EU = DDR 2.0

Dieter @, Freitag, 16.05.2025, 23:51 vor 214 Tagen 3813 Views

Hallo,
es sickern Nachrichten durch, daß die EU im neuen Sanktionspaket kritische EU-Bürger faktisch ausweist, was doch sehr an die Geflogenheiten der DDR erinnert. Lt. Correctiv sollen zwei deutsche Bürger davon betroffen sein, die die russische Sichtweise unters Volk bringen.

Mit der Maßnahme sind sehr weitreichende Rechtsverletzungen verbunden, die es den Betroffenen faktisch unmöglich machen sich rechtstaatlich gegen die Willkürmaßnahmen zu wehren.

https://anti-spiegel.ru/2025/willkuer-sanktionen-gegen-eu-buerger/

Die Gesetzlosigkeit und Willkür nehmen ihren Lauf.

Gruß Dieter

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

DDR 2.0

Reffke @, Narragonien, Samstag, 17.05.2025, 00:06 vor 214 Tagen @ Dieter 3255 Views

bearbeitet von Reffke, Samstag, 17.05.2025, 00:11

LS,

So begann jede Russisch-Stunde auf der Penne:
"Класс готов к уроку!"

Wir waren aber nicht bereit... [[lach]]
Fast Keiner in der DDR hat wirklich Russisch gelernt... [[trost]]
Eigentlich schade.


LG Refflke

--
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Erich Kästner "Große Zeiten"

Hast Du eventuell auch falsch Russisch gelernt?

Brutus ⌂ @, Samstag, 17.05.2025, 01:26 vor 214 Tagen @ Reffke 3339 Views

bearbeitet von Brutus, Samstag, 17.05.2025, 02:56

Moin Reffke,
gestaunt hab ich das erste mal, als Einer der ausgewandert ist, erklärte dass er ebenda nach kurzer Zeit (4 Wochen) mehr oder minder durch war, die neue Sprache zu erlernen. War in dem Fall aber englisch und er, ohne Vorkenntnisse, dort hin von hier nach Chicago oder so.

Zu diesem Zeitpunkt war ich in dem Umstand schon einige Jahre mit anderen Sprachen beschäftigt zu sein und mich nicht danach gefühlt habe, das anwendend vor Ort durchzustehen.

Ich schätze, dass die schulische Methode der Wissensvermittlung, auch bei den Sprachen, purer NONSENS ist!
Durch die Bank!

Welches Kind wird denn sprachlich von der Mutter derart erzogen, dass wenn es eine Situation hat, dass die Mutter erklärt, "du das ist aber Akkusativ, da musst Du die oder jene Endung verwenden."

Genau dort drin steckt die Sülze!
Mathematische Herangehensweise an die Sprache - ein schulisches Phänomen. Statt dessen sich der Sprache sprachlich anzunähern - Fehlanzeige, weil sprachpädagogische Tiefflieger!

Mit der richtigen Methode also unterstelle ich, kriegst Du das viel leichter und schneller hin!
Denn was war denn Dein Hilsmittel in den Unterrichtsstunden?
Das Wörterbuch Übersetzung Russisch/Deutsch.

Das Ziel war offensichtlich nicht, die umgangsprachliche Sicherheit sondern das übersetzen von Fachtexten.

Du solltest nie Russisch lernen, du solltest nur wissen, wie Du sie ins Deutsche überträgst.

Die Brieffreundschaften.

Immerhin, will das nicht kleinreden, es gab sie, wer kann Derartiges mit Kindern aus USA/GB/France vorweisen?

Worum ging es?
Briefe übersetzen.
Jener, der Russe, schrieb russisch und Du hattest zu übersetzen, mit dem Wörterbuch!
Umgekehrt allerdings, hattest Du nicht auf deutsch sondern ebenfalls russisch zu schreiben!
Man könnte meinen, dass es was bringt aber das Ergebnis ist doch im Vergleich zum obigen Beispiel holprig und ineffizient. (Dennoch haben sie mir alsdann, nach der Beibringung weiterer Voraussetzungen, mittelbar einen Sudienplatz an der Lomonossov Universität in Moskau (ähnlich wie Kasner) in Aussicht gestellt, grad so als ob ein Anderer, als der Brieffreund selbst, mitgelesen hat. Da ich mich sprachlich zu dem Zeitpunkt allerdings nicht dafür bereit fühlte, blieb ich in Germoney)

Wie ginge es richtig?

