Abmahnung von Frommer Legal

aliter @, Dienstag, 01.07.2025, 07:20 vor 165 Tagen 6269 Views

Da im Internet die verschiedensten teilw. widersprüchlichen Ratschläge vorliegen, hier einmal die Frage an die Erfahrenen unseres Forums: Ich habe ein EFH mit 2 Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet, in denen ich WLAN zur verfügung stelle. Ich selber nutze das Objekt nicht. Nun kam og. Abmahnung für angeblich illegale Download von einem Film von Constantin Film Vertrieb. Zeit: 12. 6. 17:06: 34 bis 17:06:51 d.h. 17 Sec.

Die Ratschläge im Netz lauten von nichts tun bis sofort kostenpflichtigen Anwalt beauftragen.

Meine eigene Idee ist sinngemäss zu schreiben: "Ich wohne da nicht und nutze den Anschluss nicht, teilen Sie mir bitte genau die Straftat mit, dann versuche ich Ihnen zu helfen", wäre das sinnvoll?

Hab da was für dich gefunden

Kaladhor, Münsterland, Dienstag, 01.07.2025, 09:40 vor 165 Tagen @ aliter 5311 Views

Bitte hier entlang...

Hilft dir vielleicht weiter.

Grüße

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!

passt

aliter @, Dienstag, 01.07.2025, 12:37 vor 164 Tagen @ Kaladhor 3624 Views

vermutlich perfekt auf diesen Fall. Vielen Dank

Frommer gibt nicht auf

aliter @, Donnerstag, 17.07.2025, 08:55 vor 149 Tagen @ Kaladhor 922 Views

Jetzt kam wieder ein Schreiben mit langen Urteilsauszügen, sinngemäss, dass allein die Angabe, dass vermietet sei nicht reicht man müsse aktiv werden ... etc.
Jedenfalls sind sie von Forderung 970 Euro auf 400 für "Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz" runtergegangen natürlich wieder extrem kurze Frist von 7 Tagen.
Grundsätzlich könnte ich natürlich die Mieter benennen aber m.E. verstösst das gegen Datenschutz.
GGf schreiben, dass ich alle beteiligent benennen könnte aber um eine rechtsgültige Befreiung vom Datenschutz bitte oder ?...
Was sagen jurische Nicht-Laien?

pokern

Echo @, Dienstag, 01.07.2025, 12:19 vor 164 Tagen @ aliter 4021 Views

Nichts tun ist etwas zu wenig. Anwälte haben schlechtes P/L Verhältnis. Ich würde wahrscheinlich eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Schuld abgeben. Das räumt die Dringlichkeit aus und senkt Streitwerte. Wenn es dann doch noch vor Gericht gehen sollte, kann man immernoch eine Strategie zurecht legen. Mahnbescheid widersprechen.

Ich vermute dass das Anwaltsschreiben nicht von Download sondern von Verbreitung (=Upload) spricht?

WLAN künftig tunneln über VPN.

Werbung