"das Bekanntwerden des Inhalts .... dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten" [mTmL]

Dragonfly ⌂, Sonntag, 28.09.2025, 03:30 (vor 69 Tagen)4671 Views

Wird Angela Merkels Stasi-Akte nun veröffentlicht?

Der Artikel über IM Erika fängt ganz harmlos an.


Knabe kommt zu dem Schluss: „Für die Behauptung, Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte unter dem Decknamen „Erika“ für den Staatssicherheitsdienst gearbeitet, gibt es keinerlei Belege. Sollte es einen entsprechenden IM-Vorgang gegeben haben, müssten selbst im Fall seiner Vernichtung zumindest noch Spuren davon erhalten sein.“

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser:

"„Es ist gesetzlich geregelt, dass derartige Akten auch ohne Zustimmung der Betroffenen herauszugeben sind, wenn sie Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger betreffen, soweit diese ihre zeitgeschichtliche Rolle, Funktions- oder Amtsausübung betreffen“, sagte Luthe dem Nordkurier. „Und das ist bei Frau Merkel meiner Ansicht nach ganz klar der Fall.“"

Und dann die Bombe:

"Die zuständigen Behörden sehen das jedoch anders und haben die von Luthe verlangten Unterlagen nicht herausgegeben. Auch der Gang vor das Berliner Verwaltungsgericht hat bislang keinen Erfolg gebracht. Nicht nur Luthe wird der Zugang zur Akte verweigert, auch der zuständige Richter am Berliner Verwaltungsgericht hat die Unterlagen noch nicht zu sehen bekommen. Begründung: Nach Ansicht des Bundesarchivs könnte „das Bekanntwerden des Inhalts der Urkunden, der Akten, der elektronischen Dokumente oder der Auskünfte dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“. Deshalb muss nach derzeitiger Gesetzeslage das Bundesverwaltungsgericht zunächst über die Freigabe der Akten an das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden.


Siehe auch: https://hubertus-knabe.de/auf-den-spuren-von-im-erika/


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung