Wegzugsteuer - was ist da dran? - Auch Bonus-Prämien für die Ärzte in den Kliniken.

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 16.08.2025, 15:46 vor 119 Tagen 3807 Views

bearbeitet von helmut-1, Samstag, 16.08.2025, 16:12

Irgendwo habe ich diesen Begriff bereits gelesen, vielleicht auch hier im Gelben. Es kam mir aber zu utopisch vor.

Nun sehe ich wieder so ein Video. Ist das Quatsch oder ist da was dran?

https://www.facebook.com/reel/24153950524224092

Natürlich läuft man da Gefahr, als Verschwörungstheoretiker bezeichnet zu werden. So wie das auch früher war, wo die EU an die Gesundheitsministerien pro Covid-Stempel auf dem Totenschein eine bestimmte Summe als Prämie ausbezahlt hat (4-stelliger Euro-Betrag, unterschiedliche Höhe nach Staaten), und die haben das an die Krankenhausleitungen weitergegeben, natürlich mit bereits kleinerer Summe, und die wiederum haben damit (wieder mit kleinerer Summe) die Ärzte bedacht, die den Totenschein unterschrieben haben.

Das habe ich damals so einem Arzt einwandfrei nachgewiesen, weil es sich um einen Fall in der Familie meiner Frau gehandelt hat, wo ich genauen Einblick hatte. Die Reaktion des Arztes war eindeutig. Dazu haben sogar manche Ärzte kleinere Beträge an die Angehörigen von Unfallopfern bezahlt, wenn die damit einverstanden waren, dass der Verunfallte einen Covid-Stempel auf den Totenschein bekam. Nachgewiesen durch Bekenntnisse im Internet von einigen wenigen Angehörigen, die noch Eier in der Hose hatten.

Welche Gelder da aufgrund welcher Verordnungen da an die verantwortlichen Mediziner ausgezahlt werden, das ist schon ungeheuerlich. Nicht nur die Vertreter der Pharmakonzerne, die den Ärzten die Türen ihrer Praxen einrennen, sind da mit im Spiel, sondern auch die Krankenhausleitungen. Hier im Video zu sehen:

https://www.facebook.com/reel/1426504245239013

Wie das Geld, - in welcher Form auch immer, als Spielball verwendet wird, um die persönlichen Entscheidungen der Bürger zu beeinflussen, - einmal als Abschreckung und dann wieder als Prämie - das ist schon eine besondere Form von Horror.

Alles wie immer: so machen scheiternde Staaten das eben!

Rybezahl, Samstag, 16.08.2025, 17:15 vor 119 Tagen @ helmut-1 2685 Views

Hallo!

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfluchtsteuer

Und was alles sonst noch bereits still & heimlich beschlossen wurde:
Zum Beispiel dürfen schon seit einigen Jahren Dissidenten einfach so erschossen werden (in der EU).
Nur der Vollzug blieb bisher (jedenfalls offiziell) aus.

Gruß!

Bitte teile noch mit, was dieses ... diesen Wortwulst? zum Threaderöffner qualifizieren soll?

Hausmeister @, Samstag, 16.08.2025, 17:40 vor 119 Tagen @ helmut-1 2392 Views

Schön für dich, wenn Du so viel Zeit für staunendes Herumstochern in den Seitenstraßen und Hinterhöfen der virtuellen Medienwelt hast. Mir jedenfalls fehlt sie.

Wenn Du zu deinen Funden nun auch noch selbst recherchierst und analysiert hast, dass bzw. ob ihr faktischer Gehalt nachprüfbar inhaltlich belastbar ist, und wenn sie dann auch noch die Substanz haben, welche von einer gewissen Brisanz für die Allgemeinheit ist - ja, dann her damit!

Aber sonst: einfach mal den PC ausmachen und was anderes tun!
Lass die anderen machen, lehne dich zurück und vertraue auf das Wirken deines bisherigen Schaffens.

Wenn Du das nicht kannst, oder es da nichts dergleichen gibt - was soll dann die Hektik kurz vorm eigenen Sendeschluss noch bringen?

Hier ist nicht 'vor Ort', wo Du tatsächlich mit deiner persönlichen Mitwirkung wirklich gefragt und wichtig bist, hier ist man im virtuellen Nirgendwo.

