Eine Goldumlaufswährung mit …
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Dottore in
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=67597 GELD - noch einmal ein Erklärungsversuch m(langem)T verfasst von dottore, 18.06.2001, 12:50
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Hi,
um zu versuchen, einen Boden in die Endlos-Debatten um Geld zu ziehen, möchte ich noch einmal meine Sicht der Dinge darlegen.
Dazu lösen wir uns zunächst von allen herkömmlichen Gelddefinitionen (Tauschmittel, Zahlungsmittel, Wertmesser, Wertaufbewahrungsmittel usw.) und beginnen, mit dem, was wir konkret sehen und beurteilen können. Und dies in möglichst nachvollziehbaren Schritten.
Geld ist heute (=18.06.2001) eine Banknote einer Zentralbank. Diese Note gibt die ZB aus, sobald ihr im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen ZB-fähige Sicherheiten angeboten werden.
Diese Sicherheiten sind Schuldtitel, also Gläubiger-Schuldner-Beziehungen. Mit Hilfe der Banknote wird der Schuldtitel in Geld verwandelt.
Der Schuldtitel kann selbst bereits ein Zahlungsmittel sein, ist es aber nur, wenn er von Dritten, Vierten usw. akzeptiert wird. Diese Akzeptanz ist freiwillig. Der Übergang des Schuldtitels wird vom Gläubiger vollzogen, woraufhin er einem anderen Gläubiger - immer noch lautend auf die gleiche Schuld - übertragen wird.
Diese Übertragung ist eine Schuldabtretung (Zession). Mit der Zession verändert sich die Schuld weder in Höhe noch Fristigkeit. Die Schuld bleibt schlicht bestehen.
Ist aus dem Schuldtitel mit Hilfe der ZB eine Banknote geworden, hat sich der Schuldtitel in ein gesetzliches Zahlungsmittel GZ verwandelt. Auch durch diese Verwandlung ändert sich die ursprüngliche Schuld in keiner Weise, sie ist nur jetzt - da GZ - leichter zu Zessionszwecken geeignet, da mit GZ jede Schuld getilgt werden kann.
Allerdings: Eine Tilgung der eigentlichen Schuld, die überhaupt zum Entstehen von Banknoten geführt hat, ist mit Hilfe der Banknote selbst nicht möglich. Dies ist ein immer wieder zu beobachtendem komplettem Missverständnis des Phänomens Geld. (So nach dem Motto: Man müsse doch nur mehr Geld drucken - und dann sind die Schulden weg).
Die ZBs können noch so viele Banknoten ausgeben, aber Schuldverhältnisse, die vor ihrer Ausgabe zwangsläufig vorhanden sein müssen (da es sonst nicht zur Ausgabe von Banknoten kommen kann) lassen sich - in ihrem Gesamtbetrag - mit Hilfe von noch so vielen Banknoten nicht aus der Welt schaffen. Wo sich die Schuldverhältnisse konkret befinden bzw. wo sie verbucht sind, spielt keine Rolle.
Selbst wenn die ZBs so gut wie jedes ihr angebotene Schuldverhältnis zur Umwandlung in Banknoten akzeptieren würde, was bei Hyperinflationen der Fall ist (ZB nimmt gegen die Ausgabe von Banknoten jeden Schuldtitel der öffentlichen Hand entgegen), würde beides immer gleichzeitig wachsen: Die Summen, die auf den kumulierten Schuldtiteln vermerkt ist und die Summe, die auf den Banknoten kumuliert entstanden ist. Deshalb sind am Ende jeder Hyperinflation nicht nur die Summe der ausgegebenen Banknoten am höchsten, sondern gleichzeitig auch die Summe der Schulden, die zur Ausgabe der Banknoten geführt haben.
Selbst eine Hyperinflation kann also niemals Schulden in ihrer Gesamtheit tilgen. Die Ursache der Hyperinflation sind nicht die noch und noch gedruckten und gegen Schuldtitel in Verkehr gebrachten Banknoten, sondern die zuvor gemachten Schulden.
