Die EU sanktioniert deutsche Staatsbürger ohne belastbare Rechtsgrundlage: Röper und Lipp

Martin @, Mittwoch, 21.05.2025, 07:46 vor 210 Tagen 4269 Views

bearbeitet von Martin, Mittwoch, 21.05.2025, 07:49

Röper hat auf seiner Webseite anti-spiegel zu den Auswirkungen für Ihn Stellung genommen und auch Verletzungen seiner Rechte aufgelistet. Der BESCHLUSS (GASP) 2024/2643 DES RATES hat den Anspruch, u.a. mit der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (im Zweifel gilt für deutsche Staatsbürger das Grundgesetz). Gelistet sind Röper / Lipp in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/965 DES RATES. Der Sanktionsvorschlag ist gestützt auf „den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“, i.e. Frau Kallas

Liest man die aus meiner Sicht hanebüchen Begründung der Sanktion, sehe ich mich an das Verfassungsschutzgutachten zur AfD erinnert (Stichwort „Delegitimierung“). Als Jemand, der regelmäßig Röpers Beiträge gelesen hat, ist die Begründung nicht nachvollziehbar, im Gegenteil, sie lesen zu können gehört zum meinem Grundrecht auf Zugang zu Information.

Röper und Lipp sind die einzigen Personen auf EU-Sanktionslisten mit deutscher Staatsbürgerschaft. Genau genommen müsste sich die deutsche Regierung mit ihrem Schutzauftrag für deutsche Bürger dagegen wehren. Möglicherweise war die Sanktion noch ein weiteres von Faeser gelegtes Ei. Die Sanktionen dürften Röper/Lipp effektiven Rechtsschutz durch Klage erschweren. Mir scheint, die EU zerbröselt als Institution des Rechts vor meinen Augen.

Das mag ja alles sein.

SevenSamurai @, Mittwoch, 21.05.2025, 08:22 vor 210 Tagen @ Martin 3754 Views

Aber es ist inzwischen völlig sinnlos, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, wenn bei FREIEN Wahlen regelmässig 80 Prozent der Menschen (oder auch nur die Mehrheit) IMMER wieder JA zu genau diesem Europa und genau diesen Politikern sagt.

Dann ist das einfach so GEWOLLT.

Leider.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Was ist pervers?

Mirko2, Mittwoch, 21.05.2025, 09:42 vor 210 Tagen @ Martin 3477 Views

bearbeitet von Mirko2, Mittwoch, 21.05.2025, 10:13

Würde ich die Kosten der Zwei für Anwälte übernehmen, dann bin ich dran. Das heißt, ich würde die Sanktionen umgehen und da kennt der Staat keine Gnade und bekäme die Höchststrafe. Ob es nun gerechtfertigt wäre, dass die Zwei zu (un)recht sanktioniert wären, spiel in der Hinsicht keine Rolle.

Selbst Anwälte halten sich gezielt zurück!

AI dazu:

Viele Anwälte halten sich bei sanktionierten Personen bewusst zurück, weil sie selbst Gefahr laufen, in den Verdacht der Beihilfe zur Umgehung von EU-Sanktionen zu geraten.
Warum sind Anwälte so vorsichtig?

EU-Verordnungen gelten unmittelbar – und jeder Verstoß (auch indirekt) ist strafbar.

Bereits die Bereitstellung von Diensten, die als „wirtschaftliche Ressource“ gelten könnten, ist heikel, wenn der Mandant sanktioniert ist.

Selbst dann, wenn der Anwalt kein Geld bekommt, kann es kritisch werden, z. B. wenn Dritte (wie du) die Kosten übernehmen.

Die Berufsversicherung der Anwälte verweigert in solchen Fällen mitunter den Schutz – was das persönliche Risiko erhöht.

Einige Rechtsanwaltskammern haben sogar interne Hinweise herausgegeben, wie mit sanktionierten Mandanten umzugehen ist – oft ist die Empfehlung: gar nicht.

Was bedeutet das konkret?

Anwälte dürfen prinzipiell sanktionierte Personen vertreten, z. B. bei Klagen gegen die Sanktionen selbst – aber nur unter strengen Auflagen und ohne Zahlungen, die gegen die Verordnungen verstoßen.

Wer als Nicht-Sanktionierter hilft, z. B. durch Kostenübernahme, riskiert ein Ermittlungsverfahren wegen Sanktionsumgehung.

Die moralische Bewertung (z. B. "die Sanktion ist falsch") ist juristisch irrelevant – es gilt nur, ob die Handlung gegen geltendes Recht verstößt.

Was bleibt an Handlungsspielraum?

Hinweise auf Rechtsmittel und PKH sind legal.

Die betroffene Person kann:

eigenständig Prozesskostenhilfe beantragen

sich selbst vertreten

einen Anwaltin finden, der/die auf Risiko prüft, ob eine Vertretung innerhalb des Rechtsrahmens möglich ist.

