fotos mit den Beweisen (Aufkleber des Frachtzentrums, etc.)

Abschließend:

Jeder ist im Normalfall damit zufrieden, wenn man das entwendete Gut ersetzt bekommt. Ich vermute, da wird es keine Probleme geben, zumal sich der Schaden im 2-stelligen Euro-Bereich bewegt. Aber mir gehts darum, dass die Polizei dem Lackaffen, der das bei der Auslieferung provoziert und sich die Flasche Konak eingesteckt hat, kräftig auf den Sack klopft. Denn anders gesehen, - die Versicherung bezahlt dann laufend, und die Zuchtrussen bei den Auslieferungen bekommen da keine Probleme, was wird dann passieren: Die Versicherungsprämien werden dann erhöht, und automatisch gehen die Versandgebühren bei Post und DHL in die Höhe. Der Blöde ist dann wieder der Kunde.

Bagatelle, viel Lärm um nichts ;-) - verschwende deine Energie nicht mit solchen Nichtigkeiten ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Dienstag, 14.11.2023, 07:10 vor 256 Tagen @ helmut-1 1848 Views

... und was glaubst du, wie sehr sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft für einen 2-stelligen Euroschaden kümmert?

Ich hatte einmal das folgende Erlebnis: Im Skiurlaub in Tschechien kaufte ich auf dem Vietnamesenmarkt für ca. 10;- € einen ollen Skianzug (der heute noch gut ist - wenn denn hierzulande mal wieder Schnee liegen würde) und bezahlte (dummerweise) mit Kreditkarte. Ein paar Wochen später kamen ein paar "ungewöhnliche" Käufe an Tankstellen, Fahrkartenautomaten usw., wobei der Algorithmus der Bank schnell anschlug und die Karte sperrte. Ich durfte eine eidestattl. Versicherung abgeben, dass ich nicht irgendwo in der Walachei für 600,-€ getankt oder sonstwo einkaufen war, das wars. Darauf bekam ich die Schadenssumme erstattet.

Weiter passiert ist: NIX. Ich hätte denen mit Namen und Adresse sagen können, wer die Karte kopiert und die Geheimzahl am Terminal ausgelesen hat, nämlich der Vietnamese in Hacharov, den hätten sie sich dann genauer anschauen können. Aber es wollte keiner wissen ...

MfG
igelei

Ja und Nein

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 14.11.2023, 12:19 vor 256 Tagen @ igelei 1433 Views

Sicher hast Du irgendwie recht. Es geht um einen Bagatell-Betrag. Aber zwei Dinge kommen dazu:

1.) Ich bin ich, ich kann nicht aus meiner Haut heraus. Wenn mich was wurmt, dann muss ich reagieren, - ungeachtet dessen, obs was bringt oder nicht. Andernfalls bekomme ich Magenweh.

2.) Schweigen bedeutet immer Zustimmung. Ich will nicht zustimmen, dass dieser Zuchtrusse (der das mit Sicherheit schon öfters getan hat, und niemand hat ihn angezeigt) das weiter ungestraft so betreiben kann.

Ich kann und werde die Welt nicht verbessern, aber ich kann einem unverschämten Heini seine Grenzen aufzeigen. Dazu ist es nicht falsch, wenn man der Exekutive, die sich sowieso kaum mehr engagiert, etwas zu tun gibt, womit sie beschäftigt ist.

Schweigen immer gleich Zustimmung? Du bist einfach nicht mehr jung genug, um nicht erfahren zu haben, ...

neptun, Dienstag, 14.11.2023, 22:53 vor 255 Tagen @ helmut-1 1243 Views

... daß Menschen mit Schweigen sehr heftig ihre Ablehnung signalisieren können.

Nur mal so als Anregung, um evtl. den Kausalitäts-Mechanismus "Ich schweige => ich bekomme Magenschmerzen" zu durchbrechen. [[zwinker]]

--
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Weil es permanent besonders aktuell ist:
"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Muss ich doch was dazu sagen:

helmut-1 @, Siebenbürgen, Mittwoch, 15.11.2023, 03:40 vor 255 Tagen @ neptun 1143 Views

"..daß Menschen mit Schweigen sehr heftig ihre Ablehnung signalisieren können"

Insbesondere in der Tagespolitik merkt man das. Die Politiker registrieren, dass die Masse des Volkes schweigt, und interpretiert das vollkommen richtig, nämlich als heftige Ablehnung, und richtet sich danach.

[[rofl]]

Mit Schweigen liefert man gratis den Politikern die Grundlage dafür, dass sie tun und lassen können, was sie wollen.

Reinhard Mey hat es in einem Lied ganz klar benannt, in dem er sagte:

"Pass auf, dass Du Deine Freiheit nutzt, die Freiheit nutzt sich ab, wenn Du sie nicht nutzt!"

Und dieser Spruch ist eigentlich die Weiterführung dessen, dass man eben nicht schweigt.

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