Lübcke Mord – Täter gesucht!

nereus @, Montag, 24.08.2020, 13:26 vor 1341 Tagen 3835 Views

Im deutschen Irrenhaus finden sich immer wieder neue Beispiele.
Diesmal heißt es Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder vom hessischen Regierungspräsident Lübcke.

Der Fall warf von Beginn an Fragen auf, die auch hier debattiert wurden.
Eine sonderbare Tatortreinigung sowie ein SEK-Einsatz im Norden hatten offensichtlich ins Nichts geführt, obwohl sich die Polizei anfangs recht sicher war den Täter zu haben.
Doch da von Anfang an eine rechte Täterschaft medial und politisch erwogen wurde, fand man nach etwa 11 Tagen endlich den „Richtigen“.

Dass sein Motiv äußerst wacklig war, interessierte das Wahrheits-Kartell nicht.
Als er zunächst nicht geständig war, geisterte für ganz kurze Zeit eine Suizid-Meldung durch die Lande, die nicht verifiziert werden konnte. Auffällig war dann aber der Wille zum Geständnis.

Von diesem Geständnis gibt es mittlerweile 4 Versionen, die inzwischen auch die Richter zum Nachdenken veranlassen.
Als ein bekannter Rechtsanwalt den Fall kürzlich neu betrachten wollte, wurde er geschasst. Er hatte doch tatsächlich auch die Idee aufgeworfen, ob die Windpark-Geschäfte zum Hintergrund des Tatgeschehens erhellt werden müßten.

Zurück zum Täter.
Der Arbeitskreis NSU-Blog hat sich mit dem Thema befaßt und berichtet Erstaunliches aus den Verhandlungen.
Vorab, Markus H., von dem hier immer wieder die Rede ist, soll dem Täter geholfen, aber nicht geschossen haben. Hier scheint es sich um eine äußerst dubiose Figur zu handeln mit großer Nähe zu den staatlichen Diensten.

Ernst kann offenbar den Tathergang nicht erklären, und die Widersprüche und Unmöglichkeiten kamen jetzt im Prozeß zur Sprache:

Warum sollte H. wie von E. beschrieben den rund 15 Meter breiten Garten Lübckes im hellen Lichtkegel eines Bauscheinwerfers durchquert haben? E. antwortete, dass H. das so machen wollte.

Mögliche Erklärung: Einer geht durch das Licht und lenkt den Lübcke ab, der andere kommt aus dem Dunkel und erschiesst ihn…
Problem der Anklage: Den H. gab es ja gar nicht am Tatort, so steht es in der Anklage. Davon will die Bundesanwaltschaft sicherlich nicht abweichen.

.. warum sie keine Handschuhe getragen hatten, obwohl sie Lübcke schlagen und treten wollten. „Es war abgesprochen, dass es sehr schnell geht“, erwiderte E.

Bullshit-Antwort. JEDER planende Täter hätte sich vermummt und Handschuhe getragen auf dem Grundstück. Schon allein wegen eventuell vorhandener Überwachungskameras.

„Warum waren Sie nicht maskiert und gingen durchs Licht der Scheinwerfer?“, setzte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach. „Weil ich schießen wollte – ich werde schießen, so oder so“, gab E. zur Antwort. Mit seinem Nachsatz ließ er die Fragen wieder offen: „Ich wusste nur nicht, ob ich es schaffe.“

Bullshit-Antwort. Wer unbemerkt wieder verschwinden will, der geht nicht unmaskiert durch die Scheinwerferkegel und der verwendet keine Schusswaffe ohne Schalldämpfer. Gleichzeitig stattfindende Kirmes hin oder her…

Einen Widerspruch gab es auch bei der genauen Beschreibung des Tatorts.
Der Sohn des Getöteten, Jan-Hendrik Lübcke, beschrieb als Zeuge, dass sein Vater wie immer neben einem Tisch und einem weiteren Stuhl saß. Oberstaatsanwalt Killmer hielt E. vor, dass er für die von ihm beschriebenen drei Schritte zurück von Lübcke einen Halbkreis um Tisch und Stuhl hätte herumgehen müssen, um dann als Rechtshänder horizontal Lübcke in den Kopf schießen zu können.
E. gab an, sich nicht an die Möbel zu erinnern.

Vielleicht war ja Ernst gar nicht der Schütze? War es etwa ein Linkshänder?
Problem der Anklage: Ernst sei allein am Tatort gewesen, so steht es in der Anklage, und die zu ändern wird man unter allen Umständen vermeiden wollen. Einen Linkshänder kann man daher nicht aus dem Hut zaubern.

Interessante Frage: Ist Markus H. Linkshänder?

E. hatte angegeben, am Tatabend mit einer umgehängten Wärmebildkamera das dunkle Umfeld des Gartens nach Personen abgesucht und dabei versehentlich den Auslöser betätigt zu haben.
Killmer hielt ihm vor, dass Sachverständige den Zeitpunkt des Bildes auf die Nacht davor, auf ein Uhr am 1. Juni datierten. Außerdem habe eine Zeugin an diesem späten Abend dort einen Mann mit Auto, Rucksack und Kamera gesehen.
E. blieb bei seiner Aussage, das Bild erst am Tatabend gemacht zu haben.

Das wäre ja ein Ding, wenn Ernst eine Nacht zu früh am Tatort gewesen wäre, und man dann seine DNA an der Kleidung des Opfers fand, die man aus dem Müll des Krankenhauses gefischt hatte.
..
Und kann es sein, dass der Tatortreiniger vom Sohn des Opfers im Rahmen dieser „Beweisnachfindung“ eine Rolle spielte?

