Was ich gehört habe, steht es im Gesetz,

StillerLeser, Samstag, 09.11.2024, 23:00 (vor 439 Tagen) @ Mirko22314 Views

daß sie jederzeit in der Lage sein müssen, Neuwahlen innert 60 Tagen abzuhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Bundeswahlleiter diese zentrale Vorschrift missachtet hat.

Also ist das "kein Papier" gelogen.


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