Der Verfassungsschutz sollte neben den Hauptabteilungen Links- und Rechtsextremismus noch 2 weitere aufmachen:
1. Regierungs-Extremismus: Beobachtung der Regierung und ihrer Minister, ob ihre Gesetze, Anordnungen und Entscheidungen grundgesetzkonform sind, z.B. die Grundrechte der Bürger einhalten
2. Verfassungsschutz-Extremismus: Selbstbeobachtung des Verfassungsschutzes, ob er sich grundgesetzkonform verhält, z.B. ob die Gutachten des VS strafrechtlich in Ordnung und grundgesetzkonform sind
Bernd Borchert
von der strengeren Beobachtung der Moslems ganz abgesehen: die Islamisten fordern ja ganz unverblümt die Aushebelung des Grundgesetzes