Irgendwie hat man den Ernst ungenügend gebrieft, und deshalb kann der die Tatnacht nicht nachvollziehbar schildern.
Er scheitert immer wieder neu an „der ganzen Wahrheit“.
Wirklich suboptimal, dieser „Einzeltäter“.

Quelle: http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/08/16/luebcke-prozess-die-bundesanwaltschaft-glaubt-...

Ein geständiger Täter hat Mühe seine Tat plausibel zu erklären, nicht nur beim Motiv, wo Anlass und Tat 3 Jahre auseinander lagen, sondern jetzt auch noch bei den Abläufen.

Was geht hier vor?
Dazu kurz ein Auszug aus dem gleichen Blog.

Man wollte einen Nazi, man bekam auch einen.
Leider noch einen V-Mann oben drauf, und noch einen und noch einen.
Für die Dienste ist es ein Scherbengericht.
Der Kammerdiener das Staatsschutzes hat in seinem gesamten Verhalten deutlich werden lassen, daß auf Recht und Gesetz geschissen ist, wo Dramturgie und straffe Regie den Prozeßertrag bringen.
Es ist völlig egal, wie viele Vorführungen noch im Veranstaltungskalender dieser Staatsschutzposse vermerkt sind, das Urteil ist gefällt und kann eigentlich jetzt schon ins Reine geschrieben werden.
Der erste Anwalt hat seinen Mandanten verraten und an den Staat verkauft.
Der zweite wurde gleich nach Prozeßbeginn aus dem Verfahren rausgekegelt, nachdem der dritte Anwalt den Mandanten verriet und an den Staat verkaufte.
Der Richter hat sich mit in der deutschen Rechtsgeschichte einmaliger Selbstvollmacht zum Vormund und Erziehungsberechtigten des Angeklagten ernannt und darüberhinaus auch noch dessen Verteidigung übernommen.
Normalerweise nennt man so was eine korrupte Diktatur.

Quelle: http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/08/19/fall-luebcke-urteil-gegen-ernst-ist-schlussges...

Vermutlich ist das eine korrekte Bezeichnung.

mfG
nereus

Man nimmt hier einen merkwürdigen Geruch wahr ...

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 24.08.2020, 14:14 vor 1341 Tagen @ nereus 2726 Views

Diese Geschichte ähnelt tatsächlich immer mehr dem sogenannten "NSU-Prozess", wo man ebenfalls dringend jemanden benötigte, den man verurteilen konnte. Hier traf es die bedauernswerte Beate Zschäpe, von der ich immer den Eindruck hatte, sie wisse gar nicht, was da gerade mit ihr geschehe. Wer den Prozess aufmerksam verfolgt hat, wird sich noch an die vielen Ungereimtheiten erinnern, die aber bei der Urteilsfindung und vor allem beim Strafmaß keine Rolle gespielt haben.

Beim Lübcke-Mord habe ich den Eindruck, dass der Täter entschieden zu wenig "Täterwissen" besitzt. So, wie die Geschichte von ihm selbst präsentiert wird, erscheint sie wenig glaubwürdig, fast so, als ob er die Handlungen frei erfindet.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Du solltest nicht zu viel Mitleid für Beate Z. und Stephan E. verschwenden: Die dürften assets des Verfassungsschutzes und somit Denunzianten gewesen sein

BerndBorchert @, Montag, 24.08.2020, 15:05 vor 1341 Tagen @ Otto Lidenbrock 2118 Views

Nur so ist es zu erklären, dass sie sich das alles gefallen lassen.
Auch die 2 Uwes dürften IM des Verfassungsschutzes gewesen sein.
Bernd Borchert

Man sollte in Erwägung ziehen, dass sie möglicherweise bedroht werden (oT)

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 24.08.2020, 15:25 vor 1341 Tagen @ BerndBorchert 1639 Views

.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Das ist mit den Uwes im Hintergrund verständlich. Das wird ihnen aber nicht nützen und die Dienste werden sie nicht schützen, wenn sie weiter Fehler machen.

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 24.08.2020, 17:47 vor 1341 Tagen @ Otto Lidenbrock 1879 Views

Eben wie bei den Uwes.

--
Beste Grüße

GRIBA

NSU-Urteil 3025 Seiten!

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Dienstag, 25.08.2020, 09:18 vor 1341 Tagen @ Otto Lidenbrock 1312 Views

bearbeitet von Rainer, Dienstag, 25.08.2020, 09:21

Urteilsbegründung mit neuem deutschen KI-Rekord
Die 30 häufigsten Sätze im NSU-Urteil
Siehe auch arbeitskreis-n.su

Da wurde viel mit Textbausteinen gearbeitet. Bei einem Urteil mit 3025 Seiten kann es sich nur um Begründungsfindung handeln. Je länger ein Urteil, um so fauler ist es. Die Einschaltung des Generalbundesanwaltes zeigt deutlich, dass hier eine Sauerei des Staates vertuscht werden soll. Genau dafür gibt es den Generalbundesanwalt.

Wer das Urteil selbst lesen will, es ist bei "Frag den Staat" verfügbar:
ZITAT:
Wir veröffentlichen den Urteilstext an dieser Stelle, weil Gerichtsurteile „im Namen des Volkes“ öffentlich zugänglich sein sollten. Die 3025 Seiten des Urteils stehen hier einfach durchsuch- und navigierbar zur Verfügung. Sie können zudem als PDF- und HTML-Datei heruntergeladen werden. Um das Urteil auf anderen Websites einzubinden, kann dieser Link benutzt werden.


Rainer

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