Nun ja ...

Mirko2, Donnerstag, 06.02.2025, 14:14 (vor 329 Tagen) @ igelei2570 Views
bearbeitet von Mirko2, Donnerstag, 06.02.2025, 14:45

Meine Freundin erhält oft Vollstreckungsakten aus Deutschland mit der Bitte, die Vollstreckung in einer bestimmten Sache durchzuführen (Vollansteckungsersuchen nach EU Recht). Sie gibt diese jedoch immer zurück, wenn der Auftraggeber nicht mit Namen, der Auftraggeber in Person und persönlicher Unterschrift aufgeführt ist.

In DE zieht der GV auch ohne dies los!


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