Bett-Brot-Seife (edit)

Mirko2, 404, Freitag, 30.08.2024, 07:15 (vor 41 Tagen) @ Mirko21479 Views
bearbeitet von Mirko2, Freitag, 30.08.2024, 08:40

"Flüchtlingen sollen die Leistungen gekürzt werden. Aber nicht allen. Für sogenannte Dublin-Flüchtlinge soll das Bett-Brot-Seife-Minimum gelten, sie kriegen nur noch Schlafplatz, Nahrung und Drogerie-Artikel. Aber: kein Bargeld und keine Bezahlkarte"

Verwaltungsgerichte werden schon dafür sorgen oder haben schon, dass es nicht nur Bett-Brot-Seife geben wird. Siehe Bundesverfassungsgericht zu Leistungen für Asylsuchende*

*Bundesverfassungsgericht Kürzungen für Asylbewerber verfassungswidrig. Alleinstehende Asylsuchende bekommen seit 2019 weniger Geld, wenn sie in einer Sammelunterkunft leben. Das ist verfassungswidrig, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht

Abkommen (Dublin II*) Probleme mit der Wahrheit.

"Dies betrifft Asylbewerber, die nach Deutschland weitergereist sind, obwohl sie bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind und abgeschoben werden sollen, weil „der betreffende Mitgliedsstaat dem Übernahmeersuchen zugestimmt hat“

Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/nur-noch-bett-brot-seife-kuerzungen-sollen-jeden-fue...

Was heißt "registriert"? In dem Abkommen (Dublin II*) geht es nicht nur um die Registrierung, es geht darum, wo der Antrag auf Asyl gestellt wurde und die wenigsten stellen ein Antrag wo sie aufgegriffen werden, sondern deren Zielländer (CH, AT, EN, FR, DE) also dort wo es Cash gibt.


Beispiel: Wird hier in CR (CZ) jemand aufgegriffen und stellt kein Antrag auf Asyl, dann bekommt dieser eine Ausreiseverfügung (7-Tage) und darf weiterreisen. Dabei ist anzumerken, dass wenn dieser keine Mittel zur Ausreise hat (Fahrkarte für die Bahn), wird diese ihm ausgestellt (300 CZK-12 €), dieser Betrag reicht oft aus, um an die jeweilige Landesgrenze und über diese zu gelangen. Problem gelöst - 12 €

Edit: Wo das Problem liegt, haben wir hier schon diskutiert:
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=642207


Anzumerken: CR würde diese Menschen zurückweisen, wo diese das Land das erste Mal betreten haben, aber keiner der Aufgegriffene gibt an, woher sie über die Grenze oder das vorige Land geschleust wurden. Zumal das in Brüssel anhängige Gericht für Menschenrechte es verboten hat: Zurückweisungen an den Grenzen (Pushback).


*Dublin-II-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/dublin-ii-regulation.html


[image]
Auch dieser Quatsch (Afghanistan/Syrien Urlauber Reisen) wer dort ohne wichtigen Grund zurückkehrt, verliert den Status des Asylgrundes. Die Taliban stellen Fake-Todesscheine für 50 Euro aus und damit ist auch das Problem gelöst.

Fazit: Es sind nur zwei Beispiele, die sehr schnell widerlegt werden, was die Regierung nicht begreifen will oder möchte. Man könnte vermuten, dass Vorsatz vorliege, aber bei dem Personal in der Regierung wundert nicht mehr!


Meint M2

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