Die Politik "kauft" sich jetzt ganz massiv Corona!

stocksorcerer @, Freitag, 04.09.2020, 08:02 vor 1353 Tagen 6314 Views

Mal an der wichtigen Stelle den Marker gesetzt, dass es sofort losgeht.

https://youtu.be/qBavPvmJt2s?t=1078

Jede Praxis, die da mitmacht, gehört zugeschissen.

Gruß
stocksorcerer

Warnung? Was enthalten PCR Tests wirklich?

Arbeiter @, Freitag, 04.09.2020, 08:32 vor 1353 Tagen @ stocksorcerer 5932 Views

bearbeitet von Arbeiter, Freitag, 04.09.2020, 08:40

Hallo,

was meint Ihr dazu?

Ich muß da an KI denken.

Wir sind ja durch die 1,5 m Sicherheitsabstände, das hektisch Aufbauen der 5G Antennen während der Coronazeit schon auf der Zielgeraden.

Setzen Sie mit den PCR Tests jetzt vielleicht noch einen Kontaktpunkt bei jedem Menschen?

Viel Spaß

Arbeiter

Gefunden in Telegram:

PCR Tests enhalten Microchips
Ich kenne jetzt einen ersten Fall persönlich, in dem sich jemand so einem PCR-Test unterzogen hat. Der junge Mann war bis dahin kerngesund und klagt seit dem PCR Test über starke Müdigkeit, Konzentrationsstörungen und "Matschbirne". (Das sind klassische Symptome für eine beginnende Elektrosensibilität)

Wir gehen schon länger davon aus, daß der PCR Test Microships enthält, die für das Auge unsichtbar sind, und mit Druck in das Gewebe, nahe am Gehirn, eingebracht werden. Sie bieten damit einen ideal positionierten Kontaktpunkt am Gehirn für die 5G-Kontrolle, -Beeinflussung, -Tötung des jeweiligen Menschen.

Was die These bestätigt:
1. Wieso kann ich nicht einfach eine Probe abgeben (z.B. Speichel in Becher spucken), anstatt daß mir etwas in meinen Körper, bis tief in die Nasenhöhle, eingeführt werden muss?

2. Wann gab es schon mal eine Bußgeld(androhung) in einer so absurden Höhe von 25.000 Euro?
Ist das nicht mehr als verdächtig?

Teilt diese Information, wo immer ihr könnt und beobachtet selbst bei PCR Getesteten die Folgen.

"Corona-Schwerpunkt-Praxen"

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Freitag, 04.09.2020, 08:39 vor 1353 Tagen @ stocksorcerer 4692 Views

Als cleverer Mediziner kannst du jetzt deine Praxis zur "Corona-Schwerpunkt-Praxis" machen und pro Quartal laut Aussage von Dr. Schiffmann 12.500 Euro pauschal dazu bekommen, nebst weiterer lukrativer Vergütungen. Dafür verpflichtest du dich dann, alles zu testen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Die tun wirklich alles, um die Zahl der "Neuinfizierten" nicht abreißen zu lassen.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Da hat Deutschland einmal die Chance, die Welt vor dem Griff des Faschismus zu bewahren...

stocksorcerer @, Freitag, 04.09.2020, 09:44 vor 1353 Tagen @ Otto Lidenbrock 4123 Views

und die in Angst versetzten Medien-Gläubigen hinterfragen nicht einmal, warum so viele von uns aufstehen und sich wehren. Ich laufe draußen seit Wochen nur noch mit einem Querdenken-Hoodie durch die Gegend, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und viel zu viele Menschen weichen meinem Blick aus.

Nachher "konnte man es ja nicht wissen". Wen ich als erstes mit dem Spruch erwische, der soll sich am besten jetzt schon mal warmlaufen.

Gruß
stocksorcerer

P.S.: mit ist per se erst einmal nicht so wichtig, was diese Lawine aufhält. Aber gestoppt werden muss sie.

Die Maßnahmen wirken!

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Freitag, 04.09.2020, 10:21 vor 1353 Tagen @ stocksorcerer 4289 Views

Meine Oberbekleidung für den Einsatz in Supermärkten ist entweder ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Covidiot" oder das Querdenken-Shirt, dazu trage ich grundsätzlich keine Maske. Die Aufmerksamkeit ist mir gewiss, doch weicht man mir im großen Bogen aus und geht jedem Gespräch aus dem Wege.