Wenn schon hier was beibringen, dann bitte doch nicht nur zum eigenen Zeitvertreib, so ernst man diesen selber auch betreiben und ansehen mag. Denn sonst erstickt dieser einzigartige virtuelle Ort in einer vollkommen austauschbaren und somit absolut überflüssigen Beliebigkeit.

& Gruß

HM

--
Alles, was man in dieser Zeit für seinen Charakter tun kann, ist, zu dokumentieren, daß man nicht zur Zeit gehört.
Johann Gottfried Seume

Meine umfangreiche Erklärung dazu:

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 17.08.2025, 00:08 vor 118 Tagen @ Hausmeister 2092 Views

Zum 1. Thema, - Wegzugsteuer.

Da habe ich mich erinnert, das auch in anderem Zusammenhang gehört zu haben, und natürlich habe ich auch recherchiert, und mehrere links dazu rausgefunden, wie z.B. diesen hier:

https://wise.com/de/blog/wegzugsbesteuerung

Was mich dabei interessiert hat, ist die Frage, ob das auch in der Praxis angewendet wird und da jemnd einschlägige Erfahrungen dazu hat, oder ob das nur eine abschreckende Wirkung betreffend des Auswanderungsgedankens haben soll.

Deine Meinung: "....noch selbst recherchierst und analysiert hast, dass bzw. ob ihr faktischer Gehalt nachprüfbar inhaltlich belastbar ist,..." ist rein theoretischer Art. Als in einer Kleinstadt in Siebenbürgen Lebender kann ich das nicht analysieren, weil ich keinen Kontakt zu Leuten habe, die aus Deutschland auswandern wollen.

Deutlicher ausgedrückt: Ich kann das nicht verifizieren, ob es Leute gibt, die durch dieses Gesetz/Verordnung Nachteile zu spüren haben, aber ich habe gehofft, durch den Einzugsbereich resp. das Leserpotential des Forums darauf Hinweise zu bekommen.

Schließlich gibt es seit längerer Zeit in Deutschland Tendenzen, die sich an der Gesetzgebung des 3. Reiches orientieren. Dabei ist das Heimtückegesetz vom 20.12.2034 ein treffliches Beispiel:

http://www.documentarchiv.de/ns/heimtuecke.htm

Wobei der § 1, Art. 1 sowie der § 2, Art. 1 eine klare Aussage haben. Aber es gibt dabei die Parallelität zu den atuellen Einschränkungen, die ins Auge springt. Als klare Beispiele nenne ich dafür:

https://www.zdfheute.de/politik/pressefreiheit-rangliste-deutschland-100.html

und EU-weit:

https://www.telepolis.de/features/Pressefreiheit-unter-EU-Aufsicht-Das-Bruesseler-Geset...

Zu meiner Frage der Wegzugsteuer habe ich extra nicht das Gesetz erwähnt, das Rybezahl genannt hat:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfluchtsteuer

weil ich mich nicht in eine bestimmte Schublade drängen lassen wollte. Aber er hat recht.

Dieses von mir genannte Video ist keine Tiktok-Masche sondern zeigt Leute, deren Seriosität bekannt und unzweifelhaft ist. Bei dem Faden, den ich dazu eröffnet habe, gings mir nur um eine Bestätigung oder ggf. auch Widerlegung der Sache.

Zum 2. Thema:

Du schreibst: "...welche von einer gewissen Brisanz für die Allgemeinheit ist - ja, dann her damit!"

Zum Punkt der "Covid-Subventionen" brauche ich gar nichts mehr dazu zu sagen, weil das schon weitreichend bekannt ist. Ich selbst habe dazu in der damaligen Zeit ausreichend recherchiert und verfüge über genügend klare Beweise, auch Videos. Sollte es jemanden interessieren, dann kann ich das gerne zur Verfügung stelen, - aber ich werde das hier nicht mehr aufgreifen, weil das Thema Covid im Forum (Gottseidank) gegessen ist.

Die Sache mit der Bonus-Situation in den Kliniken wurde ernsthaft von Lanz in einer Talkshow angesprochen, und auch da kann keiner sagen, dass das irgendein Tiktok-Geschwurbel ist. Ich habe dieses Video deshalb aufgegriffen, weil mir beim Krankenhausaufenthalt meiner Frau in Österreich da gewisse Dinge aufgefallen sind.

