"da nehmen sie die Regeln des Bilanzierens" - sorry, nein, genau das eben nicht!
Cher Dieter,
In der Bilanz (wenigstens in Kontinentaleuropa, bei den Angelsachsen, speziell in den USA, ist das z.T. etwas anders - aber dementsprechend "lufthaltig" sind dort u.U. die Unternehmensbilanzen, was im Krisenfall dann höchst fatal wird!) werden "nicht realisierte Gewinne" eben nicht ausgewiesen!
Ja es gibt (scheinbare) Ausnahmen, z.B. wenn Finanzanlagen zuvor wegen Kursverlusten abgewertet wurden und sich die Kurse bis Bilanzstichtag wieder erholt haben - aber auch dann nicht über die Anschaffungskosten hinaus (einfach unter "imparitätisches Realisationsprinzip" googeln).
Ein befreundeter Steuerberater pflegt bei Klientenbesprechungen, wenn diese im Bestreben, eine miese Bilanz etwas "aufzuhübschen", irgendwas Nichtrealisiertes auf die Schnelle aktivieren wollen, etwas süffisant darauf hinzuweisen: "Im Gegensatz zur Position "Rückstellungen" auf der Passivseite der Bilanz gibt es keine Position "Vorstellungen" auf der Aktivseite".
Womit er recht hat, meint der (in Wirtschaftsrecht durchaus fachkundige) Jurist und verbleibt
Cordialement
LePenseur
--
LePenseur