Es gibt höherrangiges Recht als das Wehrstrafgesetz.

Dieter, Mittwoch, 29.07.2026, 01:56 (vor 21 Stunden, 1 Minuten) @ Brutus1078 Views

Hallo,
ja, die 3 Jahre Haft wäre das pers. Risiko welches jeder eingeht, der bei Vorliegen von Verstößen auf höherrangiges Recht die Ausführung von Befehlen verweigert oder andere dazu animiert.
Ein Risiko deshalb, weil man in dieser Situation nicht darauf bauen kann, daß ein funktionierender Rechtsstaat existiert.

Jeder, der das Gewaltmonopol des Staates infrage stellt, geht ein pers. Risiko ein. Andererseits gebietet es der persönlichen Würde, genau das zu machen, wenn das Individium für sich erkennt, daß der Staat gegen allgem. (Menschen)Recht verstößt bzw. gegen die individuellen Normen des Subjekts.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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