auch im Beamtenrecht .....

Dieter, Sonntag, 02.08.2026, 09:29 (vor 3 Tagen) @ D-Marker1016 Views

Hallo D-Marker,

selbst wenn Politiker analog zum Beamtenrecht haften müßten, ist eine Haftung für deren Untaten ausgeschlossen.
Wie will man da Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen bei deren Handeln?

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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