Selbst das Verlinken von Thomas Webseite kann dazuführen:

Sehr gute und berechtigte Frage – denn beim Thema Sanktionsumgehung geht es nicht nur um Geldflüsse, sondern auch um sogenannte "mittelbare wirtschaftliche Vorteile".
Kurzantwort:

Ja, das Verlinken einer Website sanktionierter Personen oder Unternehmen kann unter bestimmten Umständen als Sanktionsumgehung gewertet werden.

Aber: Nicht jede Verlinkung ist automatisch strafbar – es kommt auf den Kontext und die Wirkung an.
Im Detail:

Die EU-Sanktionsverordnungen, z. B. die VO (EU) 269/2014, verbieten u. a.:

„die unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen“ an sanktionierte Personen oder Organisationen.

Eine Verlinkung allein ist zunächst kein Geldfluss.

Aber: Sie kann als mittelbare wirtschaftliche Ressource gewertet werden, wenn sie dem Sanktionierten einen klaren Vorteil verschafft – etwa durch:

Steigerung der Reichweite

Erhöhung der Sichtbarkeit (z. B. SEO)

Zugang zu Kunden, Spendern oder Unterstützern

Vor allem wenn dein Link auffordert oder begünstigt, dass andere mit der Person wirtschaftlich interagieren (z. B. Spenden, Buchungen, Dienstleistungen), wird es gefährlich.

Meine persönliche Meinung:

Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG – Rechtliches Gehör vor Gericht

„Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Mein Argument:

EU-Sanktionen verletzen möglicherweise den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG – ein tragender Grundsatz des deutschen Verfassungsrechts.

Die Gegenposition (Regierungslinie / EuGH-Logik):

Die EU ist kein fremder Staat, sondern Teil des überstaatlichen Rechtsrahmens, dem Deutschland durch das Grundgesetz selbst (Art. 23 GG) zugestimmt hat.

EU-Recht geht nationalem Recht vor – auch dem GG, sofern die Grundrechte in der EU gleichwertig geschützt sind („Solange“-Rechtsprechung des BVerfG).

Die Klage gegen Sanktionen ist möglich – etwa vor dem Europäischen Gericht (EuG) oder EuGH, also nachgelagert.

Deshalb sei der Zugang zu rechtlichem Gehör grundsätzlich gegeben, auch wenn er zeitlich und institutionell verzögert sei.

Aber: Das Bundesverfassungsgericht ist nicht blind.

Es hat mehrfach betont:

Die Beteiligung Deutschlands an der EU ist nur so lange verfassungsgemäß, wie die Grundrechte „im Wesentlichen gleichwertig“ geschützt bleiben.

Wenn das in Einzelfällen nicht mehr gewährleistet ist, könnte ein Bruch mit dem GG vorliegen – und das wäre verfassungswidrig.

AI dazu:

Und genau da liegt der Bruch:

Bei EU-Sanktionen:

erfolgt die Aufnahme auf Sanktionslisten ohne Anhörung

gibt es oft nur pauschale Vorwürfe

sind Betroffene faktisch handlungsunfähig, bevor ein Gericht prüft

ziehen sich Verfahren vor dem EuG/EUGH jahrelang

wird teilweise nicht einmal eine Begründung genannt – oder diese ist nicht überprüfbar

Das untergräbt den Kern von Art. 103 GG und auch Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie).

Ja, mir scheint dies rechtliches Neuland zu sein, es kollidiert mit jedem Rechtsverständnis, von D bis UN

Martin @, Mittwoch, 21.05.2025, 10:33 vor 210 Tagen @ Mirko2 3012 Views

Ich bin gespannt, wann sich die ersten Verfassungsrechtler äußern.

Was den Hinweis auf Röpers Webseite angeht, so ist sie in der Sanktionsliste so beschrieben: "Durch sein Netzwerk von Online-Kanälen unter der Bezeichnung ‚Anti-Spiegel‘ verbreitet er systematisch Fehlinformationen über den Angriffskrieg Russlands...."

Inhaltlich bewegt sich Röper dort, wo sich eine ganze Menge US-Blogger tummeln. Larry Johnson, Judge Napolitano, Andrei Martyanow, usw.. Ich warte, dass Kallas diese auch auf ihre Sanktionsliste setzt.

Die EU-Sanktionen in ihrer derzeitigen Form sind nicht rechtsstaatlich!

Mirko2, Mittwoch, 21.05.2025, 11:48 vor 210 Tagen @ Martin 3025 Views

Damit verstoßen sie gegen zentrale Grundsätze des Rechtsstaats nach dem Grundgesetz (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG).

Das Mittagessen gewisser Herren und Damen bringt diese wieder in "ihre Demokratie" oder war es die "unsere Demokratie"

Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Mittwoch, 21.05.2025, 17:00 vor 210 Tagen @ Martin 3019 Views

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Rainer

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@Rainer 100% o.T.

Mirko2, Mittwoch, 21.05.2025, 17:32 vor 210 Tagen @ Rainer 2428 Views

Komplexes Thema

D-Marker @, Rostock (MV), Mittwoch, 21.05.2025, 23:01 vor 210 Tagen @ Rainer 2776 Views

bearbeitet von D-Marker, Mittwoch, 21.05.2025, 23:05

Wenn Du möchtest, habe mich lange damit beschäftigt.

