H.G. Maaßen: Der Beschluss umgeht das Wahlgeheimnis
https://x.com/HGMaassen/status/2110237750901215473?s=20
Dieser Beschluss ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Er umgeht faktisch das Wahlgeheimnis (Art. 65 Abs. 1 Landesverfassung) und gefährdet das freie Mandat der Abgeordneten (Art. 41 Abs. 2 Landesverfassung).
Wer sich dem Beschluss widersetzt und im Saal bleibt, macht sich für alle sichtbar. Dadurch entsteht ein erheblicher sozialer und politischer Druck, sich dem Willen der Fraktionsmehrheit zu unterwerfen. Die geheime Wahl soll aber gerade gewährleisten, dass jeder Abgeordnete ohne Kontrolle, Einschüchterung oder Rechtfertigungsdruck nach seinem Gewissen entscheiden kann.
Ich hab den link von hier:
https://www.youtube.com/watch?v=bu3-L1pFL-M
Gab es sowas Ähnliches nicht in der DDR?: Jeder Wähler konnte im Wahllokal öffentlich ohne Kabine sein Kreuzchen machen. Das hieß aber im Umkehrschluss: Wer in die Kabine ging, war gleich in Verdacht, etwas zu wählen, was der Regierung nicht passte.
Bernd Borchert