Nun habe ich die unliebsame Eigenschaft, nicht einfach die Augen zu verschließen, sondern da an der Oberfläche zu kratzen, um ans Eingemachte zu kommen. In diesem Krankenhaus waren auch Oberärzte aus Rumänien beschäftigt, und natürlich auch viele Krankenschwestern und anderes Hilfspersonal aus Rumänien. Im Wohnblock gegenüber des Krankenhauses leben mindestens die Hälfte von Mietern, die aus Rumänien stammen.

Logischerweise erleichtert mir das die Möglichkeit, an authentische Infos zu kommen, wenn sich diese Leute in ihrer Muttersprache ausdrücken können, was ihnen ein Gefühl der Sicherheit gibt. Aber genau diese Infos waren teilweise erschreckend, und die ständigen Aufrufe genauso, wie z.B.:

"Sag aber ja nicht, dass Du das von mir hast!"

Die Leute haben dort einfach Angst. Schon lange könnte ich da einen Insiderbericht über teilweise unhaltbare Zustände im Krankenhaus schreiben, und das wird vermutlich nicht nur in Österreich so sein, sondern auch in Deutschland. Die Frage bleibt im Raum, ob ich durch so eine Veröffentlichung etwas verbessern kann oder ich mache es nur noch schlechter für die Beschäftigten im Krankenhaus.

Der Verlierer dabei ist immer der Patient. Nur ein einziges Beispiel aus meinem persönlichen Bereich:

Man kann nicht eindeutig feststellen, ob es sich in der CT tatsächlich um Metastasen handelt. Es könnten auch Folgen einer bestimmten Vorerkrankung sein, was man da sieht. Aber am besten ist es, wir machen einmal 4 Behandlungen mit Chemo, und dann wieder eine CT. Sollte sich dann im Vergleich zur vorangegangenen CT nichts geändert haben, dann weiß man, dass es halt keine Metastasen waren.

Und das im Jahre 2025!

Ob das nun eine Brisanz für die Allgemeinheit ist, ist natürlich diskutabel. Allerdings war ich der Meinung, dass viele Leute von diesen Vorgängen nichts wissen, und ein Forum sollte doch auch ein Wissenslieferant für die Dinge sein, die gerne verschwiegen werden.

Deshalb war ich über die Bemerkungen verwundert, wie Du das geschrieben hast:

Aber sonst: einfach mal den PC ausmachen und was anderes tun!
Lass die anderen machen, lehne dich zurück und vertraue auf das Wirken deines bisherigen Schaffens.

Wenn Du das nicht kannst, oder es da nichts dergleichen gibt - was soll dann die Hektik kurz vorm eigenen Sendeschluss noch bringen?

Hier ist nicht 'vor Ort', wo Du tatsächlich mit deiner persönlichen Mitwirkung wirklich gefragt und wichtig bist, hier ist man im virtuellen Nirgendwo.

Wenn schon hier was beibringen, dann bitte doch nicht nur zum eigenen Zeitvertreib, so ernst man diesen selber auch betreiben und ansehen mag. Denn sonst erstickt dieser einzigartige virtuelle Ort in einer vollkommen austauschbaren und somit absolut überflüssigen Beliebigkeit.

Ich weiß, dass das Forum von bestimmten staatlichen Organisationen in Deutschland überwacht wird. Deshalb ordne ich das so ein, dass man über gewisse Dinge, die zwar der Realität entsprechen, aber deren Diskussion nicht im Sinne der "Oberen" ist, nicht so offen kommentieren soll.

O.k., das ist verständlich, wenn dem so ist. Das kann man mir aber auch direkt per Mail in einfacher Ansprache mitteilen. Deine letzten Äußerungen in den vier Absätzen sind irrelevant, zumal sie kein einziges Fallbeispiel beinhalten, was korrigierbar wäre.

Das Aufgreifen von Fakten, die in den MSM der Bevökerung vorenthalten werden, und die Ansprache im Forum mit dem Ziel der Diskussion, wobei sich etwas erhärten oder ggf. auch als unwahr herausstellen sollte, ist in der heutigen Zeit, wo man täglich mit gelenkter Information und auch KI-bedingter Falschinformation konfrontiert wird, eine Hilfe zur Wahrheitsfindung für den Leser, - so meine ich zumindest.