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=668154

Zitat daraus, wie man sich vor Gericht verhält:

"Die Richterin möchte das Verfahren eröffnen.
„Sind Sie Daniel S. ?"
Daniel S. antwortet mit einer Gegenfrage:
„Befinde ich mich hier vor einem hoheitlichen Gericht mit staatlichen Richtern ? Wie heißen Sie mit Vor- und Familiennamen? Bitte weisen Sie sich mit ihrem Amtsausweis aus."

Die Richterin erwidert: „Bevor ich Ihnen antworte, bitte ich Sie, Platz zu nehmen."
Daniel S.:
„Bevor diese Fragen nicht beantwortet werden, werde ich nicht Platz nehmen."
(Anmerkung D-Marker: Hätte er sich gesetzt, wäre ihm das als konkludentes Verhalten ausgelegt.)
Die Richterin dazu: „Ich gebe Ihnen 15 Minuten Zeit, sich zu besinnen." Nochmals die Frage von Daniel S.:
„Wie heißen Sie? Befinde ich mich hier vor einem staatlichen Gericht?
Sind Sie eine gesetzliche Richterin?"
Schweigen.

Nach der vorgegebenen Viertelstunde wird die Verhandlung abgebrochen.
Die Richterin verlautet:
"Der Angeklagte ist nicht erschienen. Die beiden Polizisten können sich ihr Zeugengeld an der Kasse abholen."


Wäre ich nicht selbst dabei gewesen, hätte ich mir diese filmreife Theatervorstellung nicht vorstellen können."


Für Dich, @Rainer: Sie sagt:

"Der Angeklagte ist nicht erschienen. Die beiden Polizisten können sich ihr Zeugengeld an der Kasse abholen."

Das ist Juristendeutsch.

Sie hat eben einen Personalausweisinhaber vorgeladen.
Daniel S hat von Anfang an klar gestellt, dass das für ihn juristisch nicht zutrifft.

LG
D-Marker (ungeimpft)

P.S. Habe auf meinem Bitchute-Kanal Einiges dazu gepostet.
Fachschulstudium.

Wenn es Dir liegt, fange an.

https://www.bitchute.com/video/x3FQX0MAD36A

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Ich kenne das Spiel genau

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Donnerstag, 22.05.2025, 01:11 vor 210 Tagen @ D-Marker 2782 Views

Danke für deine Information. Sie zeigt mir, ich bin nicht allein. Habe mich erfolgreich mit Staat, Behörden und Justiz angelegt. Ich hätte ein Buch schreiben sollen. Wäre eine lustige Lektüre geworden. Leider ist mir die Idee zu spät gekommen. Aus der Erinnerung bekommt man das nicht mehr hin.

Eines Vielleicht: Bei eine Strafsache wegen Unterhaltspflichtverletzung war ich als einziger Zuschauer im Raum. Ich war geschniegelt und gebügelt mit Nadelstreifenanzug, Krawatte und Aktentasche zugegen und machte betont Notizen. Den Richter habe ich völlig verunsichert. Der hat mich dann auch gefragt, was ich hier mache. "Zuschauen" war meine Antwort. Es ergab sich ein Gespräch zwischen mir als Zuschauer und dem Richter, bei dem ich mich dummstellte. Am Ende war der Richter nicht mehr in der Lage die Verhandlung fortzusetzen und hat abgebrochen.

Rainer

--
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Was war Deine Intention?

Brutus ⌂ @, Donnerstag, 22.05.2025, 12:41 vor 209 Tagen @ Rainer 2153 Views

Danke für deine Information. Sie zeigt mir, ich bin nicht allein. Habe mich erfolgreich mit Staat, Behörden und Justiz angelegt. Ich hätte ein Buch schreiben sollen. Wäre eine lustige Lektüre geworden. Leider ist mir die Idee zu spät gekommen. Aus der Erinnerung bekommt man das nicht mehr hin.

Eines Vielleicht: Bei eine Strafsache wegen Unterhaltspflichtverletzung war ich als einziger Zuschauer im Raum.


Warst Du in einer Angelegenheit dort, wo Du gleichfalls persönlich eingeladen warst?

--
[image]
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27

@Rainer hat doch geschrieben, dass er sich auskennt

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 22.05.2025, 13:48 vor 209 Tagen @ Brutus 2058 Views

bearbeitet von D-Marker, Donnerstag, 22.05.2025, 13:52

Und da gibt es 1000e Möglichkeiten.

Nur ein Beispiel:

("Rechtsbeistand:
Der Begriff "Rechtsbeistand" wird im Allgemeinen verwendet, um eine Person zu bezeichnen, die einer Partei bei Gericht unterstützt, beispielsweise durch das Erklären von rechtlichen Begrifflichkeiten, das Sammeln von Beweisen oder das Formulieren von Argumenten.
Keine Pflicht zur juristischen Ausbildung:
Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, der beide juristischen Staatsexamen bestanden haben muss, um eine umfassende Rechtsberatung zu leisten, ist für einen Rechtsbeistand keine juristische Ausbildung zwingend erforderlich.)