Anwendungsbezogene Situationen.
Kein Kind bis 4 Jahren (i.d.R.) kann das schreiben, was es spricht. Schreiben kommt viel später und jeder Russe mit 4 Jahren ist einem Deutschen, der 4 Jahre lang russisch lernt, turmhoch überlegen!
Dabei lernte der Russe, das erste Jahr lang gar nichts, weil bis 1 kann der Nichts!
Also jede Mutter kann die Sprache offensichtlich besser und präziser vermitteln (Muttersprache) als Jene die sich schimpfen von der Quelifikation her Fremdsprachen beibringen zu dürfen!

Dazu muss ich weder Fälle noch Konjunktionen noch Einzahl Mehrzahl als Begriffe kennen!

Die Zeit, die wir in der Jugend hatten, die mit falschen Methoden verplempert wurde, fehlt uns heute.
Und das übertragen bei etlichen anderen Bereichen, die man erstmal erlernen muss, wegen derselben fehlerhaften oder absichtlich falschen pädagogischen Vorgehensweise, ganz genauso!

Aber noch etwas für @Dieter wegen des Themas, Gesetzlosigkeit und Willkür, hier hinten angehängt!
Abzocke, die demnächst nahezu Jeden "erwischt"!
Weil auch hier, anwaltliche Vorgehensweisen eher nicht zielführend sein werden. Man wird sich offenkundigem Unrecht einfach beugen, weil es schlicht nicht mehr anders geht - wenn denn dieser Bericht der vergleichsweise freilich völlig harmlos (lächerliche 45,00 oder auch mal 1.000 Euro) zum Urpostinhalt ist, so stimmt, wie beschrieben.

--
[image]
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27

Sind Altsprachen, überholt

D-Marker @, Rostock (MV), Samstag, 17.05.2025, 19:08 vor 214 Tagen @ Brutus 1743 Views

Heutzutage: "Isch Disch Messer!"

https://www.spiegel.de/panorama/berlin-neukoelln-tatverdaechtiger-nach-messerangriff-au...

"Der zunächst festgenommene Tatverdächtige ist wieder auf freiem Fuß. »Momentan gibt es keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz«, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zur Begründung. Es bestehe kein dringender Tatverdacht für ein gezieltes Tötungsdelikt. Die rechtliche Wertung der Tat sei indes nicht abgeschlossen.
"

Übersetzung:

Kein Biodeutscher.
Sonst wäre er in U-Haft.

Und wäre er AfD-Mitglied, könnten wir seinen gesamten Lebenslauf samt Krankenakte usw. der L-Presse entnehmen.


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Leserzuschrift wegen Parkplatzbetrieb - Relativierung

Brutus ⌂ @, Samstag, 17.05.2025, 23:57 vor 213 Tagen @ Brutus 1707 Views

Parkraumbewirtschaftung

Thema: Privater Parkplatzbetreiber
Der geschilderte Fall ist etwas unpräzise.
Hat allerdings Spielraum.
Pauschal sieht es für die Stillende und das Rentnerehepaar eher schlecht aus.
Weil, wer länger als 3 Minuten hält ODER das Auto verlässt, parkt!
Ich denke, oft wird das ODER als UND fehlinterpretiert.
Sicherlich ist es richtig, per Kamera den fahrenden Verkehr scannen und daraus ruhenden Verkehr zu kontrollieren, ist etwas schräg.
Vielleicht gibts ja noch eine Kamera, die auch den Parkbereich einsieht, wo man zumindest aus dem Scannen bei der Einfahrt hernach erkennen kann, ob es wirklich zum (ausweichlich behauptbaren) be- oder entladen kommt.
Dies wäre für die Stillende dann der Fall, wenn sie einen Kinderwagen dabei hätte, wovon auszugehen ist. Das kann sich hinziehen. Und bei Rentnerehpaaren darf es auch mal ein Rollator sein.
Allerdings wird ja dem Nicht- oder Falschzahlenden (wann beginnt die Parkzeit) eine Ordnungwidrigkeit unterstellt.
Dabei kommt einem der Justus Hoffmann in Erinnerung, also derjenige Justus Hoffmann, der Rainer Füllmich angezeigt hat.

