ggf. Unterschied Strafanzeige und Strafantrag

Dieter, Donnerstag, 26.09.2024, 11:51 (vor 486 Tagen) @ helmut-11553 Views

Hallo helmut-1


ggf. liegt ein Irrtum meinerseits vor, daß ich Strafanzeige mit Strafantrag verwechsel.

Sollen die Juristen was dazu sagen.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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