@Rainer hat sich nicht als Rechtsbeistand zu erkennen gegeben.

Man kann aber schon durch Mimik und Gestik artikulieren, dass man sich auskennt.
Und wenn auch noch zufällig @Rainer den "Gelben Schein hat", merkt ein kluger Richter (und ab spätestens Landesebene wissen die alle Bescheid) sofort, dass er auf verlorenem Posten steht.


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Ich war nur Zuschauer

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Donnerstag, 22.05.2025, 17:25 vor 209 Tagen @ Brutus 2060 Views

bearbeitet von Rainer, Donnerstag, 22.05.2025, 17:53

Eines Vielleicht: Bei eine Strafsache wegen Unterhaltspflichtverletzung war ich als einziger Zuschauer im Raum.

Warst Du in einer Angelegenheit dort, wo Du gleichfalls persönlich eingeladen warst?

Nein, mit der Sache hatte ich nichts zu tun. Ich wollte nur mal eine der vielen Verhandlungen, die genau betrachtet in der Anonymität stattfinden, wenigstens symbolisch öffentlich machen. Dazu mein Auftreten als genauer Beobachter.

Den Richtern gefällt so etwas überhaupt nicht. Die können es nicht leiden, wenn sie beobachtet werden.

Im Übrigen kann ich jedem Empfehlen, als Zuschauer Verhandlungen vor dem Amtsgericht anzusehen. Ihr werdet schnell das Vertrauen in unser Rechtssystem verlieren, wenn ihr denn eines hattet.

Rainer

--
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Vertrauen in die Justiz - hier: Arbeitsrecht

Bergamr @, Donnerstag, 22.05.2025, 20:09 vor 209 Tagen @ Rainer 2022 Views

Hallo Rainer,

ich war in meinem Leben bisher dreimal vor Gericht, einmal Mofa-Frisieren und zweimal Arbeitsrecht.

Beim Mofa hab ich klar (und rechtlich sicher und überzeugend) verloren.

Beim Arbeitsrecht bin ich beide Male vom Glauben abgefallen. Was ne verlogene Bande.
Und alles, was ich vorgebracht habe, war nichtig.
Es hat allein der Opferstatus des Arbeitnehmers gezählt ...

Also, vor Gericht und auf Hoher See ...

Gruß
Bergamr

--
Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

Aber wie ging es weiter?

Brutus ⌂ @, Donnerstag, 22.05.2025, 12:35 vor 209 Tagen @ D-Marker 2294 Views

bearbeitet von Brutus, Donnerstag, 22.05.2025, 13:40

1. Frage
Kam Daniel S. unter Polizeischutz in den Saal?
2. ging er ohne Polizeischutz nach Hause?
3. wurde das Verfahren eingestellt?
4. oder wie ging es weiter

Wenn der Angeklagte unter Polizeischutz in den Gerichtssaal geleitet wurde, die Richterin erklärt, er sei nicht gekommen, hatten die Polizisten offensichtlich den Falschen, oder?

5. Machen das die Ausländer auch alle so, weil Habeck bei Lanz "X-tausend Haftbefehle nicht vollzogen werden" - (Grund nicht genauer erklärt, angeblich Überlastung der Behörden)

Lanz Rückfrage: "Seit wann wissen sie das?"
Habeck : "schon lange!"

Kennt sich da Jemand mit Handelsrecht besser aus, als die native deutsche Bevölkerung?

Kann eine Firma Verhaftungen durchführen?
Kann eine Firma Gerichtsprozesse abhalten?
Kann sich eine Firma einen Sicherheitsdienst unterhalten und diesen Polizei nennen?

Langsam verstehe ich immer weniger!
Letztlich gibts ja nun Gefängnisse.
Den Amnesty International Institutionen müssten doch die Telefone heiß laufen, aber da hab ich auch noch nichts klingeln gehört.

Scheinbar ist es der internationalen Staatengemeinschaft auch egal, was hier stattfindet!

Denn realistisch müsste die UN (oder interessierte Staaten, z.B. Russland) doch längst Blauhelme klarmachen und die Firma, die einen Staat simuliert, mal in die Schranken weisen.

Und das ginge ohne Kriegserklärung offenkundig bewaffnet genauso. Weil einer Firma braucht man auch keinen Krieg erklären - nur Staaten, oder nicht?

Es ließen sich also vor allem Andere (außer uns) schon viel zu lange gefallen.

Es fehlen letztendlich die logischen Konsequenzen aus der Feststellung!

Firmen kann man ferner einfach "übernehmen". (vgl. Grohe) Sucht sich einen Fond der das machen will, z.B. BlackRock, und übernimmt.

Ach Du sch.. das ist wohl grad passiert....?

--
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Vermutlich hatte Daniel S. den „Gelben Schein“

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 22.05.2025, 13:32 vor 209 Tagen @ Brutus 2335 Views

Falls Du ihn kennst, dann für die Mitleser, welche (leider) noch nie etwas davon gehört haben.
Der „Gelbe Schein“ ist ein Ausweis, der Deine Staatsbürgerschaft bestätigt.
Den kann man beim Landratsamt beantragen. Kostet 25 €.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkei...

