Es ist relativ einfach, es gelten ggf. folgende Verträge.
1. UNCLOS (1982)
Regelt internationale Meerengen
„Transit passage“ = freie Durchfahrt, darf nicht blockiert werden
Iran: unterschrieben, nicht ratifiziert → formal nicht gebunden
2. Genfer Seerechtskonvention (1958)
„Innocent passage“ = unschädliche Durchfahrt
schwächer, kann eingeschränkt werden
Iran: unterschrieben, nicht ratifiziert → ebenfalls nicht gebunden
Und selbst wenn, Verträge kann man kündigen.