Aber sicherlich berücksichtige ich den Wunsch, wenn Du meinst, dass ich hier nichts mehr schreiben soll. Zumindest habe ich das so verstanden:

Hier ist nicht 'vor Ort', wo Du tatsächlich mit deiner persönlichen Mitwirkung wirklich gefragt und wichtig bist,

Die Konsequenz ist dsoch ganz einfach: Wirf mich aus dem Forum heraus und streiche meinen Account, wenn Du das für richtig findest.

Wegzugsteuer = grundlos aufregen

Dieter @, Sonntag, 17.08.2025, 01:09 vor 118 Tagen @ helmut-1 2318 Views

Hallo Helmut,

das was in vielen Kreisen Wegzugsteuer benannt wird, ist ein ganz normaler Vorgang, kein Grund für irgend eine besondere Aufregung, abgesehen davon, daß das Steuerwesen insgesamt als Verbrechen anzusehen ist.

Es ist schlicht die Auflösung stiller Reserven bei Kapitalgesellschaften oder Anteilen an solchen, sowie bislang nicht versteuerter Gewinne z.B. bei Fonds im Privatvermögen. Würden diese stillen Reserven beim Verlassen der dt. Steuerpflicht nicht aufgelöst, hätten diejenigen, die auswandern einen erheblichen Steuervorteil gegenüber Inländern, die ggf. aus Kapitalgesellschaften ausscheiden wollen.

Es wäre ansonsten auch eine Bevorteilung von Kapitalgesellschaften gegenüber vollhaftenden Gesellschaften und Einzelunternehmern oder Selbständigen.

Eine Wegzugsteuer, die m.E. diesen Namen nicht verdient, läuft absolut konform mit der normalen Steuerlogik und ist wirklich nicht sonderlich erwähnenswert.

Der Skandal liegt ganz woanders, nämlich daß wir eine Gesamt-Steuerquote haben, die deutlich über 10% liegt.

Gruß Dieter

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Vielleicht hast Du recht, aber

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 17.08.2025, 07:20 vor 118 Tagen @ Dieter 1796 Views

der Gesetzestext ist mehr als irritierend.

Nachzulesen hier:

Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html

Im Video ist die Rede davon, (ich zitiere)

"dass der Staat den Wert dieses Handwerksbetriebes schätzt, meistens sehr sehr hoch ansetzt, und darauf muss ich dann Steuern zahlen..."

Jetzt könnte man aus dem Bericht von Wise (https://wise.com/de/blog/wegzugsbesteuerung) entnehmen, dass es sich dabei um juristische Personen handelt, also wenn ein kleiner Handwerksbetrieb als GMBH geführt wird. Beim Wegzug - oder danach - wird die GMBH dann aufgelöst, und was passiert dann mit den Maschinen und Geräten, die alle abgeschrieben sind und mit 1 DM resp. 1 Euro in den Büchern stehen? Wenn ich das richtig verstehe, wird dann der aktuelle Wert geschätzt und ich muss, wenn ich alleiniger Anteilseigner dieser GMBH bin, darauf eine Steuer bezahlen, die bis zu 45% gehen kann.

Gut, das könnte man mit vorherigen Fiktiv-Verkäufen zu einem "Alteisenpreis" umgehen, - dann ist halt am Schluss nichts mehr da.

Was irritiert mich dabei:

Der Gesetzestext (§ 6), wo man bei der Definition folgendes lesen kann:

(1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und Umwandlungssteuergesetzes stehen bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes zum gemeinen Wert gleich

1.die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts,

Weiter unten steht dann:

Im Fall des Satzes 1 gelten die Anteile vom Steuerpflichtigen oder, bei unentgeltlicher Übertragung, von dessen Rechtsnachfolger als zum gemeinen Wert erworben, soweit die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuer entrichtet worden ist; andernfalls gelten diese weiterhin als zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erworben.

Verstehe ich so: Wenn ich z.B. eine Schlagschere, die schon lange abgeschrieben ist, beim Betriebsumzug dem Nachbarn schenke, weil ich die nicht ins andere Land mitnehmen will, dann setzt das Finanzamt dafür den Wert an, zu dem das Ding irgendwann erworben wurde, und darauf muss ich Steuer bezahlen. Richtig?