Das Publikum sieht zwar immer mehr Banknoten, es sieht aber nicht die Ursache dieser Banknotenvermehrung: Die dieser zu Grunde liegenden immer höher gestiegenen Schulden.
Da Schuldtitel nicht nur einen Betrag, sondern auch eine Fristigkeit aufweisen (Schuldtitel ohne Fristigkeit sind ein Widerspruch in sich, da eine Schuld ohne Rückzahlungszwang keine Schuld sein kann), können Banknoten zunächst immer nur für die Zeit ausgegeben werden, für die die Schuldtitel laufen.
Dies ist bei Handelswechseln, die über 3 Monate laufen einfach. Der 3-Monatswechsel wird der ZB angedient (und falls diese ihn für ZB-fähig akzeptiert) für den leichten 3-Monatszeitraum ausgegeben. Nach den 3 Monaten wandert die Banknote zur ZB zurück, die ihrerseits den Wechsel herausgibt. Die Schuld, die der Wechsel repräsentiert, ist aber dadurch in keiner Weise verschwunden. Sondern sie ist nach der 3 Monaten genauso fällig, wie wenn der Wechsel zwischendurch nicht bei der ZB gelegen hätte.
Mit der Rückgabe der Banknote an die ZB wird also ebenfalls keinerlei Schuld getilgt.
Während ihrer Existenz als gesetzliches Zahlungsmittel, also außerhalb der ZB kann die Banknote ihrerseits liegen bleiben oder umlaufen. Beides spielt für die Existenz der ursprünglichen Schuld keinerlei Rolle.
Läuft die Banknote um, dann ist dies kein Umlauf in dem Sinne, dass die Banknote in Waren getauscht werden kann, obwohl es so aussieht. Tatsächlich aber ist eine umlaufende Banknote nichts anderes als eine zedierte Banknote bzw. die Zession des der Banknotenausgabe zu Grunde liegenden Schuldverhältnisses seitens des Gläubigers.
Mit Hilfe von Zession bzw. Zessionen kann und können andere Schuldverhältnisse, wie sie sich z.B. aus Kaufakten ergeben, jederzeit erledigt werden. Dies ist zweifellos von Vorteil, wie der tägliche Verkehr erkennen lässt. Die ursprüngliche Schuld ist allerdings mit keiner noch so oft zedierten (umlaufenden) Banknote aus der Welt zu schaffen.
Ob es zu Kaufakten kommt, hat nichts mit der Existenz von Banknoten als solchen zu tun, sondern mit der Bereitschaft der Käufer, sich in Höhe des Kaufpreises ihrerseits zu verschulden. Die mit Kaufakten verbundenen Verschuldungsvorgänge (= Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises) können mit Hilfe von Banknoten abgewickelt werden, was allerdings voraussetzt, dass die Käufer in den Besitz von Banknoten kommen konnten, was voraussetzt, dass jemand die Banknote an sie zediert, was wiederum voraussetzt, dass die Käufer selbst in eine Gläubigerposition geraten sind und als Gläubiger von anderen Gläubigern mit Hilfe von Banknoten bezahlt wurden.
Ist dies nicht der Fall, können dennoch jederzeit Verpflichtungen in Form von Käufen eingegangen werden (sofern der dann potenziell entstehende neue Gläubiger = Verkäufer das akzeptiert, z.B. indem er den Kaufpreis stundet, in der Hoffnung zu einem späteren Zeitpunkt mit Banknoten entgolten zu werden, was wiederum ein neues Schuldverhältnis schafft).
Die Existenz von Banknoten und der in gleicher Höhe existierenden Schuldverhältnisse allein führt nicht automatisch zu Kaufakten, auch wenn Kasse natürlich sinnlich macht, was im Klartext bedeutet: Ich gebe meine bei mir liegenden Banknoten aus, bzw. zediere die in ihnen verbrieften Forderungen, weil ich durch den Besitz von Banknoten in eine Gläubigerposition gekommen bin.