Du wirst ihn aber nicht bekommen.
Denn die Behörden wehren sich mit Händen und Füßen, ihn Dir auszustellen.
Vor 20 Jahren war das kein Problem.
Inzwischen wirst Du in die Reichsbürgerecke gestellt und gab schon Fälle, dass dem Antragsteller der Waffenschein entzogen wurde.

Hintergrund:

Mit dem Personalausweis bist Du noch lange kein Deutscher.
Ja, sei nicht so faul, schau mal auf Deinen Personalausweis.

Was steht da als Staatsangehörigkeit?
Richtig.
Wegens Täuschung im Rechtsverkehr steht da „Staatsangehörigkeit / Nationality / Nationalite".
Das kann man mit Personal machen.
Und wie heißt der Eintrag?

Richtig: Deutsch

Merkst Du was?

Da steht nicht „Bundesrepublik Deutschland“, wie beim Franzosen „Frankreich“ oder beim Spanier „Spanien“.

Warum?

Hast Du den „Gelben Schein“, kann Dich kein Richter als Personal betrachten, sondern Du hast viel mehr, besser gesagt ganz andere Rechte, als Otto Normalo.

Google mal nach


gelber schein staatsbürgerschaftsausweis bild


Dann bekommst Du einen ersten Eindruck vom Staatsbürgerschaftsausweis.
Wenn Du über diese Brücke gegangen bist:

„Hinter dem Horizont geht es weiter“

Muss erst mal abwarten, wie Du reagierst.
Ist vlt. Neuland für Dich.

Daniel S. hat vermutlich keine Post mehr vom Amtsgericht bekommen, und das Verfahren wurde dann später wegen Verjährung (übliche Masche) eingestellt.

Siehe auch

https://www.ra-kotz.de/bussgeldsachsen.htm

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Keine Pflichten mehr aber auch keine Rechte, oder?

Brutus ⌂ @, Donnerstag, 22.05.2025, 13:47 vor 209 Tagen @ D-Marker 2236 Views

ALG I
ALG II
Wohngeld
Kindergeld
Kinderzuschlag
Rente
Krankengeld

Alles Pfutsch?
Oder dürfen das Reichsbürger genauso beantragen?

Man muss auch den Preis dafür mitteilen.
Was ich nebenbei mal mitbekommen habe (und nicht witer vertieft) dass das mit dem Gelben Schein irgndwie doch nciht ganz so sei, wie versprochen.

Ross und Reiter:
Hast Du denn Einen?

Wer noch?

--
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Im Ernst? Kann gar nicht sein

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 22.05.2025, 13:57 vor 209 Tagen @ Brutus 2313 Views

bearbeitet von D-Marker, Donnerstag, 22.05.2025, 14:46

Übliche Propagandamärchen.

Wenn Du z.B. ein Grundstück in den USA kaufen willst (nur Beispiel), brauchst Du den Staatsbürgerschaftsausweis.

Da reicht ein Personalausweis nicht.

Der Staatsbürgerschaftsausweis ändert nicht das Geringste an Deinen Rechten. Steht auch offiziel Jedem zu, ihn zu beantragen.

Im Gegenteil, die Rechte nehmen zu.

(Bist typisch obrigkeitshörig erzogen, gelle (nur Spaß)?)


Hast Du den Link

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkei...


übersehen?

Das ist ein offizieller Link einer Behörde.


Die "Kleinkrämerei" beweist allerdings, dass irgend Wer irgend Was zu verbergen hat.

Aber hast Recht, es steht viel zwischen den Zeilen.


LG
D-Marker (ungeimpft)

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Wende diese Argumentation bitte auch beim Heizungsgesetz oder Fahrverbotsbereich für Diesel in HH an

Brutus ⌂ @, Sonntag, 25.05.2025, 12:12 vor 206 Tagen @ D-Marker 1750 Views

bearbeitet von Brutus, Sonntag, 25.05.2025, 13:21

https://www.ra-kotz.de/bussgeldsachsen.htm

(mir sind derlei Argumentationen bekannt, weniger ihre Ausgänge bei echten Verfahren)

...das könnte (und müsste!) man dann doch in JEGLICHEM juristischen Belang anwenden, wenn dem so wäre!