Aber das macht mich nun stutzig:

(2) Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1 sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbeständen insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gewesen sind.

Das heißt doch im Klartext, dass es da nicht nur um die kleinen GMBHs oder GDBRs geht, sondern auch um die Alleinhafterbetriebe (Einzelunternehmen).

Um meine Irritation an meinem Beispiel zu verdeutlichen:

Damals, in der Zeit von 1997 - 2003, habe ich 6 Jahre lang all mein Hab und Gut des Betriebes und auch des Hausstandes nach Rumänien transportiert. Das waren (weiß nicht mehr so genau) ca. 12 - 14 Fernlastzüge, und dazu habe ich auch die kleineren Fahrzeuge und Anhänger immer vollbeladen und nach RO gebracht, als Selbstfahrer. Mindestens 15 PKW, 8 Anhänger, 5 Transporter, etc. etc. Eine Zeitlang habe ich die Dinger in RO noch mit deutscher Nummer gefahren, dann wurde alles bei der Zulassungsstelle in Deutschland abgemeldet.

In diesen 6 Jahren habe ich aber weiter gearbeitet, um diesen ganzen Spaß zu finanzieren, weil ich das alles ohne Bank gemacht habe. Aber in die Einnahmen-Ausgabenrechnung sind auch sämtliche Kosten als Betriebsausgabe mit eingeflossen, die in Deutschland bezahlt wurden (Verladekosten, Sprit, etc.). Nur die Kosten für die ausländischen Firmen (die LKWs waren rumänische Firmen, weil die deutlich billiger waren) habe ich nicht angesetzt.

Am Schluss wurde dann der Betrieb abgemeldet, genauso wie der Wohnsitz. Damit hatte sich der Lack. Eine Zeitlang hatte ich noch ein Postfach in der Stadt meines alten Wohnsitzes, wo ein Bekannter immer mal nachgesehen hat, ob da was Wichtiges drin ist, war aber nicht der Fall.

Nun konkret: Du meinst, dass das heute genauso noch möglich ist (auf legale Art) und sich durch das neue Gesetz da nichts geändert hat?

Ich hatte da meine Bedenken, - aber vielleicht habe ich das Ganze auch falsch verstanden.

Bei Aufgabe eines Betriebes, einer selbst. Tätigkeit, eines landw. Betriebes ....

Dieter @, Sonntag, 17.08.2025, 11:26 vor 118 Tagen @ helmut-1 1860 Views

Hallo Helmut,

mal in laienhafter leicht verständlicher Ausdrucksweise:

Bei Aufgabe (ohne Verkauf) eines Betriebes, einer selbst. Tätigkeit, eines landw. Betriebes die bilanzieren ist der "Gemeine Wert" zu ermitteln. (Dürfte Dir bekannt sein.)

Dieser gemeine Wert entspricht einem fiktiven Verkaufspreis, der anzunehmen ist, wenn der Gesamtbetrieb verkauft würde (identischer Wert, wie bei Entnahmen). Verglichen mit dem Wert, der sich aus den bisherigen Bilanzwerten ergibt entsteht ein Unterschiedsbetrag, der dann einen steuerlichen Gewinn oder auch steuerlichen Verlust ergibt. In den allermeisten Fällen ergibt sich ein steuerlicher Gewinn, da die laufenden Abschreibungen, die die Steuer minderten, höher ausfallen, als der tatsächliche Wertverlust der Güter, zumal man auch vorher die Möglichkeit hatte, außergewöhnliche Wertverluste steuerlich geltend zu machen.

(Ich konnte meine Betriebsaufgaben (hatte einfach aufgehört ohne zu verkaufen, das entspricht inetwa dem als würde man auswandern) unter Zuhilfenahme eines befreundeten Sachverständigen so gestalten, daß nur bei einer Fa. ein Aufgabegewinn entstand. (Es ist immer eine Frage der Bewertung.))

Wenn vorm Auswandern die geschäftlichen Tätigkeiten aufgegeben werden, wird exakt wie oben verfahren. Wer auswandert, aber immer noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt (z.B. weil er einen Schlüssel zur Wohnung seiner Kinder oder einer Bekannten hat und dort jederzeit wohnen könnte, nicht muß), bei dem ändert sich überhaupt nichts.

