Überlegungen zur Abschaffung des Ehegattensplittings
Hallo,
wenn einer der Ehepartner kein eigenes Einkommen und Vermögen hat, ist die derzeitige Regelung des Ehegattensplittings m.E. vollkommen angemessen, da ja in diesem Fall einer der Partner Unterhaltsleistungen laufend zahlt, die nicht gesondert steuerlich absetzbar sind, wie in anderen Fällen von Unterhaltsleistungen. Dafür halt das Splitting.
Sollte das Ehegattensplitting abgeschafft werden, dann müßte im Gleichklang zu anderen steuerlichen Normen auch der Unterhalt an den anderen Ehegatten steuerlich absetzbar sein, zumindest im Rahmen dessen, was in anderen Fällen von Unterhalt machbar ist.
Ähnlich sehe ich es übrigens auch, wenn Sozialversicherungsbeiträge für den Nichtarbeitenden vom anderen Ehepartner gezahlt werden müssen. In dem Fall meine ich, sollten diese Sozialvers.-Beiträge voll abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen sein und keine Vorsorgeaufwendungen, die ohnehin meistens nur zum geringen Teil absetzbar sind vom zu verst. Einkommen.
Wie seht Ihr das?
Gruß Dieter
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.