"bezahlt das Gott"

Mirko2, Montag, 02.06.2025, 18:39 (vor 199 Tagen) @ Dragonfly2520 Views

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in mehreren Eilverfahren entschieden: Wer bei einer Grenzkontrolle auf deutschem Staatsgebiet Asyl beantragt, darf nicht einfach zurückgewiesen werden – es muss zunächst das sogenannte Dublin-Verfahren durchgeführt werden, um zu klären, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist.

https://www.bild.de/politik/inland/asyl-hammer-erstes-gericht-erklaert-grenz-zurueckwei...


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