Und wenn sie trotz des Widerspruchs eingerichtet wird?
Man kann der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte offiziell widersprechen, das ist vollkommen richtig. Wie aber soll ich herausfinden können, ob nicht doch eine angelegt wird?
Man kann der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte offiziell widersprechen, das ist vollkommen richtig. Wie aber soll ich herausfinden können, ob nicht doch eine angelegt wird?