Ordnungswidrigkeit: "Nicht der Beschuldigte muss nachweisen, was er gemacht hat sondern der Ordnungsgelderhebende muss beweisen, was er gemacht hat.
Demgemäß muss der Betreiber nachweisen, dass der Beschuldigte eben NICHT be- ODER entladen hat."
(Beides geht auch nicht).

Der Betreiber hätte also schlechte Karten, wenn er keine Kamera für den gesamten Pakraum hat, weshalb zu unterstellen ist, dass es da eine gäbe!

Im Auto sitzen bleiben und länger als 3 Minuten warten, ist der Parkzettel fällig!
Geschickterweise wäre eine Schranke angebracht, wie in Parkhäusern allgemein. Dann wäre Jedem klar, worum es geht!
Also im weitesten Sinne war das ein Parkhaus, ohne Schranke und ohne Gebäude aber sonst alles gleich!
Inwieweit das Betreiber-Prinzip auf einem begrenzten Platz, wie es Parkhäuser ja auch sind, ohne Schranke funktionieren kann, bleibt fraglich. Beim Parkhaus bleibt sie geschlossen, wenn voll ist. Hier wird offensichtlich einfach weiter reingefahren, egal wie voll es ist. Ob man aus einem zugeparkten Bereich binnen 15 Min wieder unbeschadet herauskommt, bleibt fraglich.
Dann nämlich wäre es ein verkehrsbedingtes Halten, woraus KEINERLEI Zahlungsverpflichtungen entstehen.
Dann müsste auch der Betreiber wiederrum nachweisen, falls man darauf verweist, dass es sich nicht um verkehrsbedingtes Halten gehandelt hat!

--
[image]
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27

Habe mich auch mal damit beschäftigt

D-Marker @, Rostock (MV), Sonntag, 18.05.2025, 14:31 vor 213 Tagen @ Brutus 1238 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 18.05.2025, 14:36

Lustiges Sammelsurium, was dabei heraus gekommen ist.

Habe zum Schluss mein Auto bewusst "falsch" abgestellt, um die Fehler der Behördokratie zu dokumentieren.

Wenn z.B. ein Abschleppfahrzeug zufällig vorbei kommt und Dich als "Opfer" erspäht, bist Du sofort Mode.

Ich habe damals ein Video aufgenommen und die Zeit gestoppt.

Nach meiner Recherche ist dann der Abschlepper losgefahren, bevor ich mein Auto falsch geparkt habe.

Habe es dann gerichtsfest gemacht.

Mit diesen Beweisen wäre ich durch 4 Instanzen gegangen.

Hat übrigens auch eine erzieherische Wirkung.

Selbst wenn ich heute mal (was ganz ganz selten vorkommt) versehentlich falsch parke, brauche ich nur auf das Gerichtsgebäude zu zeigen...


Weitere Anregungen:

https://www.youtube.com/watch?v=TM0jaThqMEs


LG
D-Marker (ungeimpft)

P.S.

Schon mal nachgemessen, ob auch Alles seinen behördlichen Gang geht?

"Die Beschilderung sollte sich auf einer Höhe von ca. 2 Meter über dem Straßenniveau oder höher befinden. Die Kennzeichnung kann auch am Objekt selbst befestigt werden. So zum Beispiel bei der begrenzten Durchfahrtshöhe einer Tiefgarage per Schild im Seiten- oder Schrankenbereich."

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

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