Wer auswandert und die unbeschr. Steuerpflicht verläßt, bei dem sagt die Gesetzgebung, daß er die steuerlichen Vorteile (Unterschiedsbetrag zwischen Bilanzwert und Gemeinem Wert, durch hohe Abschreibungen gegenüber des tatsächlichen Wertverlustes) nicht ins neue Steuerland übertragen darf.
Das ist eigentlich schon alles. Auch wenn sich das im Gesetzestext sehr eigenartig liest.

Gruß Dieter

PS: Bei Selbständigen, Kleinunternehmern mit Einnahme-Überschußrechnung, also ohne Bilanzierung, läuft das Prinzip identisch. Kapitalgesellschaften haben zu bilanzieren.
Werden Güter verkauft aus dem Betriebsvermögen, gilt der Verkaufspreis, wird der Gesamtbetrieb verkauft gilt dieser natürlich. Verkaufspreis im Vergleich zum Bilanzwert ergibt einen steuerlichen Gewinn oder Verlust. Wird verschenkt oder entnommen, muß die Finanzverwaltung von einem fiktiven Wert ausgehen, der best. Regularien unterliegt.

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Du kannst es drehen und wenden

D-Marker @, Rostock (MV), Sonntag, 17.08.2025, 11:59 vor 118 Tagen @ Dieter 1850 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 17.08.2025, 12:13

wie Du willst.

Es gibt nur 2 sichere Dinge auf der (jetzigen) Welt:
Der Tod und die Steuer.

Und was das Finanzamt von den Lebenden nicht bekommt, holt es sich von den Toten (z.B. Erbschaftssteuer).

Betriebsaufgabe, wer da nicht aufpasst, da kann schon eine gewaltige Nachzahlung kommen.
Sollte man mit einem cleveren Steuerberater langfristig vorher besprechen.

"Betriebsaufgabe ist keine sinnvolle Alternative zum Verkauf oder der Vererbung"

(Ziemlich weit unten im Link)


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

@D-Marker

Dieter @, Sonntag, 17.08.2025, 13:09 vor 118 Tagen @ D-Marker 1688 Views

Hallo D-Marker,

bin bestens vertraut mit der Thematik (hatte u.a. auch mal Steuerrecht gelernt) und habe bei passender Gelegenheit schon vor den Betriebsaufgaben, Entnahmen getätigt, dessen Bewertung ich steuern konnte.
Summa-summarum über Jahre gesehen aufgrund von versch. Steuerungsmechanismen habe ich sogar steuerliche Vorteile genossen.

Man kann es nicht pauschalieren, es kommt auf die Einzelfälle an. - und Steuerberater vertreten nicht zwangsläufig die Interessen ihrer Mandanten. Um die Tätigkeit der Steuerbüros leicht zu machen, sind sie auch auf eine kontinuierliche Kooperation mit den Finanzämtern angewiesen.

Gruß Dieter

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

So ist es,

D-Marker @, Rostock (MV), Sonntag, 17.08.2025, 13:57 vor 118 Tagen @ Dieter 1614 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 17.08.2025, 14:36

aber willst Du das Gelbe überfordern?
Das dauert, ehe Otto Normalo erkennt, dass der Steuerberater der verlängerte Arm des Finanzamtes ist.

@MausS hat mal hervorragend erklärt, welche Herausforderungen ein Umdenken impliziert.

Gewalt in Verbindung Gesetz.
Wenn der Steuerberater das übersieht, landet er mal ganz schnell vor der Kammer.

Und Du weißt, wie schwierig es ist, heute einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Als im nächsten Arbeitsverhältnis Ungelernter, noch mit einem schlechten Abschiedszeugnis von seinem vorherigen Arbeitgeber...


LG
D-Marker (ungeimpft)

P.S.
Liedertexte

Falschheit und Verrat

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Danke, langsam wirds klarer

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 17.08.2025, 15:40 vor 118 Tagen @ Dieter 1627 Views

bearbeitet von helmut-1, Sonntag, 17.08.2025, 15:46

Gefällt mir, Deine Ausdrucksweise: mal in laienhafter leicht verständlicher Ausdrucksweise
Vorschlag, bleiben wir dabei.