(Heizungsgesetz, Dieselfahrverbotsstraße in HH, Lohnsteuer, Grundsteuer, GEZ, und und und) Wobei letztere doch auf Grundlage von Landesrecht agieren, vielleicht deshalb? Länder gibts ja, demgegenüber. Es ist reizvoll hier doch selbst mal was zu versuchen und dann reinzustellen. Du wollstes noch mitteilen, hast Du den gelben Schein, wenn ja seit wann? Wenn nicht, warum nicht? Irgendwelche Veränderungen für Dich? Als ehemaliger Offizier, kriegste ne überduchschnittliche Rente oder Pensionsleistungen - mit nem gelben Schein, ist das vielleicht nicht mehr so?)
(Auch so ein Witz, dass dieses heutige Deutschland, nennen wir es, wie wir wollen, den Offizieren des ehemaligen (innerdeutschen) fahneneindverpflichteten Feindes, (oder z.B. auch "IM Doppelverdienern") diese berufliche systemische Feindschaft oder Bereitschaft oder eben IM Tätigkeit als solches, seine (ehemals DDR negierenden, also dem Westen ideologisch nahe stehehenden) Nächsten auszuspionieren, weil diese Tätigkeit offiziell mit Lohnabrechnung abgerechnet wurde, bei der Pensionsberechnung höher honorieren, als Jenen, die von Berufswegen und damit aus Gründen des Anstands, der Moral und Nächstenliebe, nie jemand im Dienst der DDR verpfiffen, oder gegen das Jetztige (rentenzahlende) System, eine Gefechtsbereitschaft zelebrierten und bei Befehl eben nicht mitleidslos den Westen kaputtgeschossen hätten.

Ja ja, Nebengeplänkel, muss man nicht verstehen. Aber wenigstens zur Kenntnis nehmen.

Nicht dass ich behaupten will, dass Du oder auch nur Deinesgleichen etwa zu viel bekommen, keinesfalls! Nein, ich behaupte, viele Andere bekommen einfach zu wenig!

Moralisches Verhalten wird im Kapitalismus ausdrücklich und erkennbar nicht honoriert, Konkret bekommen all Jene nur deshalb zu wenig, weil, sie nicht hinter dem für sie erkennbar moralisch fragwürdigem (Mielke: "Ich liebe Euch doch alle"<img src=" /> DDR System sondern dem damals freieren Westen standen (manchmal auch "nur" kein Studium bekamen, weil sie mit Westliteratur erwischt wurden, oder eben unterschwellig Sympathie zum Westen erklärten, heute mit ~24.000 Euro geringerer Rente p.a. durch diesen Westen dotiert - eigenartig ist es schon, oder nicht?

Der ehemalige Feind bekommt mehr, als der ehemalige Freund! Na ja, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit inhaltlich auch schon fast hinfällig. Dennoch entlarvt es mehr, als irgendwas, den wahren scheinheiligen Charakter dieses Systems! Allein durch die Führungsfigur (also deren Vita) der Amadeo Antonio Stiftung repräsentiert!))

Zurück zum Thema:
Diese Verfahrenseinstellung und Verjährung.
Ist es nicht so, dass die Verjährung ab dem Datum greift, ab dem NICHTS mehr passiert?

Erinnere mich vage an einen Fall, leider krieg ich es nicht mehr exakt hin.
Der wurde geblitzt, ging zurück, und protokollierte was an dem Tag mit dem Blitzerbedienenden. Dadurch begann ab dem Tag die Verjährungsfrist, was die Behörde für den Briefverkehr nicht wusste. Als sie routinemäßig rausschickte, war es zu spät. Kennt das Jemand, ich verstehe nicht ganz, wieso die Frist hier eine Andere gewesen sein soll, als durch den Vorfall als solchen. Wäre interessant, wenns Jemand erklären könnte.

Hier im Beispiel bei Deinem Link zu RA Kotz haben wir doch aber regen Schriftverkehr und mit diesem beginnt doch diese Verjährungsfrist stets wieder von vorn, oder irre ich mich?

Dennoch interessant nachzulesen!
Aber nachmachen und berichten, dass wäre doch die sportliche Herausforderung, nicht wahr?


PS
Dein verlinktes Staatsbürgerschaftsnachweisformular:

Wenn der Personalausweis oder Reisepass nicht belegt, dass man Deutscher ist, (sondern das korrekt ausgefüllte von Dir verlinkte hochoffizielle und amtliche Formular, was kaum Jemand kennt noch je ausgefülltt hat) wäre das ein weiterer Beweis dafür, dass sämtliche Medienmeldungen über angebliche kriminelle Deutsche (welche in Wirklichkeit Ausländer mit Deutschem Pass waren) inhaltlich gelogen oder eben eine absichtlich irreführende Halbwahrheit sind!
Korrekt wäre "Ausländer mit Deutschem Pass".
Wer das weglässt, betreibt gemäß Deiner Formularverlinkung absichtliche bewusste Falschinformation!

--
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Der Schlüssel für den Panzerschrank liegt im verschlossenen Panzerschrank

D-Marker @, Rostock (MV), Sonntag, 25.05.2025, 12:44 vor 206 Tagen @ Brutus 1764 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 25.05.2025, 13:18

Diese Verfahrenseinstellung und Verjährung.
Ist es nicht so, dass die Verjährung ab dem Datum greift, ab dem NICHTS mehr passiert
?

Das ist korrekt.
Ich nehme an, die Behörde hat den Schriftwechsel bewusst eingestellt, um Verjährung zu bewirken.

Denn, falls Herr C den gelben Schein hatte, wäre das schlecht für sie ausgegangen, Herr C hätte bis zum Verfassungsgericht gehen können.

War ja in einer Zeit, da war die Mehrzahl der Verfassungsrichter noch nicht woke.

