Es ist relativ einfach, es gelten ggf. folgende Verträge.

Dragonfly ⌂, Freitag, 10.04.2026, 17:36 (vor 9 Stunden, 11 Minuten) @ Dieter986 Views

1. UNCLOS (1982)
Regelt internationale Meerengen
„Transit passage“ = freie Durchfahrt, darf nicht blockiert werden
Iran: unterschrieben, nicht ratifiziert → formal nicht gebunden

2. Genfer Seerechtskonvention (1958)
„Innocent passage“ = unschädliche Durchfahrt
schwächer, kann eingeschränkt werden
Iran: unterschrieben, nicht ratifiziert → ebenfalls nicht gebunden

Und selbst wenn, Verträge kann man kündigen.


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