Ein Anwalt erklärt, was bei einer Hausdurchsuchung zu unterlassen ist ...
Namen nennen, sonst nichts.
Handy ist z.B. schwierig, man könnte sich darauf herausreden, dass jeder die Beleidigung hätte "eingegeben können".
Ist da "ihr Handy"? Also nicht einmal mit dem Kopf wackeln.
Wobei es grundlegend sinnvoll ist, dass herauszugeben, was laut Gerichtsbeschluss gesucht wird.
Und der Weg über Gerichte ist sehr teuer, auch wenn man gewinnt.