Fassade "Gewaltenteilung" im Parteienstaat. Auch die Rechtsprechung ist nicht unabhängig

Falkenauge @, Montag, 13.05.2019, 08:05 vor 1811 Tagen 1807 Views

Jochen Mitschka schreibt in einem lesenswerten Artikel: „Wer entscheidet über die Vergabe von Richterämtern? Die Parteien. Wer entscheidet darüber, wer Gesetze beschließen darf? Die Parteien. Und bei wem liegt die exekutive Gewalt einschließlich Beamtenapparat, Polizei und Militär? Raten Sie! (…) Gewaltenteilung? Hieran stimmt nur, dass Gewalt weiterhin eine zentrale Ausdruckform der Machtkartelle darstellt. Von gegenseitiger Kontrolle kann jedoch keine Rede sein."

Die jeweils herrschenden Parteien haben alle drei Gewalten in einer Hand und heben die Gewaltenteilung de facto auf. Eine Parteien-Clique beherrscht den Staat und macht ihn zu ihrem scheindemokratischen Herrschaftsinstrument.
Das kann nicht gründlich genug durchschaut werden:
Fassade „Gewaltenteilung“ im Parteienstaat

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