Wieso darf die BRD Mitglied der EU sein?

Dieter, Sonntag, 29.09.2019, 10:37 vor 1671 Tagen 3090 Views

Hallo,

zu den Grundwerten der Europäischen Union gehört auch die Rechtstaatlichkeit.
Diesbezüglich wurde seitens der EU schon Polen und Ungarn in die Mangel genommen aufgrund ihrer Strafrechtsreformen.

Nun frage ich mich, wieso die EU-Kommission nicht längst die BRD im Blickfeld hat. Schließlich hat der europ. Gerichtshof festgestellt, daß die BRD kein Rechtsstaat ist aufgrund der politischen Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft. Eigentlich hätte die BRD nie Mitglied der EU werden dürfen, da der Mindeststandard diesbezüglich nicht erreicht wurde.

Es wäre ein erfreuliches Zeichen, wenn v.d.L. als dominante Person der EU hier alle Hebel ansetzen würde, um die BRD zu zwingen, endlich Rechtsstaatlichkeit für seine Bürger herzustellen.
Oder kann man die BRD nicht zwingen, weil sie einfach als Zahlmeister gebraucht wird - und nimmt inkauf, daß die Bürger dieses Landes einem korrupten Staatssystem weiterhin ausgeliefert sind?

Gruß Dieter

Fassade Gewaltenteilung

Falkenauge @, Sonntag, 29.09.2019, 12:38 vor 1671 Tagen @ Dieter 2275 Views

Hallo,

zu den Grundwerten der Europäischen Union gehört auch die
Rechtstaatlichkeit.
Diesbezüglich wurde seitens der EU schon Polen und Ungarn in die Mangel
genommen aufgrund ihrer Strafrechtsreformen.

Nun frage ich mich, wieso die EU-Kommission nicht längst die BRD im
Blickfeld hat. Schließlich hat der europ. Gerichtshof festgestellt, daß
die BRD kein Rechtsstaat ist aufgrund der politischen Weisungsgebundenheit
der Staatsanwaltschaft. Eigentlich hätte die BRD nie Mitglied der EU
werden dürfen, da der Mindeststandard diesbezüglich nicht erreicht
wurde.

Die Weisungsgebundeheit der Staatsanwaltschaft ist ja nur ein kleiner Teil der fehlenden Rechtsstaatlichkeit.
Der Richter Udo Hochschild:
„Die im Grundgesetz (Art. 20) vorgesehene organisatorische Dreiteilung der Staatsgewalt ist bis heute nicht erfolgt. ...
Der seit dem 19. Jahrhundert unveränderte deutsche Staatsaufbau verhindert nicht die Bündelung von Macht in wenigen Händen: Eine politische Partei oder Parteienkoalition stellt die Mehrheit im Parlament sowie die Regierung und beherrscht beide Organe; der Justizapparat untersteht der Regierung. Damit werden Sinn und Zweck des Gewaltenteilungsprinzips verfehlt.“

Fassade Gewaltenteilung

Dein Artikel zum Thema gefällt mir.

Dieter, Sonntag, 29.09.2019, 13:12 vor 1671 Tagen @ Falkenauge 1752 Views

dem ist nichts hinzuzufügen.

Wünschenswert wäre auch eine Reform der Parlaments-Zusammensetzung. Bekanntlich hat die BRD ein Parlament mit extrem vielen Abgeordneten, viel mehr als in anderen Ländern üblich. So weit ich weiß, hat nur China mehr.

Man sollte drastisch reduzieren, ggf. sogar in der Weise, daß eine Höchstzahl benannt wird, die aber aufgeteilt wird in von Parteien und direkt gewählten Parlamentariern sowie in nicht zu besetzenden Plätzen für Stimmanteile, die nicht auf Parteien über 5% fallen, also auch die Nichtwähler eingeschlossen.

Auf diese Weise wäre das Parlament schon mal halbiert (bzw. ca. die Hälfte aller Plätze auf Dauer unbesetzt) und bekanntlich steigert Masse nicht zwangsläufig die Qualität.

Gruß Dieter

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