gilt für Handelsrecht und Bürgerliches Recht
Hallo paranoia,
aber meines Wissens nicht für Steuerrecht. Beim BGB und HGB kennen wir die Verzinsung, die einen Inflationsausgleich bei Forderungen simuliert, macht das Finanzrecht bei Forderungen natürlich auch.
Jedes Rechtssystem hat andere Prämissen, so auch das Steuerrecht. Fest steht die Ungleichbehandlung zwischen Einkünften die ihren Ursprung im laufenden Jahr haben und solchen, die ihren Ursprung aus mehreren Jahren haben, sowie bei Kapitaleinkünften, die niedriger sind als die Inflation.
- die laufende Inflationierung ist zum Vorteil des Staates, der die Bevölkerung beraubt.
Gruß Dieter
--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.