Erst kommt erst und dann kommt dann

D-Marker, Rostock (MV), Montag, 31.08.2026, 10:57 (vor 11 Stunden, 19 Minuten) @ stokk'896 Views
bearbeitet von D-Marker, Montag, 31.08.2026, 11:08

Seit über 35 Jahren ist Art. 146 GG fällig.

Wenn wir eine Verfassung haben, dürfen wir das mit Sicherheit auch.

Bei den Isländern hat das nicht ganz geklappt, aber auch dort nicht unbedingt notwendig. Denn dort sehen die Gesetze Volksabstimmungen vor.
(Ich war damals so begeistert, dass ich mir im Gelben den Namen "Isländer" gab.)

Würden die Isländer der EU beitreten, wäre dass das Aus für Volksabstimmungen, EU-Recht würde sich durchsetzen.

Die AfD weiß übrigens, wie man mit der EU verfahren...

LG
D-Marker (ungeimpft)

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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