Das muss aber nicht sein. Für Kaufakte und die sich dabei seitens des Käufers ergebende Schuldnerposition kann ich aktuell in meinem Besitz befindlichen Banknoten nehmen oder auch noch nicht in meinem Besitz befindliche Banknoten, deren Eintreffen ich meinerseits erwarte (z.B. als Gläubiger aus Lohnkontrakten).
Würde immer nur mit Banknoten bezahlt, kann es nur einen einzigen Zinssatz geben und zwar den, der beim Erstkontrakt (der das bekannte ZB-fähige Papier geschaffen hat) zwischen Erstgläubiger und Erstschuldner vereinbart wurde.
Werden Banknoten, die man nicht hat, aber die man haben möchte (um bar zu bezahlen) nachgefragt, ergibt sich ein Preis für die dann erforderliche Zession der Banknoten. Dieser Preis ist aber kein Zins für das Ausleihen von Banknoten, sondern ein Preis für das Herbeiführen einer Zession (vom Banknoteninhaber zum Nicht-Banknoteninhaber).
Diesen Preis kann ich entrichten oder nicht. Tue ich es nicht, erhalte ich keine Banknote zediert. Ob ich sie mir zedieren lasse, muss ich abwägen. Dabei spielt der Schuldzinssatz (niemals Geldzinssatz!) eine Rolle. Liegt der Schuldzinssatz unter dem Zessionssatz für bereits existente Banknoten, nehme ich lieber den Schuldzinssatz in Kauf und umgekehrt.
Letztlich entscheidet also immer der (kurzfristige) Schuldzinssatz über die Höhe der Nachfrage nach Banknotenzessionen. Läge der Schuldzinssatz nahe Null, müsste der Zessionssatz ebenfalls nahe Null liegen. Die vorhandenen Banknoten bleiben just bei dem, der sie hat. Oder im obigen Erst-Fall: Angenommen ein 3-Monats-Wechsel würde mit Nullzins ausgestattet sein (bei ZB-fähigen Gläubigern und Schuldnern), dann müsste der Wechsel nicht zur ZB eingereicht werden, da erst nach Ablauf der 3 Monate die Wechselschuld beglichen werden müsste. Könnte der Wechsel dann weiterhin zu Null Prozent prolongiert werden, kämen auch keine Banknoten heraus.
Sind aber Banknoten vorhanden, würden sie bleiben wo sie sind, da sie niemand zu Zessionszwecken benötigt. (Dies ist übrigens der Kern der japanischen Liquiditätsfalle, die Paul Krugman diverse Male analysiert hat): Die Tatsache, dass Banknoten existieren, machen sie bei einem Nullzins dergestalt wertlos, dass sie niemand anderes haben will.
Nun ist zu fragen, wie es zur Existenz permanent vorhandener Banknoten kommen kann. Dies geht (abgesehen von der früher üblichen Ausgabe von Banknoten gegen Edelmetall und der Tatsache, dass ich Banknoten gegen den Ankauf von auf ausländische Schuldner, sog. Devisen lautende Titel ausgeben kann) mehr und mehr durch die Hereinnahme von Staatstiteln (siehe insbesondere Fed).
Während private Verschuldungsakte zusätzlich möglich sind, aber genauso gut auch wieder erlöschen können - je nach Einschätzung der Wirtschaftslage durch die Privaten - ist die Ausgabe von Banknoten gegen Staatspapiere einfacher, da es vor allem einen sehr großen Block von staatlichen Titeln gibt, die die ZB in Banknoten wandeln kann. Dass sich dadurch an der Höhe der Staatsverschuldung überhaupt nicht ändert, versteht sich von selbst. Vor allem können nicht Staatsschulden durch die neue geschaffenen Banknoten getilgt werden (siehe oben).