Zusammengefasst:

Sowohl als Bilanzpflichtiger, aber auch als Einzelunternehmer unter 600.000 € Umsatz, also nur zur Einnahmen-Überschussrechnung verpflichtet, gibt es bei einem Wegzug zwei Kriterien, so wie ich das nun erkenne:

Alles, was im Betriebsinventar offiziell eingetragen ist, auch, wenn es nicht verkauft, sondern ins Ausland vom Einzelunternehmer mitgenommen wird, muss versteuert werden. Wenn es schon lange abgeschrieben ist und mit 1 Euro in der Inventur steht, wird es plötzlich zu neuem Leben erweckt und vom Finanzamt geschätzt. D.h., dass z.B. eine Fräse, die bei der Anschaffung mal 2.000 Euro gekostet hat und mittlerweile 10 Jahre alt ist, dann auf 1.000 Euro geschätzt werden könnte, obwohl mir auch bei einem Internetverkauf niemand diese Summe dafür geben würde.

Richtig?

Das bedeutet, dass man danach trachten muss, dass vorher jeder Schraubenzieher offiziell für ein Butterbrot verkauft werden sollte, aber mit Nachweis, und dass dann nichts mehr vorhanden ist.

Richtig?

Dazu kommt der Begriff der "gemeinen Wertermittlung" eines Betriebes. Der gemeine Wert entspricht dem Verkehrswert, also dem Preis, der sich am Markt für den Betrieb ergeben würde. Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es vielleicht einen kleinen Kundenstamm, und wie man den dann beziffert, das weiß der Geier. Bei Dienstleistern wie z.B. bei einem Gartengestalter ist das sowieso illusorisch, weil die Kunden in den seltensten Fällen erhalten bleiben, wenn plötzlich ein neues Gesicht als Chef in der Türe steht.

Kommt noch der jährliche Gewinn in Betracht, der in den letzten Jahren erzielt wurde. Ist das dann die Berechnungsgrundlage für den gemeinen Wert? Wenn vorher schon alles verkauft wurde und so gut wie nichts mehr als Betriebsinventar vorhanden ist, auch keine Materialien oder Betriebsstoffe, Fahrzeuge und Immobilien sowieso nicht (er hat auf gemieteten/gepachteten Grundstücken sein Unwesen getrieben), welchen Wert kann dann das Finanzamt ansetzen?

Kein normaler Mensch würde dann so einen Betrieb gegen Geldzahlung erwerben, da fängt er lieber mit 0 an und würde die Investitionsvorteile einheimsen. Denke ich mir.

Richtig?

Mach mir den Gefallen und gib mir auch darauf eine Antwort, dann denke ich, das mein Wissensdrang erfüllt ist. Aber schon jetzt mal danke für Deine Erklärungen.

PS: Aber es ist anzuraten, dass man auch dann, wenn man sein Zeug ins Ausland verbracht hat und den Betrieb abgemeldet hat, trotzdem einen proforma-Wohnsitz in Deutschland behält?

Da habe ich einen Fehler gemacht, denn ich habe damals meinen Wohnsitz abemeldet. Die Folge: Obwohl ich unter der Einkommensgrenze der Versteuerung der Rente liege, bekam ich nun einen Bescheid vom Finanzamt für eine immense Nachzahlung, weil man in dem Fall, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat, für jeden Euro Steuern zahlen muss. Werde mich deshalb wieder anmelden.

dann zur Ergänzung

Dieter @, Sonntag, 17.08.2025, 16:46 vor 118 Tagen @ helmut-1 1746 Views

bearbeitet von Dieter, Sonntag, 17.08.2025, 16:52

Hallo Helmut,

wenn wir bei Deinem Beispiel als Einzelunternehmer bleiben:
Beim Wegzug ins Ausland bestehen folgende Möglichkeiten unter der Prämisse, daß alle Anforderungen erfüllt sind zum Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht (was gar nicht so leicht ist):

1. Das Einzelunternehmen bleibt bestehen, zwecks gelegentlicher Betriebsführung in D. nächtigt man im Hotel oder Pension. In dem Fall wird das Unternehmen ganz normal fortgeführt, allerdings entsteht eine "Beschränkte STeuerpflicht" wie es für Ausländer üblich ist, die Unternehmen im deutschen Inland haben. Da nichts aufgegeben wird, entstehen auch keine steuerlichen Konsequenzen, außer der Art der Steuerpflicht, was dann mit Doppelbesteuerungsabkommen zu verrechnen wäre.

