dann zur Ergänzung

Dieter, Sonntag, 17.08.2025, 16:46 (vor 117 Tagen) @ helmut-11744 Views
bearbeitet von Dieter, Sonntag, 17.08.2025, 16:52

Hallo Helmut,

wenn wir bei Deinem Beispiel als Einzelunternehmer bleiben:
Beim Wegzug ins Ausland bestehen folgende Möglichkeiten unter der Prämisse, daß alle Anforderungen erfüllt sind zum Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht (was gar nicht so leicht ist):

1. Das Einzelunternehmen bleibt bestehen, zwecks gelegentlicher Betriebsführung in D. nächtigt man im Hotel oder Pension. In dem Fall wird das Unternehmen ganz normal fortgeführt, allerdings entsteht eine "Beschränkte STeuerpflicht" wie es für Ausländer üblich ist, die Unternehmen im deutschen Inland haben. Da nichts aufgegeben wird, entstehen auch keine steuerlichen Konsequenzen, außer der Art der Steuerpflicht, was dann mit Doppelbesteuerungsabkommen zu verrechnen wäre.

2a. Das Einzelunternehmen wird aufgegeben (wäre der Normalfall). Bei Verkauf wird der Verkaufswert mit dem Wert des Bestandsverzeichnisses (bei Einnahme-Überschußrechnung) oder der Bilanzwert (bei bilanzierenden Unternehmen) mit dem Verkaufswert abgeglichen und die entsprechende Differenz mindert oder erhöht den zu versteuernden Gewinn/Überschuß.
2b. Das Einzelunternehmen wird nicht verkauft, sondern aufgegeben. Es werden höchstens im Laufe des letzten Geschäftsjahres der eine oder andere Posten verkauft des Umlage- oder Anlagevermögens.
Alle Wirtschaftsgüter, die bei der Geschäftsaufgabe vorhanden sind gehen automatisch ins Privatvermögen und gelten als Entnahme. Für Entnahmen gelten die ganz normalen Regelungen, die auch angewendet werden während der Jahre des laufenden Geschäftsverkehrs. (Siehe Definition Teilwert https://www.haufe.de/id/beitrag/teilwert-HI2176690.html )

(Dein Beispiel mit der Fräse 2.000 zu 1.000 Euro ist extrem unwahrscheinlich, eigentlich nur, wenn die Fräse nie genutzt wurde und wie neu aussieht.
Bei Betriebsprüfungen ist der heufigste Streitpunkt: "Bewertung" Die Statistiken zu Betriebsprüfungen werden dadurch übrigens geschönt, weil eine "Höherbewertung" in einem Wirtschaftsjahr in aller Regel gleichzeitig zu Mindererträgen in Folgejahren führen, die dann aber in den Statistiken nicht erfaßt werden. )

Das ganze hat bei guter Planung sehr vielschichtige Möglichkeiten, negative Auswirkungen zu umgehen oder zu reduzieren, sogar umgekehrt ist manches möglich, also eine Entlastung.

Zu Deiner Wohnsitzfrage: Das muß immer im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Der Verbleib im dt. Steuersystem kann Vorteile haben aber auch Nachteile. Das läßt sich pauschal überhaupt nicht beantworten.


Gruß Dieter

PS 1:
Noch mal der dringende Hinweis: Eine Abmeldung vom Wohnort und ggf. Anmeldung im Ausland ist höchstens ein Indiz. Wenn das Finanzamt nachweist, daß man noch einen Zugriff auf eine Wohnung im Inland hat (geschiedener Partner, Freund, Ferienwohnung), dann bleibt man "unbeschränkt steuerpflichtig". Man muß deshalb nicht dort wohnen, das Nutzungsrecht allein reicht schon.

PS 2:
Unternehmen, die nur geringe Gewinne haben oder gar Verluste, verschuldet sind und somit den Banken gegenüber passend auftreten müssen sind geneigt, ihre Bilanzen oder Einnahme-Überschußrechnungen zu verschönern, also z.B. mögliche Abschreibungen nur in den Minimalansätzen zu realisieren oder das Umlaufkapital und Warenvorräte sehr hoch zu bewerten oder ansich anstehende Abschreibungen auf Forderungen nicht vornehmen. Da kann es dann durchaus vorkommen, daß die Bilanzwerte höher ausfallen als die Realwerte.
Bei Unternehmen mit hohen Gewinnen und ohne Bankenproblemen ist es umgekehrt. Die sind bemüht, einen deutlich niedrigeren Vermögenswert auszuweisen, um die Steuern zu senken.

Bei verschachtelten Unternehmen ist es dazu noch erheblich einfacher der Verlagerung, auch dem Spiel mit unterschiedlichen Geschäftsjahren, die nicht Kalenderjahre sind.
(nach dem Motto, glaube keiner Bilanz, die Du nicht selber manipuliert hast)

Auch Geschäftsführer, Vorstände deren Entlohnung vom Gewinn abhängt sind in der Lage, die Bilanzen zu ihrem Vorteil zu verschönern. Unabhängige Bilanzprüfer/Prüfungsgesellschaften haben durchaus ihren Sinn.

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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