Dadurch hat es die ZB in der Hand, die ausgegebene Banknotensumme zu verstetigen, was allerdings voraussetzt, dass es genügend passende Staatstitel gibt, die zu Wandlungszwecken in die ZB strömen können.
Wie wir aus der berühmten Greespan-Rede vor ein paar Wochen wissen, gehen der Fed die Objekte ihrer Banknotenschaffung mehr und mehr aus. Greenspan will daher im Senat beantragen, dass neben Staatspapieren auch andere Sicherheiten der Schaffung von ZB-Geld (das nicht nur als Banknoten, sondern ebenso giral möglich ist, was selbstverständlich auch für die obigen Ausführungen gilt) dienen können, z.B. securisierte Hypotheken von Fannie Mae u.a.
Dennoch gilt auch bei solchen Operationen: Die zu Grunde liegende Schuld (Staatspapiere, Hypotheken) wird durch die Wandlung in Banknoten in keiner Weise in Höhe und Fristigkeit verändert.
Kann dieser grotesken Situation, dass Banknoten (fast) ausschließlich erst nach vorangegangenen Verschuldungsprozessen, zumal des Staates, entstehen können, abgeholfen werden?
In diesem Zusammenhang fällt immer wieder das Stichwort Warengeld. Bargeld würde dann nicht gegen die Hereinnahme von Schuldtiteln ausgegeben, sondern durch die Hereinnahme von Waren.
Da die Waren vorher und nachher in der Menge gleich sind (was eine wirtschaftliche Dynamik ohnehin fraglich erscheinen lässt, zumal bei immer gleichem Konsumverhalten), kann dies nur durch eine Festpreisregelung geschehen: Die Ware, die ich physisch einlege, muss bei Einlage- und Abhol- oder Abforderung den gleichen Preis haben. Dies war beim Goldstandard der Fall.
Da eine reine Goldumlaufswährung aber letztlich darauf hinausläuft, dass entweder die Ware Gold oder ein (sachlicher) Anspruch auf die Ware in der Welt ist, passiert weiter nichts. Ich tausche zunächst die vorhandene Ware Metall mit anderen vorhandenen Waren.
Sollten sich die Preisrelationen der Waren untereinander ändern, ergeben sich entsprechende realwirtschaftliche Anpassungen: Die teurer gewordenen Waren (Metall oder Nichtmetall) werden zusätzlich produziert, um die Arbitrage zu nutzen. Dies solange bis die Warenrelationen wieder dem entsprechend, was sich das Publikum vorstellt.
Die damit zwangsweise verbundene Mehrproduktion der relativ teurer gewordenen Waren läuft in der bekannten Manier der Vorfinanzierung dieser Produktion ab und schafft unabhängig von der Warenwelt Kredit- und Schuldkontrakte, die ihrerseits auf eine Erfüllung in Form von Warenlieferungen lauten müssen. (Auch Rechengeldmodelle sind denkbar, aber das Rechengeld basiert dann letztlich wieder auf Waren und wenn es die Ware Metall ist, dann hat das Rechengeld Auf- oder Abschläge zu dieser, wie immer in der Geschichte zu beobachten).
Was in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten per saldo erfolgreich war, muss nicht in alle Zukunft so sein.
Lineares Denken entpuppt sich oft genug als Falle.
Zumal wir nun mit den beginnenden Staatsschuldenkrisen, Eskalationen und neuen Fronten im laufenden Kriegsjahrzehnt, autoritärem Staatsgehabe, KI, Digitalgeld etc. in eine neue Epoche eintreten.
Z.B: Wenn es die BRICS gebacken kriegen und eine goldbasierte Handelswährung an den Start bringen, würde das mMn den Goldpreis stark stabilisieren. Dann ist zumindest nichts mehr los in Sachen Spekulation. Nicht schlecht für all die, die Kaufkrafterhalt anstreben.
Grüße
… einem festen Preis der Ware Gold kann es nicht geben.