Gestern Abend besuchte mich ein alter Bekannter und wir kamen, obwohl wir es tatsächlich zu vermeiden suchten, am Ende doch zu einer Diskussion über "Corona". Die konsequente und ausführliche Aufzählung aller Fakten, inbesondere der Zahlen des RKI, ließen meinen Bekannten am Ende zufrieden aufstöhnen: "Siehste, die Maßnahmen haben eben gewirkt!"
Er meinte damit die leeren Intensivstationen und die Untersterblichkeit in diesem Jahr. Deswegen war er auch felsenfest der Meinung, der Wahnsinn müsse unbedingt weitergeführt werden, damit das auch alles so bleibt.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Wie stand das damals immer unter den Comic-Witzen? "Ohne Worte"

stocksorcerer @, Freitag, 04.09.2020, 11:07 vor 1353 Tagen @ Otto Lidenbrock 3523 Views

...

Durch Klatschen die Elefanten in der Fußgängerzone vertreiben ... Otto, könnte ein Supermarkt Dich nicht einfach via Hausrecht rauswerfen? owT

BerndBorchert @, Freitag, 04.09.2020, 13:23 vor 1353 Tagen @ Otto Lidenbrock 3120 Views

Weiß nicht, gewagt hat es bislang keiner ...

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Freitag, 04.09.2020, 13:41 vor 1353 Tagen @ BerndBorchert 3226 Views

Angeblich lässt das "Hausrecht" zu, dass der Ladeninhaber bzw. dessen Vertreter frei darüber bestimmen können, ob jemand die Geschäftsräume betreten darf oder nicht. Selbst die Vorlage eines ärztlichen Attestes, das einen von der Maskenpflicht befreit, steht nicht über dem "Hausrecht". Wie das Ganze juristisch zu bewerten ist, weiß ich nicht.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Klar. Jeder Geschäftsinhaber/Hausherr kann jeden, dessen Nase ihm nicht passt, die Bedienung/Verkauf verweigern und rauswerfen, ohne Begründung. Ausnahmen eventuell Apotheken etc.

BerndBorchert @, Freitag, 04.09.2020, 15:40 vor 1353 Tagen @ Otto Lidenbrock 2930 Views

bearbeitet von BerndBorchert, Freitag, 04.09.2020, 15:44

Work with the System

Arioch @, Palz, Freitag, 04.09.2020, 17:25 vor 1353 Tagen @ Otto Lidenbrock 2895 Views

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Der_aktuelle_Fall/Behinderung/Cor...

Einordnung/Einschätzung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Kund_innen davor, wegen einer Behinderung benachteiligt zu werden. Im Zusammenhang mit der Maskenpflicht können sich insoweit nur diejenigen auf das AGG berufen, denen das Tragen der Maske wegen einer Behinderung nicht möglich ist. Eine Behinderung liegt bei langfristigen körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen vor, welche die Betroffenen in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Wenn Kund_innen wegen einer vorübergehenden Erkrankung keine Maske tragen können oder wegen einer chronischen Erkrankung, die sie normalerweise nicht an der gesellschaftlichen Teilhabe hindert, können sie sich nicht auf das AGG berufen. Grundsätzlich sind Betreiber im Groß- und Einzelhandel wegen des Hausrechts zwar frei in der Entscheidung, ob und in welchem Umfang Personen Zugang zu ihren Räumen gestattet wird. Die Ausübung des Hausrechts ist allerdings nur innerhalb der vom AGG gesetzten Grenzen zulässig. Die Ausübung darf nicht dazu führen, dass Personen wegen ihrer Behinderung, Herkunft, sexuellen Identität oder Religion, wegen ihres Alters oder Geschlechts nach dem AGG benachteiligt werden.
Das AGG verbietet auch sogenannte mittelbare Benachteiligungen wegen einer Behinderung. Eine ausnahmslose Durchsetzung der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hat zunächst eine gegenüber Menschen mit beispielsweise behinderungsbedingten Atemwegserkrankungen, Epilepsien usw. mittelbar benachteiligende Wirkung. Davon ist auszugehen, wenn – wie hier – in erster Linie Menschen mit einer Behinderung durch eine an alle gerichtete Regelung besonders nachteilig betroffen sind. Eine mittelbare Benachteiligung liegt allerdings dann nicht vor, wenn die Maskenpflicht sachlich gerechtfertigt werden kann und diese Regelung angemessen und erforderlich ist. Ein sachliches und auch wichtiges Ziel liegt hier vor, da die Maskenpflicht Kund_innen und Beschäftigte vor Neuinfektionen schützt sowie insgesamt die Verbreitung des Corona-Virus eindämmt.
Allerdings muss die ausnahmslose Durchsetzung der Maskenpflicht auch aufgrund der Situation vor Ort und der Interessen aller Beteiligten insgesamt angemessen erscheinen. Hier wird man je nach Situation zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Wenn es sich um ein kleines Geschäft handelt und das Verkaufspersonal zur Risikogruppe gehört, erscheint es eher angemessen, keine Ausnahme von der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung zuzulassen. Der Umstand, dass eine Landesverordnung Einzelne von der Maskenpflicht befreit, um Menschen mit Behinderungen nicht von der Teilhabe im öffentlichen Leben auszuschließen, spricht allerdings in der Tendenz gegen die Angemessenheit einer ausnahmslosen Durchsetzung der Maskenpflicht in jedenfalls großen Ladengeschäften.

