Wie ist das mit der Empfängerprüfung nach neuen Vorschriften?

aliter, Mittwoch, 24.09.2025, 08:49 (vor 79 Tagen) @ Griba1897 Views

In Praxis ist das so, dass z.B. ein Unternehmen eine IBAN angibt auf die die Überweisung getätigt werden. Die genaue Kontobezeichnung i.d.R. nicht. Mal schreib ich die Firma, mal die Abkürzung des Unternehmens, bzw. der Behörde, mal den Namen auf die Überweisung. Das geht bisher - aber auch nach der neuen Regelung. Nun müssten eigentlich die Kontodaten nicht nur die IBAN sondern auch den genauen Wortlaut des Kontoinhabers angeben?


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