Man sollte natürlich vor Gericht (falls es mal vor Gericht geht; meist reicht der Beweis des ersten Anscheins)
das Übertragungsprotokoll des VoIP-Faxdienst nutzen, und nicht das selbst (Fritz-Box o.Ä.) erstellte.
LG
D-Marker (ungeimpft)
das Übertragungsprotokoll des VoIP-Faxdienst nutzen, und nicht das selbst (Fritz-Box o.Ä.) erstellte.
LG
D-Marker (ungeimpft)