Überlegungen zur Abschaffung des Ehegattensplittings

Dieter @, Samstag, 18.04.2026, 21:14 vor 7 Stunden, 21 Minuten 702 Views

Hallo,
wenn einer der Ehepartner kein eigenes Einkommen und Vermögen hat, ist die derzeitige Regelung des Ehegattensplittings m.E. vollkommen angemessen, da ja in diesem Fall einer der Partner Unterhaltsleistungen laufend zahlt, die nicht gesondert steuerlich absetzbar sind, wie in anderen Fällen von Unterhaltsleistungen. Dafür halt das Splitting.

Sollte das Ehegattensplitting abgeschafft werden, dann müßte im Gleichklang zu anderen steuerlichen Normen auch der Unterhalt an den anderen Ehegatten steuerlich absetzbar sein, zumindest im Rahmen dessen, was in anderen Fällen von Unterhalt machbar ist.

Ähnlich sehe ich es übrigens auch, wenn Sozialversicherungsbeiträge für den Nichtarbeitenden vom anderen Ehepartner gezahlt werden müssen. In dem Fall meine ich, sollten diese Sozialvers.-Beiträge voll abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen sein und keine Vorsorgeaufwendungen, die ohnehin meistens nur zum geringen Teil absetzbar sind vom zu verst. Einkommen.

Wie seht Ihr das?

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Die Lage wird erst dann beschissen,

D-Marker @, Rostock (MV), Samstag, 18.04.2026, 23:56 vor 4 Stunden, 39 Minuten @ Dieter 338 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 19.04.2026, 00:46

wenn wir uns nicht zu helfen wissen.

Der Zweck des Ehegattensplitting ist es, der Progression zu entgehen.
Durch die exponentielle Besteuerung des Einkommens.
Damit beide Ehepartner gleich viel verdienen, könnte ein Beratervertrag zwischen den Ehepartnern helfen.
Wenn Beide zukünftig wie getrennt lebend behandelt werden, ähnlich Ehevertrag mit Vermögenstrennung.

Beispiel:
Partner Gscheert verdient monatl. 5000 €, Partner Gschwind 3000 €.
Dann schließen Gschwind und Gscheert einen Beratervertrag ab. Partner Gschwind erhält monatl. 1000 € Honorar von Partner Gscheert.
Schon haben Beide 4000 € monatl.
Den Inhalt des Beratervertrages überlasse ich der Phantasie und Intelligenz der Mitleser…

LG
D-Marker (ungeimpft)

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Hey D-Marker mT

day-trader, Sonntag, 19.04.2026, 03:29 vor 1 Stunden, 6 Minuten @ D-Marker 67 Views

Moinsen,

gefühlt habe ich in der letzten Zeit eher weniger von Dir gelesen (hoffe, Du bist wohlauf!?), aber bei Deinem "Sachvortrag" zur Vermeidung der Nachteile in Folge der Abschaffung gewisser Vorteile des Ehegattensplittings könnte man meinen, dass der von Dir verehrte Herr Konz höchstselbst Pate gestanden haben könnte, sofern er es nicht hat!?

Hat er? (Interessehalber!)
(Obwohl, kann er eigentlich nicht, denn "Ehegattensplittings" war ja bislang "gesetzt"...)

Wem auch immer, die/(meine) Ehre gebührt!

--
Best Trade!!!

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