Wer "berechtigt" einem gelben Schein braucht (z.B. Grundstückskauf in den USA), bekommt ihn auch.
Aber die Leute, welche ihn auf diese Art erhalten, wissen kaum, was sie wirklich damit anfangen können.

Habe einen Bekannten, der hat ihn.
Wenn er in eine Verkehrskontrolle kommt, fragt er nur:
"Liegt Gefahr im Verzug vor? Sonst fahre ich weiter."
Sein Dorfpolizist kennt das, der hält ihn gar nicht erst an.

Aber ohne im Besitz des gelben Scheines zu sein, geht das nicht.
Schlüssel im Panzerschrank.

...das könnte (und müsste!) man dann doch in JEGLICHEM juristischen Belang anwenden, wenn dem so wäre!

Kann man auch. Wenn man den gelben Schein hat.

Weiter führend:

https://bismarckserben.org/aktuelles/2019-05-16-gelber-schein-ja-oder-nein/

Wenn Du da durch bist (nur Bruchteil des Wissens), verstehst Du auch, warum Ausländer bei Straftaten nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß sind, während Personalausweisträger (also Personal der BRD) eine "Sonderbehandlung" bekommen.


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Ich fang mal an zu lesen

Brutus ⌂ @, Sonntag, 25.05.2025, 14:34 vor 206 Tagen @ D-Marker 1726 Views

bearbeitet von Brutus, Sonntag, 25.05.2025, 15:56

hinter dem 2. Verweis:

§ 8.
1) Ein Ausländer, der sich im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaat, in dessen Gebiete die Niederlassung erfolgt ist, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er nach den Gesetzen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt geschäftsfähig ist oder nach den deutschen Gesetzen unbeschränkt geschäftsfähig sein würde oder der Antrag in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung gestellt wird, einen unbescholtenen Lebenswandel geführt hat, an dem Orte seiner Niederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und an diesem Orte sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.
2) Vor der Einbürgerung ist über die Erfordernisse unter Nr. 2 bis 4 die Gemeinde des Niederlassungsortes und, sofern diese keine selbständigen Armenverband bildet, auch der Armenverband zu hören.

(Schließt alle Zugewanderten mit Asylbegründung aus und die mit weggeworfenem Pass genauso!)


§ 9.
1) Die Einbürgerung in einem Bundesstaat darf erst erfolgen, nachdem durch den Reichskanzler festgestellt worden ist,

(weil es keinen Solchen gibt... sind (oder wären) wir in dieser Angelegenheit, Stand 1918 und keinen Meter weiter)


daß keiner der übrigen Bundesstaaten Bedenken dagegen erhoben hat; erhebt ein Bundesstaat Bedenken, so entscheidet der Bundesrat. Die Bedenken können nur auf Tatsachen gestützt werden, welche die Besorgnis rechtfertigen, daß die Einbürgerung des Antragstellers das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde.
2) Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anwendung auf ehemalige Angehörige des Bundesstaats, bei dem der Antrag gestellt wird, auf deren Kinder oder Enkel sowie auf Personen, die von einem Angehörigen des Staates an Kindes Statt angenommen sind, es sei denn, daß der Antragsteller einem ausländischen Staate angehört, auf Ausländer, die im Deutschen Reiche geboren sind, wenn sie sich in dem Bundesstaate, bei dem der Antrag gestellt wird, bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs dauernd aufgehalten haben und die Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nach diesem Zeitpunkt beantragen.


Nur:
Außer den eingestellten Verfahren gibts keinerlei Rechtsgeschäfte oder Aktionen oder Beweise, dass es so wäre. Seit 100 Jahren!

§ 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 2.
1) Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.
2) Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

Auch sehe ich nicht, dass sich Elsässer und Lothringer oder Leute aus Tansania, Togo, Namibia, Papua Neuguinea, Tsingtau, Teilen, Ozeaniens nördlich und incl. des Bismarck (sic!) Archipels je darauf berufen hätten.
Gibts einen Einzigen?

Wenn aufgrund des Fortgangs der Geschichte, die sich einen Dreck um die Vergangenheit schert und diese künftige echte oder simulierte Administration, ohne Rücksicht oder gar mit Negierung des verlinkten Inhaltes, in der Lage ist mit Waffengewalt umzusetzen, was sie behauptet, daß es "richtig" wäre - warum das Alles?

Nach dem ersten Verweis kommt man auf einen "Vaterländischen Hilfsdienst".

Da ich nun mal Charts beobachte, hätte ich gerne mal einen von denen gesehen, wie die Entwicklung denn seit deren Gründung ist.

1. Anzahl der Mitglieder seit Gründung
2. Anzahl der erreichten Ziele (wie das eingestellte Verfahren in Kamenz) seither.
3. diese Erfolge in %, im Vergleich zu den Nichterfolgen

Also irgendetwas was völlig emotionslos und nüchtern die Funktionalität des Suggerierten und Beschriebenen beweist.

