Scheunentor Briefwahl?

Fjord og Fjell @, Sonntag, 06.09.2026, 15:06 vor 41 Minuten 198 Views

Dank und Ehre an den Leserbrief-Schreiber "martin3000" bei tichyseinblick

Er hat das, was ich bei meiner Teilnahme an der Briefwahl-Auszählung im Januar 2025 erstaunt zur Kenntnis nahm https://dasgelbeforum.net/index.php?id=669311, mit den gesetzlichen Fakten belegt.
In seinem sehr lesenswerten Beitrag https://www.tichyseinblick.de/video/kommentar/manipulierte-wahl-gefahr-briefwahl/ erwähnt er die Bundeswahlordnung von 1957 nach der jeder Wahlbrief mit der Wählerliste abgeglichen werden muss, sowie die Stimmabgabe vermerkt (um doppelt-Wahl zu verhindern), wodurch das System ziemlich wasserdicht war.
Mit der Verordnung über die Neufassung der Bundeswahl-Ordnung von 1989 verschwand der Abgleich mit der Wählerliste, und damit auch das Abhaken welches eine doppelt-Wahl verhindern kann.
Hier der Link zur Bundeswahl-Ordnung von 1957 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl157... Seite 16, §72, Absatz 5 regelt die Begutachtung/Anerkennung der Wahlunterlagen
sowie zur Neufassung der Bundeswahl-Ordnung von (Dez.)1989, Bundesgesetzblatt 04.01.1990 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#/text/bgbl190s0001b.pdf?_ts=1788696087135 Seite 87, §75, Absatz 2 Zulassung der Wahlbriefe.

Housten, we have a problem

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