--
„Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.“
―Erich Kästner-

Ich mache das bislang genauso

stocksorcerer @, Freitag, 04.09.2020, 16:31 vor 1353 Tagen @ BerndBorchert 2991 Views

...bin auch einer von ganz wenigen Menschen und bin versucht das "the-hunger-games"-Zeichen zu dem- oder derjenigen zu machen, die selbiges tun.

Zu 90% klappt das; ab und an werde ich aber auch darauf hingewiesen, dass es in dem Laden ohne Mundschutz nicht ginge, dann ziehe ich ein altes Piratenkopftuch halt aus der Tasche und beiße in den sauren Apfel. Ich war aber auch schon versucht, einen vollen Einkaufswagen im Laden stehen zu lassen, so was entscheide ich dann nach Grad der "Anmache".

Ich habe aber auch schon mit Leuten in der Schlange diskutiert, einen Rentner, der mich lauthals abzukanzeln versuchte, im ersten Teil mit wissenschaftlichen Erkenntnissen aufzuklären probiert und nachdem ich merkte, dass ich da gegen die Wand laufe und er nicht aufhörte zu zetern, ihn gefragt, ob er sich "hier und heute" gerne als Blockwart bewerben wolle. Wir wären ja wohl mal wieder so weit.

Wenn sich das Straßenbild nicht ändert und man nicht immer wieder versucht, auch andere zu überzeugen, kann diese Scheiße sehr lange laufen und in wirklich böse Dinge münden. Und das sehen noch immer die Wenigsten.

Gruß
stocksorcerer

Mein dezenter Protest besteht darin, das ich immer noch keine Maske habe. Sondern dunkler Winterschal - ich seh aus wie ein Bankräuber. owT

BerndBorchert @, Freitag, 04.09.2020, 17:15 vor 1353 Tagen @ stocksorcerer 2713 Views

Volles Einkaufswagen stehen lassen? Und wie geht das an der Tankstelle?

Ankawor, Sonntag, 06.09.2020, 14:07 vor 1351 Tagen @ stocksorcerer 2172 Views

Zu 90% klappt das; ab und an werde ich aber auch darauf hingewiesen, dass es in dem Laden ohne Mundschutz nicht ginge, dann ziehe ich ein altes Piratenkopftuch halt aus der Tasche und beiße in den sauren Apfel. Ich war aber auch schon versucht, einen vollen Einkaufswagen im Laden stehen zu lassen, so was entscheide ich dann nach Grad der "Anmache".

Ich habe vollgetankt. Wenn der Kassierer dann sagt, ohne Maske bediene ich Sie nicht - was dann?

ca 15 Euro pro Abstrich

aliter @, Freitag, 04.09.2020, 10:36 vor 1353 Tagen @ Otto Lidenbrock 3725 Views

ist die Kassenvergütung. Da müsste man an die 900 Abstriche machen. Die niedersächsichen Lehrer sollen total getestet werden dafür zahlt die Nds. Landesregierung 37,50 mit sehr bürokraktisch umständlichen Abrechnungsbedingungen. Da wären es immerhin noch 333 mit vermutlich hoch aufwändigen Terminproblemen.

Für die Ärzte kein Geschäft sicherlich aber für andere.

