Realteilung durch Erbauseinandersetzung
Es sei denn, es findet eine Realteilung statt, z.B. durch eine Erbauseinandersetzung, durch die Gebäude und Flächen getrennt werden. Dabei kommt es aber zu einer Aufdeckung der stillen Reserven, die bei entsprechenden Gewinnen Steuerforderungen nach sich ziehen kann.