Justiz Rumänien und das Schweigen in Brüssel

helmut-1, Siebenbürgen, Freitag, 10.04.2026, 07:15 (vor 4 Stunden, 30 Minuten)606 Views

Nachdem ich nun fast einen ganzen Monat weg vom Schuss war, aufgrund meiner Renovierungsarbeiten in Österreich, werde ich meine gesammelten Eindrücke scheibchenweise einbringen, soweit das die Leser interessiert. In Österrreich hatte ich keinen Internet-Zugang.

In rumänischer Sprache veröffentlichte ich gestern einen Artikel im facebook, der besondes bei denjenigen, die sich da auskennen, großes Interesse fand. Ein pensionierter Richter schrieb dazu (ich übersetze):

"Ich gebe Ihnen Recht. Als Jurist bin ich besorgt, dass wir in eine Zeit eingetreten sind, in der Grundprinzipien verletzt werden, die einst als unantastbar galten. Mit Hilfe von Propaganda werden diese Missbräuche gerechtfertigt, doch Lügen haben kurze Beine."

Der gesamte Artikel, auf deutsch:

WIE IN RUMÄNIEN DIE GRUNDPRINZIPIEN DES RÖMISCHEN RECHTS MIT FÜSSEN GETRETEN WERDEN:
Das Justitianische Recht, kodifiziert im Corpus Iuris Civilis (6. Jahrhundert n. Chr.), stellt den Höhepunkt und Abschluss der römischen Rechtsentwicklung dar. Im Bereich der Anklage und des Strafprozesses (Cognitio extra ordinem) brachte diese Ära wesentliche Neuerungen.
Hier sind die zentralen Prinzipien der Anklage im justitianischen Recht:
Verstaatlichung der Strafverfolgung (Cognitio extra ordinem): Die Anklage war zunehmend eine Angelegenheit des Staates, durchgeführt durch kaiserliche Beamte, anstelle des alten privaten Anklageverfahrens (Accusatio-Verfahren).
Formelle Anklage (Edere): Der Ankläger musste dem Angeklagten die Vorwürfe förmlich mitteilen (edere), damit sich dieser verteidigen konnte. Dies geschah schriftlich oder im Vorverfahren.
Untersuchungshaft (Carcer): Sobald Anklage erhoben war, konnte der Beschuldigte in Haft genommen werden, um sein Erscheinen zu sichern. Allerdings gab es Vorschriften, die Haft nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Grundsatz "In dubio pro reo": Bei Unklarheiten oder unbewiesenen Vorwürfen, insbesondere bei Stimmenthaltung der Geschworenen, galt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.
Schonung der Untersuchungshäftlinge: Im justinianischen Recht wurde darauf geachtet, dass Untersuchungshäftlinge nicht misshandelt wurden, was den Einfluss humanerer Rechtsauffassungen widerspiegelt.
Prozessuale Schnelligkeit: Richter wurden angehalten, Anklagen zügig zu verhandeln und Urteile ohne unnötige Verzögerung zu fällen.
Ergänzend die zentralen Punkte der Anklage zu diesem Rechtsgrundsatz:
Beweislast (Onus Probandi): Das grundlegende Prinzip lautete onus probandi incumbit ei qui dicit, non ei qui negat (Die Beweislast liegt bei demjenigen, der etwas behauptet, nicht bei dem, der es leugnet).
Ankläger muss beweisen: Der Kläger (Actor) musste dem Gericht die Beweise vorlegen, um seine Klage zu begründen. Der Beklagte musste seine Unschuld nicht beweisen, solange der Kläger keine hinreichenden Beweise vorbrachte.
Beweismittel: Zu den typischen Beweismitteln gehörten Zeugen, Urkunden und Eide.
Justinianische Kodifikation: Der Codex Iustinianus (Teil des Corpus Iuris Civilis) enthielt spezifische Regelungen zum Vorlegen von Beweisen (De edendo) und bestätigte die Pflicht der Parteien, ihre Positionen ausreichend zu begründen.
Dieser Grundsatz ist ein wesentlicher Vorläufer des modernen Beweisrechts.
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Warum verweise ich auf diese uralten Rechtsprinzipien, die eigentlich jedem unabhängigen staatlichen Recht zugrunde liegen müssten?

Ich nenne nur zwei Namen, und zwar Calin Georgescu (*) und Horatiu Potra (**). Aber es gibt noch andere Beispiele.

