wie sich der Gesetzgeber das offenbar vorstellt ...

BBouvier, Dienstag, 18.06.2024, 13:38 (vor 591 Tagen) @ BerndBorchert3019 Views
bearbeitet von BBouvier, Dienstag, 18.06.2024, 13:47

Hallo, Bernd!

Man stellt sich dort vor, so ein Messermörder (Messer in der Faust)
trifft nachts im Schatten des Bahnhofes auf eine junge Frau, jene abzustechen.
Diese jedoch - gewitzt und vorbereitet - zieht flugs ihr Geodreieck
aus der Handtasche und sagt laut und bestimmt:
"Ihr Messer hat doch wohl nicht mehr als die erlaubten sechs Zentimeter!?"
Verdutzt langt der Messermörder nach dem Teil, mißt kurz nach
und antwortet verstört: "Ja - schon ... so sieben - und nun?"
"Sehen Sie!" - die Frau - "nach der letzten Verschärfung dürfen gesetzestreue
Messermörder mit solch einem Messer Frauen an Bahnhöfen doch gar nicht mehr abstechen.
Sehen Sie bloß zu, daß Sie hier abhauen!"

In diesem Sinne

BB


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