2a. Das Einzelunternehmen wird aufgegeben (wäre der Normalfall). Bei Verkauf wird der Verkaufswert mit dem Wert des Bestandsverzeichnisses (bei Einnahme-Überschußrechnung) oder der Bilanzwert (bei bilanzierenden Unternehmen) mit dem Verkaufswert abgeglichen und die entsprechende Differenz mindert oder erhöht den zu versteuernden Gewinn/Überschuß.
2b. Das Einzelunternehmen wird nicht verkauft, sondern aufgegeben. Es werden höchstens im Laufe des letzten Geschäftsjahres der eine oder andere Posten verkauft des Umlage- oder Anlagevermögens.
Alle Wirtschaftsgüter, die bei der Geschäftsaufgabe vorhanden sind gehen automatisch ins Privatvermögen und gelten als Entnahme. Für Entnahmen gelten die ganz normalen Regelungen, die auch angewendet werden während der Jahre des laufenden Geschäftsverkehrs. (Siehe Definition Teilwert https://www.haufe.de/id/beitrag/teilwert-HI2176690.html )

(Dein Beispiel mit der Fräse 2.000 zu 1.000 Euro ist extrem unwahrscheinlich, eigentlich nur, wenn die Fräse nie genutzt wurde und wie neu aussieht.
Bei Betriebsprüfungen ist der heufigste Streitpunkt: "Bewertung" Die Statistiken zu Betriebsprüfungen werden dadurch übrigens geschönt, weil eine "Höherbewertung" in einem Wirtschaftsjahr in aller Regel gleichzeitig zu Mindererträgen in Folgejahren führen, die dann aber in den Statistiken nicht erfaßt werden. )

Das ganze hat bei guter Planung sehr vielschichtige Möglichkeiten, negative Auswirkungen zu umgehen oder zu reduzieren, sogar umgekehrt ist manches möglich, also eine Entlastung.

Zu Deiner Wohnsitzfrage: Das muß immer im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Der Verbleib im dt. Steuersystem kann Vorteile haben aber auch Nachteile. Das läßt sich pauschal überhaupt nicht beantworten.


Gruß Dieter

PS 1:
Noch mal der dringende Hinweis: Eine Abmeldung vom Wohnort und ggf. Anmeldung im Ausland ist höchstens ein Indiz. Wenn das Finanzamt nachweist, daß man noch einen Zugriff auf eine Wohnung im Inland hat (geschiedener Partner, Freund, Ferienwohnung), dann bleibt man "unbeschränkt steuerpflichtig". Man muß deshalb nicht dort wohnen, das Nutzungsrecht allein reicht schon.

PS 2:
Unternehmen, die nur geringe Gewinne haben oder gar Verluste, verschuldet sind und somit den Banken gegenüber passend auftreten müssen sind geneigt, ihre Bilanzen oder Einnahme-Überschußrechnungen zu verschönern, also z.B. mögliche Abschreibungen nur in den Minimalansätzen zu realisieren oder das Umlaufkapital und Warenvorräte sehr hoch zu bewerten oder ansich anstehende Abschreibungen auf Forderungen nicht vornehmen. Da kann es dann durchaus vorkommen, daß die Bilanzwerte höher ausfallen als die Realwerte.
Bei Unternehmen mit hohen Gewinnen und ohne Bankenproblemen ist es umgekehrt. Die sind bemüht, einen deutlich niedrigeren Vermögenswert auszuweisen, um die Steuern zu senken.

Bei verschachtelten Unternehmen ist es dazu noch erheblich einfacher der Verlagerung, auch dem Spiel mit unterschiedlichen Geschäftsjahren, die nicht Kalenderjahre sind.
(nach dem Motto, glaube keiner Bilanz, die Du nicht selber manipuliert hast)

Auch Geschäftsführer, Vorstände deren Entlohnung vom Gewinn abhängt sind in der Lage, die Bilanzen zu ihrem Vorteil zu verschönern. Unabhängige Bilanzprüfer/Prüfungsgesellschaften haben durchaus ihren Sinn.

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

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