DDR - VEB`s auf leisen Sohlen, staatliche Rettung bestimmt die Richtung: Krankenhäuser 11 Mrd., Presse Zuschüsse, Arzt - Praxen reanimieren und, und, und. (oT)

bolte @, Freitag, 04.09.2020, 12:05 vor 1353 Tagen @ Otto Lidenbrock 3049 Views

./.

Ich werde diesen ganzen Sch.... nicht mitmachen!

Griba @, Dunkeldeutschland, Freitag, 04.09.2020, 10:30 vor 1353 Tagen @ stocksorcerer 4384 Views

Meine Damen haben schon überlegt, ob wir uns als Covidioten-Praxis outen sollten.

Selbst wenn wir mitmachen wollten - ich habe mal als Infektionsmediziner gearbeitet und kenne den Aufwand, den man dann eigentlich treiben müßte - das ist in einer normalen Landarztpraxis nicht darstellbar! Und die versprochen 12T Eur werden durch die dann erforderlichen Selbstschutzmittel und Hygienemaßnahmen "gefressen" - es sei denn, man betrachtet Covid19 als Fake und nimmt nur die Gelder mit...

--
Beste Grüße

GRIBA

Das werden wohl etliche Mediziner tun: Testen, testen, testen, und dann fünf Jahre früher in Ruhestand. (oT)

Naclador @, Göttingen, Freitag, 04.09.2020, 11:39 vor 1353 Tagen @ Griba 3109 Views

.

--
"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson

PCR-Test, nicht für Diagnose geeignet!

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Freitag, 04.09.2020, 11:31 vor 1353 Tagen @ stocksorcerer 4077 Views

Die PCR-Methode wurde in den 80er Jahren als Hilfsmittel zur raschen Vervielfältigung genetischer Sequenzen (also bereits weitestgehend reiner DNA). Damit das effektiv ist, haben solche Verfahren einen Verstärkungsfaktor, der allerdings auch dazu führt, dass eventuelle Verunreinigungen der Proben (die bei Rachenabstrichen natürlich gigantisch sind) mit verstärkt werden. Der Erfinder der PCR- Methode wies deshalb bereits 1983 explizit darauf hin, dass ab einem Verstärkungsfaktor von 30 (für weitestgehend reine Proben) keine brauchbaren Ergebnisse mehr zu erwarten sind. Der Verstärkungsfaktor des „Drosten-Tests“ (für stark verunreinigte Abstriche) liegt laut Begleitinformation bei 45.

Eine Grundvoraussetzung für einen PCR-Test ist ist die Probeentnahme in einer sterilen Umgebung. Diese sind höchstens in Krankenhäusern zu finden. In keinem Fall in Arztpraxen oder Probeentnahmen in Flughäfen. Die Proben müssen bei einer durchgehenden Kühlung auf 6 Grad innerhalb 12 Stunden analysiert werden.

Je nach Anzahl der Durchläufe werden die Partikel Vervielfältigt:

Durchläufe   Vervielfältigung    TEST
----------------------------------------------
45          35.184.372.088.832    Drosten-Test
40            1.099.511.627.776    Standarttest
37               137.438.953.472    Standarttest
30                  1.073.741.824    Ab 30 Sinnlos
23                         8.388.608    Sinnvoll

https://rundekante.com/pcr-test-nicht-fuer-diagnose-geeignet/

Rainer

--
Ami go home!
RundeKante
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Dazu kommt: bei einem positiven Test muss man die "Viren" anzüchten, um festzustellen, ob sie "leben"

tradi @, Freitag, 04.09.2020, 13:08 vor 1353 Tagen @ Rainer 3590 Views

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?mode=entry&id=538383

«Der Nachweis der Nukleinsäure gibt keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.»

Sofort stellt sich hier die Frage, ob im Anschluss an jedes positive PCR-Test-Ergebnis, die geforderte Zellkultur angelegt wird? Wird also die Vermehrung durchgeführt, damit schliesslich ein gültiger positiver Virusnachweis gelingt?

(...)

Sind die Proben im Testlabor angelangt, geht die Arbeit erst richtig los. Und die ist alles andere als einfach zu bewältigen, wie die CDC-Arbeitsanweisung vorschreibt und begründet.
Neben der eigentlichen Probe muss eine positive Referenzprobe in gleich zwei Varianten, N1 und N2, aufgearbeitet und gemessen werden. Das wiederum darf nicht im gleichen Raum geschehen, in dem sich die Patientenprobe befindet – wegen der Kontaminationsgefahr.

--
Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)

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