Anders beim Goldstandard, der keine 100-%-Deckung vorsieht, bei dem die Differenz zwischen zu 100 % gedeckten und zu 100 % ungedeckten derart aufgefangen wird, dass der ZB-Satz für die Ausgabe von nicht gedeckten Banknoten entsprechend variiert, wie in allen Darstellungen des Goldstandards hinreichend beschrieben ist:
Wird mehr Gold abgefordert als vorhanden ist, wird der Satz solange verändert, bis es wieder sinnvoller ist, mit Noten statt mit Gold selbst zu arbeiten. Entsprechend sorgt der Preiseffekt für nicht ausgeprägtes Gold, dass es stärker gefördert wird, wenn es ein Aufgeld gegenüber geprägtem Gold erhält, usw. Damit stellt sich der bekannte Goldautomatismus ein.
Auch die Ausgabe von Banknoten von unter dem Goldstandard operierenden Notenbanken, die nicht eine 1:1-Relation zu Gold (zur festgelegten Parität) haben, unterliegt denselben Regeln wie oben bereits beschrieben: Ohne vorangegangene Verschuldungen kann es nicht zur Ausgabe von zusätzlichen Banknoten kommen.
Alle anderen Banknoten sind nichts als Depositenscheine für in der ZB zum Festpreis eingelegtes Gold.
Mit den Depositenscheinen kann ich zunächst nur tauschen. Sind Verschuldungen (mit oder ohne nachfolgenden Wechsel in Banknoten) entstanden, kann ich mit den Depotscheinen durchaus offene Rechnungen begleichen und zwar dergestalt, dass sie dann ein für alle Mal geschlossen sind.
Dies verhindert, dass ich offene Rechnungen mit weiteren offenen Rechnungen bezahle. Es verhindert bzw. vermindert also das Entstehen maßloser Kreditpyramiden und erklärt zugleich, dass zu Zeiten des Goldstandards die Zinssätze erheblich niedriger waren als heute.
Mit Banknoten, die keine zu 100 % gedeckten Depotscheine sind, kann ich niemals die, die ursprüngliche Kreditentstehung begleitenden Schulden tilgen, also den Kontrakt schließen. Es gilt dann das oben Erklärte.
Alle auf nicht werthaltigen Waren basierende Währungssysteme können das Problem, werthaltige Waren mit wertlosen (Alternativgeld) zu tauschen aus mehrfach vorgetragenen Gründen nicht leisten, siehe u.a. die Kritik an Vollgeld (Wandlung der Forderung Geld in eine Sache Geld) in der Replik zu @teddys Beitrag sub XXX.
Freigeld, das auch gern als Allheilmittel ins Feld geführt wird, wurde im historischen Fall Wörgl nicht als Warengeld ausgegeben, sondern als ganz normales Schuldgeld auch (es kam als Arbeitsleistungsscheine, also als Forderung der Arbeitnehmer, in die Welt).
Das heutige Kreditgeld ist umso inflationsanfälliger, je weniger stark der Druck zur Leistung (= Erstellung zusätzlichen BIPs) ist, der sich aus den, der Bargeldausgabe unterliegenden Schuldverhältnissen ergibt. Dieser Druck ist bei Staatsschulden erheblich geringer als bei Privatschulden.
Die Inflation, um auch das noch einmal zu betonen, kommt aber nie aus dem Geld (und auch nicht aus der Häufigkeit der Zessionen des selben, da ja immer nur ein und derselbe Kredit bzw. Kreditschein bzw. die Banknote zediert werden kann), sondern einzig und allein aus den im freien Verkehr neu und zusätzliche kontrahierten Schulden.
Gruß
d.
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Eine Goldumlaufswährung bzw. eine Handelswährung mit einem festen Preis der Ware Gold kann es gegenwärtig wohl weder innerhalb eines Staates noch zwischen verbündeten Staaten geben.
Gruß - Ostfriese