Steuerstrategie bei Aktienverkäufen
Zugegebenermassen habe ich mein schon längere Zeit existierendes Depot nach Elsässers Ratschlägen im wesentlichen gehalten in der Hoffnung, dass die Titel mit positivem Kursen (zunehmender Wert) sich weiter so entwickeln und die mit negativer Entwicklung sich wieder erholen. Nun stehe ich vor der Überlegung eine Aktie zu verkaufen, die sehr hohen Wertzuwachs in den letzen Jahren hatte.
Nach meinen kurzen Recherchen gibt es die sog. Spekulationshaltedauer leider nicht mehr (Ein Schlag gegen die Kleinaktionäre) statt dessen pauschaltiger Abgelungssteuer von 27,4 Proz. (Der Freibetrag von 1000 E pro Person ist in der heutigen Zeit ein Witz.) Wenn ich nun mein Depot anschaue könnte ich auf die Idee kommen gleichzeitig mit der Gewinnrealisierung einer Aktie auch alle faulen Werte mit negativer entwicklung bis zu faktischem Wertverlus zu veräussern mit einem beachtlichen Gesamtverlust. Wenn ich es richtig verstehe sagt das Fin.Amt. Pech für dich, vom Gewinn wollen wir mindestens ein Viertel haben, deine Verluste trägst du selbst. Das ist natürlich eine üble Unsymetrie zulasten der Kleinaktionäre. Wäre es hilfreich auf die Pauschalisierung zu verzichten und die Kapitalerträge mit der allgemeinen EKSt zu berechnen und darf man dabei die Verluste gegenrechnen? Eine interessante Nebeninfo war, bei Bitcoin gibt es die
Abgeltungssteuer; nicht nach 1 Jahr ist der Gewinn brutto gleich netto. Übrigens ebenso bei Gold; in dem Zusammenhang die Frage, wie weise ich nach, dass ich meine Krügers über ein Jahr besessen habe.
Hat jemand unter diesen Gesichtspunkten schon mal seine Kapitalerträge gepflegt.