22.2.: 20.71%. (mTuL)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gasspeich...
Zitat dort:
"Die veröffentlichten Speicherfüllstände beziehen sich auf das Arbeitsgas. Das Kissengas, das im Speicher verbleiben muss, wird bei der Berechnung der Füllstände nicht berücksichtigt."
"Gemäß § 1 Gasspeicherfüllstandsverordnung i.V.m. § 35a ff. EnWG gelten folgende Zielvorgaben für den Gasspeicherfüllstand:
Zum 1. November:
80 Prozent für alle Speicheranlagen (Regelfall)
45 Prozent für die Anlagen in Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen
Zum 1. Februar:
30 Prozent für alle Speicheranlagen (Regelfall)
40 Prozent für die vier bayerischen Speicheranlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg"
Laut der orangen Kurve für diesen Winter war der Speicherstand am 1.11. nur 75%, keine 80%, also ein Verstoß. Am 1.2. betrug der Wert 32%.
DT