"bezahlt das Gott"
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in mehreren Eilverfahren entschieden: Wer bei einer Grenzkontrolle auf deutschem Staatsgebiet Asyl beantragt, darf nicht einfach zurückgewiesen werden – es muss zunächst das sogenannte Dublin-Verfahren durchgeführt werden, um zu klären, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist.
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