Hier werden von staatlicher Seite irgendwelche Vorwürfe in den Raum gestellt, die von keiner konkreten Anklage vor Gericht justifizierbar sind und wofür klare Beweise vorgelegt werden müssen. Man bedient sich, um sich als Staat vordergründig zu rechtfertigen, der gelenkten Medien, die der Bevölkerung durch ihre Berichte und Kommentare suggerieren, dass da sicher irgendwas dran sein müsste, sonst würde das ja nicht so laufen, wie es eben läuft.

Das aber hat überhaupt nichts mit einem unabhängigen Rechtssystem zu tun, sondern hier liegt die Ursache in der korrupten Einflussnahme der Politik der an der Macht befindlichen Politiker, die diese Position unbedingt behalten wollen und nur in der illegalen Anweisung an die Justiz, sich so zu verhalten, wie es den Politikern zum Vorteil gereicht, ihre Chance auf den Verbleib in der Machtposition zu sichern.
Die Aufklärung über diese Machenschaften kann man einem Video entnehmen, dass seit dem letzten Dezember im Umlauf ist:
https://www.youtube.com/watch?v=TpUDm4ay-B8 (***)
Natürlich sind diese Vorgänge jedem geläufig, der sich intensiv und objektiv mit diesen ganzen Abläufen beschäftigt. Allerdings war ich der Meinung, zumindest bis vor kurzem, dass die eigentlichen Motive für diese Rechtsbrüche im politischen Bereich liegen, also dem Zweck des Machterhalts gewisser Politiker dienen.

Nun musste ich am eigenen Leib feststellen, dass sich dieses Prinzip auch in den Erstinstanzen eingenistet hat. Welches Prinzip: Nicht der Ankläger muss die Beweise für seine Anschuldigung vorlegen, sondern es ist umgekehrt. Der Beschuldigte muss nachweisen, dass der Ankläger Unrecht hat. Dem Ankläger wird eine Art der Grundehrlichkeit und Seriosität unterstellt.

Ich möchte hier nicht auf Details eingehen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt und ich auf den ersten Gerichtstermin im Berufungsverfahren warte. Aber es war für mich - zumindest bis jetzt - unglaublich, dass diese Umkehr-Methode in der Justiz zur Anwendung kommt, zumal es sich bei mir um eine Lappalie handelt, die mit Politik überhaupt nichts zu tun hat.

Ich liebe dieses rumänische Land, in das ich noch vor der Jahrtausendwende übersiedelt bin, und ich möchte auch hier einmal begraben werden. Aber ich muss feststellen, dass es in vielen Dingen nicht mehr das Land ist, in das ich vor fast 30 Jahren gekommen bin.
Natürlich bin ich mir auch dessen bewusst, dass auch in meiner alten Heimat Österreich vieles in Unordnung gekommen ist, und vieles nicht mehr so ist, wie es eigentlich sein sollte. Ich stelle mir die Frage, ob es am Wandel der Zeit liegt, oder ob hier von gelenkter Hand Veränderungen eingeleitet werden.

Diese Veränderungen sind allesamt erst nach dem Beitritt zur EU feststellbar, und es ist für mich schon erschreckend, wenn gerade diese Instanzen in Brüssel, die sich eigentlich für das Recht in den Mitgliedsländern einsetzen müssten, dann bei diesen schweren Rechtsbrüchen geflissentlich schweigen.

In dem Moment, wenn sich ein Mitgliedsland nicht so verhält, wie man es in Brüssel erwartet, dann werden schwere Geschütze aufgefahren, wie man es bei Ungarn und der Slowakei sieht. Aber da geht es um die hohe Politik, das Recht als Basis für jede funktionierende Gesellschaft interessiert nicht.

Aber das unabhängige Recht ist eines der höchsten Güter eines jeden Volkes. Wird es missachtet, dann bedeutete das in der Geschichte immer den Anfang des Endes eines Landes.
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(*) Der Präsidentschaftskandidat, der durch die illegale Annullierung des ersten Wahlgangs aufgrund seiner Beliebtheit im Volk immer noch als „Staatsfeind Nr. 1” bekämpft wird.
(**) Der populäre Gegenkandidat einer Bürgermeisterwahl einer Stadt in Siebenbürgen, den man mit Hilfe des Strafrechts kaltstellen will.
(***) Ein Video, das in Rumänien wie eine Bombe einschlug: Darin wird (in rumänischer Sprache) von Investigativ-Journalisten nachgewiesen, wie die „Crème de la crème” der rumänischen Politiker illegal der Justiz vorgibt, wie sie zu entscheiden hat.


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