Der Europäische Gerichtshof und die Prozesse gegen Georgescu und Potra

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 16.12.2025, 07:23 (vor 5 Tagen) @ helmut-1287 Views

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den Urteilen vom 19. November 2019 (Rechtssache C-585/18, C-624/18, C-625/18) unmissverständlich klargestellt, das Gerichte nur dann als unabhängig gelten, wenn Ernennung, Beförderung und dienstliche Kontrolle frei von politischer Einflussnahme sind.

Daher kann jeder bereits vor der Verkündung einer Gerichtsentscheidung deren Bedeutung einschätzen.

Theoretisch kann jede Gerichtsentscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof aus den von mir dargelegten Gründen angefochten werden. Dazu verfügen beide genannten Personen über ausreichend Vermögen, um diese Justizverfahren zu finanzieren.

Aus diesem Grund werden von der Staatsjustiz Versuche unternommen, Potra‘s rechtmäßiges Vermögen zu beschlagnahmen oder zumindest zu blockieren, um ihm die Möglichkeit zu nehmen, bis zum Europäischen Gerichtshof Berufungsverfahren durchzuführen.

Aber einer der hauptsächlichen Gründe ist der Versuch, sie mit längeren Haftstrafen zu belegen, damit diese beiden Personen nach dem rumänischen Gesetz nicht mehr politisch tätig werden können und auch nicht mehr gewählt werden dürfen.


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