pokern

Echo, Dienstag, 01.07.2025, 12:19 (vor 164 Tagen) @ aliter4022 Views

Nichts tun ist etwas zu wenig. Anwälte haben schlechtes P/L Verhältnis. Ich würde wahrscheinlich eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Schuld abgeben. Das räumt die Dringlichkeit aus und senkt Streitwerte. Wenn es dann doch noch vor Gericht gehen sollte, kann man immernoch eine Strategie zurecht legen. Mahnbescheid widersprechen.

Ich vermute dass das Anwaltsschreiben nicht von Download sondern von Verbreitung (=Upload) spricht?

WLAN künftig tunneln über VPN.


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