Vor "vaterländischer Hilfsdienst" also "Bismarcks Erben", auch das noch! Noch so ein Link. Geht immernoch um den gelben Schein. Guckst mal in die Telegram Gruppe:
"Wir sind Deutsche im Belagerungszustand im letzten Rechtsstand vom 27.10.1918. »Gelber Schein«, StAG, jP werden hier nicht mehr diskutiert. Nutze dafür andere Gruppen auf Telegram."!

Aha! Frei nach: Kategorie "offenkundige Wahrheit", brauchen wir nicht mehr drüber sprechen oder sinnieren!

Nicht dass es zu den anderen Gruppen etwa Links gäbe! Nee wird einfach behauptet, die gibts!

Wir haben doch auch hier Leute aus USA die vermeintlich Grundbesitz als Deutsche ebendort haben.

Kann das Einer bestätigen, diese vorgenannte (gelber Schein-) Vorbedingung für den Grundstückserwerb?

Tut mir Leid aber das riecht doch ein wenig streng nach "controlled opposition".

Nachdem sich sowohl die angeblichen Lichblicke "Q" als auch "4chan" als ebendiese "controlled opposition" herausstellten, muss man doch fraqen: was treiben sie (mit diesem gigantischen Budget) sonst noch so, weil "Q" als auch "4chan" kann ja längst nicht alles gewesen sein!

Deshalb: Ergebnisse!
Wo sind sie?
Belegbare Charts vorgenanntem Inhaltes? (Was "Q" und "4chan" genausowenig vorzuweisen hatte!)
Irgendwas?

Und setzt man sich mit dem Klientel, welches diese Argumente vor sich herträgt, mal ein wenig auseinander (dieser Rüdiger aus Wittenburg oder dieser Typ aus Dresden mit dem Comicfigurnamen oder der Müller mit seinem Suffleur aus Sachsen und ihren gehabten, sich selbst feiernden Treffen in Österreich, oder den angeblich Ausgewanderten Schwaben und ner schweizer Frau, zwischen Ungarn Schweiz und Deutschland mit geburtsurkundenlosen Kindern herumhängenden und auf den Typ in Dresden verweisenden und durchweg Wahlen, also auch AFD - ablehnenden Blogbetreibern auseinander (oder "Q" bis vorletzte Woche)) - eint sie alle nur eines: Luft!

Backen voller Luft und sonst Nichts!
Luftpumpen also!


PS
Nur bei Dieser hier (gleiche Fraktion) bin ich mir noch nicht ganz sicher.

--
[image]
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27

Papierattacke

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Montag, 26.05.2025, 02:45 vor 206 Tagen @ Brutus 1636 Views

Man kann das Gericht auch täglich mit Papier eindecken, wegen eines Blitzers, bis das Gericht die Schnauze voll hat und das Verfahren wegen eines "Verfahrenhindernis" einstellt. Aus was dieses "Verfahrenhindernis" besteht, wurde nie kommuniziert.

Das ist ein Erlebnis aus einem praktischen Fall, bei dem ich als geladener Zeuge noch rund 600 Euro Auslagen bekommen habe. Meine kurze Vorstellung vor Gericht war "Ich verweigere die Aussage".

Da ich die Auslagen überhaupt nicht hatte, weil ich so und so in der Gegend war, war das ein Bonus für ein paar Urlaubstage in der Tschechei. Drei Viertel der Auslagen bekam ich immerhin als Vorschuss in bar, weil ich im entscheidenden Moment immer der perfekte Mittellose bin[[zwinker]]

Keine Angst. Alles was ich hier schildere ist längst verjährt[[zwinker]]

Rainer

--
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Das ist falsch / Der Gelbe Schein

Dragonfly ⌂ @, Montag, 26.05.2025, 01:15 vor 206 Tagen @ D-Marker 1715 Views

Der Gelbe Schein bescheinigt, dass Du zum Zeitpunkt (!) der Ausstellung deutsche Staatsbürger bist. Nicht mehr und nicht weniger. Es gibt auch das Gegenteil:

Das Gegenteil stellt fast jedes Land aus. Warum? Beispiel, Du lebst in Argentinien und hast Dich (ehemals) ohne, die mittlerweile abgeschaffte Beibehaltungsgenehmigung, dort einbürgern lassen. Jetzt gehst Du in die Deutsche Botschaft, willst einen neuen Pass, kannst aber keine Residente mehr vorlegen, die wird nämlich mit der Einbürgerung eingezogen. In dem Moment besteht der Verdacht, dass Du kein deutscher Staatsbürger mehr bist und die deutsche Staatsbürgerschaft (ehemals) automatisch verloren hast. Die Botschaft wird Dir dann sagen, eine Bescheinigung vorzulegen, dass Du kein Argentinier bist.


Selbst wenn Du den deutschen Pass noch hast, könnte es sein, dass Du durch freiwillige Aufgabe oder ehemals Aufnahme einer 2. Staatsbürgerschaft, gar kein deutscher Staatsbürger mehr bist.

Der Pass ist also ein Indiz, aber kein Nachweis der Staatsbürgerschaft.

Hier mal ein ganz konkretes Beispiel aus der Praxis. [[top]]

Ergo: Die Reichsbürger liegen, wie eigentlich immer, falsch.

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